Externe Masterarbeiten können z. B. in forschenden Unternehmen, an Instituten anderer Fachbereiche oder Fakultäten der Universität Ulm, an außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder an Instituten anderer Universitäten und Hochschulen angefertigt werden.
Bitte beachten Sie die Regelungen Ihres Studienganges in der für Sie gültigen PO!
Masterarbeiten im Studiengang M. Sc. Biology sind dann „extern“, wenn sie nicht von einer Person offiziell betreut werden, die in den genannten Studiengängen zum Prüfer bestellt ist und das Gutachten anfertigen darf. Bestellte Prüfer sind neben den Professoren und Habilitierten des Fachbereichs Biologie alle Habilitierten (auch aus anderen Fächern), die regelmäßig an der Lehre in den Studiengängen mit einem Aufwand von mindestens 1 SWS im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich beteiligt sind.
Wenn Sie eine externe Masterarbeit durchführen wollen, so müssen Sie sich diese rechtzeitig (mindestens zwei Wochen) vor dem Beginn der Arbeit vom Prüfungsausschuss Biologie genehmigen lassen. Dazu stellen Sie bitte beim Prüfungsausschuss Biologie einen (formlosen) Antrag, der ihren vollständigen Absender (Adresse) enthält, und an den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses gerichtet ist.
Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der geplanten Masterarbeit enthalten. Daraus muss hervorgehen, wo die Arbeit durchgeführt werden soll und wer dort für die Betreuung verantwortlich ist. Diese Person muss in der Regel habilitiert sein. Weiterhin muss aus dem Antrag hervorgehen, welche Methoden zum Einsatz kommen.
Die Kurzbeschreibung des Projekts kann auch als separates Schreiben vom potentiellen Betreuer angefertigt und dem Antrag beigefügt werden. Externe Arbeiten müssen immer von einem Prüfer im oben genannten Sinne aus der Biologie begutachtet werden. Sie sollten schon im Antrag angeben, wen Sie als Gutachter gewinnen konnten.
Den Antrag senden Sie bitte per Email an den Prüfungsausschuss Biologie.
Ihr Antrag wird dann vom Prüfungsausschuss (PA) begutachtet und Sie werden von der getroffenen Entscheidung so schnell wie möglich unterrichtet.
Für die Entscheidung des PA sind folgende Kriterien wichtig:
- eine angemessene Betreuung muss sichergestellt sein,
- das Thema muss biologisch orientiert sein,
- das Methodenspektrum muss ebenfalls biologisch und einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit angemessen sein;
- Themen, die auch an Instituten der Universität Ulm in sehr ähnlicher Weise durchgeführt werden könnten, sollten nicht extern angefertigt werden, ggf. kann man hier Kooperationen o.ä. anstreben.
Antrag auf externe Abschlussarbeiten für Studierende in Fach Biologie
Folgende Professoren sind an der Lehre in der Biologie beteiligt (Liste nicht vollständig):
Alle Professoren der Fachbereiche Biologie, Chemie, Biophysik, Pharmazeutische Biotechnologie und zusätzlich:
- Zentrale Einrichtung Elektronenmikroskopie: Prof. Dr. Walther
- Institut für Experimentelle Physik: Prof. Dr. Marti
- Institut für Biochemie und Molekulare Biologie: Prof. Dr. Kühl
- Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie, Toxikologie und Naturheilkunde: Prof. Dr. Barth, Prof. Dr. Syrovets, Prof. Dr. Möpps, Prof. Dr. Panagiotis Papatheodorou
- Institut für Physiologische Chemie: Prof. Dr. Wirth
- Institut für Humangenetik: Prof. Dr. Siebert, Prof. Dr. Ammerpohl, Prof. Kehrer-Sawatzki
- Institut für Molekulare Virologie: Prof Dr. Kirchhoff, Prof. Dr. Münch,
Jun.-Prof. Sauter - Institut für Virologie: apl Prof. Dr. von Einem, Prof. Dr. Sinzger, Prof. Dr. Stamminger
- Klinik für Innere Medizin 1: apl. Prof. Dr. Oswald, Apl. Prof. Dr. Schirmbeck
- Klinik für Neurologie: Prof. Dr. Steinacker
Information für Studierende zur Anfertigung externer Abschlussarbeiten
Mustervertrag
Masterarbeiten im Studiengang Biochemie MSc sind dann „extern“, wenn sie nicht in Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie und Biophysik und nicht bei bestimmten assoziierten Dozenten (Professoren und Privat-Dozenten), die an der Biochemie-Lehre wesentlich beteiligt sind, angefertigt werden (Liste dieser Institute, sowie weitere Hinweise hierzu, siehe weiter unten).
Wenn Sie eine externe Masterarbeit durchführen wollen, so müssen Sie sich diese rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeit vom Prüfungsausschuss Biochemie genehmigen lassen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über vorliegende Anträge in zwei Sitzungen im Jahr, gewöhnlich findet eine Sitzung im Mai statt, die andere im November. Für die Sitzung im Mai müssen die Anträge bis zum 30.04. beim Prüfungsausschuss Biochemie eingereicht werden, für die November-Sitzung bis zum 31.10. Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrer Planung. Bitte planen Sie auch ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann.
! Wichtig für die Planung !
Anträge für Masterarbeiten die im Zeitraum August bis Januar beginnen sollen, müssen für die Mai-Sitzung des Prüfungsausschusses eingereicht werden (Einreichung bis 30.4.).
Anträge für Masterarbeiten die im Zeitraum Februar bis Juli beginnen sollen, müssen für die November-Sitzung des Prüfungsausschusses eingereicht werden (Einreichung bis 31.10.).
Antragstellung
Für die Antragstellung müssen Sie bitte folgende drei Unterlagen einreichen:
- Antrag auf externe Masterarbeit ausfüllen.
- Projektbeschreibung, die vom externen Betreuer erstellt wurde (formlos 0,5 - 1 Seite)
- Erklärung des Betreuers, dass er eine Einschätzung des Studenten abgibt, ausfüllen.
Für externe Arbeiten benötigen Sie zwei Gutachter, beide Gutachter müssen bestellte Prüfer sein, ein Gutachter muss aus Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie oder Biophysik kommen. Bitte geben Sie auch im Antrag die Namen beider Gutachter mit an (dazu müssen Sie vorher deren Zustimmung einholen). Den Antrag schicken Sie dann per Email an den Prüfungsausschuss Biochemie.
Ihr Antrag wird dann vom Prüfungsausschuss in einer Sitzung begutachtet, und Sie werden von der getroffenen Entscheidung so schnell wie möglich unterrichtet. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses für die Begutachtung der Anträge auf externe Arbeiten finden zweimal im Jahr statt, gewöhnlich im Mai und im November. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Planung, bitte stellen Sie sich auch darauf ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden könnte.
Für die Entscheidung des Prüfungsausschusses sind folgende Kriterien wichtig:
- Themen, die auch an Instituten der Universität Ulm in sehr ähnlicher Weise durchgeführt werden könnten, sollten nicht extern angefertigt werden, ggf. kann man hier dann auch Kooperationen anstreben. Bitte beachten Sie hier auch unbedingt die Angebote der internen Arbeitsgruppen der Universität Ulm, die hier verlinkt sind,
- eine angemessene Betreuung muss sichergestellt sein,
- es muss sich um ein biochemisches Thema handeln,
- bei der Arbeit sollten verschiedenen Methoden benutzt werden und es sollten hauptsächlich biochemische Methoden eingesetzt werden.
Wichtige Informationen für externe Abschlussarbeiten bei Firmen (mit Geheimhaltungsvereinbarung) finden Sie hier.
Mit einem Beispiel für eine Vereinbarung.
Wann müssen Sie einen Antrag stellen:
- Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie Ihre Arbeit an einem der folgenden Institute (Institute der interne Betreuer/ Gutachter) durchführen:
Institute des Fachbereichs Chemie, Biologie und Biophysik und bei Prof. Dr. Gottschalk. - Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie ihre Arbeit bei assoziierten Professor_innen/ Privat-Dozent_innen durchführen (Liste nicht vollständig, bitte gegebenenfalls bei Frau Theilacker nachfragen). Bitte beachten, wenn Sie Ihre Arbeit bei assoziierten Professor_innen, Privat Dozent_innen durchführen, muss der zweite Gutachter aus einem Institut des Fachbereichs Chemie, Biologie oder Biophysik kommen.
- Zentrale Einrichtung Elektronenmikroskopie: Prof. Dr. Walther
- Institut für Quantenphysik: Prof. Dr. Freyberger
- Institut für Naturheilkunde und Klinische Pharmakologie: Prof. Dr. Syrovets
- Institut für Pharmakologie und Toxikologie: Prof. Dr. Barth, Prof. Dr. Möpps
- Institut für Virologie: Jun. Prof. Dr. von Einem
- Institute of Biochemistry and Molecular Biology: Prof. Dr. Kühl, Prof. Dr. Weidinger
- Innere Medizin I: Prof. Dr. Oswald
- Ein Antrag auf externe Masterarbeit muss gestellt werden, wenn die Masterarbeit bei
- Firmen,
- im Ausland
- oder allen anderen Instituten der Universität (die nicht unter 1 und 2 aufgeführt sind)
... durchgeführt werden soll!
Masterarbeiten im Studiengang M.Sc. Industrielle Biotechnologie sind dann „extern“, wenn sie nicht von einer Person offiziell betreut werden, die im Studiengang M.Sc. Industrielle Biotechnologie zum/zur Prüfer/in bestellt ist.
Eine Liste der möglichen internen Prüfer/innen befindet sich am Ende dieser Seite.
Wenn Sie eine externe Masterarbeit durchführen wollen, so müssen Sie sich diese rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeit vom Prüfungsausschuss Industrielle Biotechnologie genehmigen lassen. Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Planung, dass der Prüfungsausschuss im Regelfall nur einmal pro Semester über vorliegende Anträge entscheidet. Bitte planen Sie auch ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann.
Für die Genehmigung stellen Sie bitte einen Antrag beim Prüfungsausschuss Industrielle Biotechnologie. Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der geplanten Masterarbeit enthalten. Daraus muss hervorgehen, wo die Arbeit durchgeführt werden soll und wer dort für die Betreuung verantwortlich ist*. Weiterhin muss aus der Beschreibung hervorgehen, welche Methoden zum Einsatz kommen. Externe Arbeiten müssen immer von einem/einer Prüfer/in im oben genannten Sinne begutachtet werden. Sie sollten schon im Antrag angeben, wen Sie als Prüfer/in gewinnen konnten. Weiterhin reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag das unterschriebene Formblatt "Informationen für Studierende zur Anfertigung externer Abschlussarbeiten" ein.
Den Antrag geben Sie bitte bei Herrn Dr. Eigenstetter, dem Studiengangskoordinator an der Hochschule Biberach (Haus PBT, Raum P3.04) oder bei Frau Dr. John, der Studiengangskoordinatorin an der Universität Ulm (M24 / 574) ab.
Ihr Antrag wird dann vom Prüfungsausschuss begutachtet und Sie werden von der getroffenen Entscheidung so schnell wie möglich unterrichtet.
Für die Entscheidung des Prüfungsausschusses sind folgende Kriterien wichtig:
- eine angemessene Betreuung muss sichergestellt sein,
- das Thema muss an der fachlichen Ausrichtung des Curriculums orientiert sein,
- das Methodenspektrum muss ebenfalls an der fachlichen Ausrichtung des Curriculums orientiert und einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit angemessen sein;
- Themen, die auch an Instituten der Universität Ulm oder der Hochschule Biberach in sehr ähnlicher Weise durchgeführt werden könnten, sollten nicht extern angefertigt werden, ggf. kann man hier Kooperationen o.ä. anstreben.
*: Neben einem Masterabschluss sollte der/die externe Betreuer/in mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung verfügen, bevor die Betreuung der Masterarbeit beginnt.
Folgende Personen sind als interne Prüfer/innen der Masterarbeit möglich (diese Liste ist eventuell nicht vollständig, bitte gegebenenfalls bei Herrn Dr. Eigenstetter oder Frau Dr. John nachfragen):
Hochschule Biberach, Institut für Angewandte Biotechnologie:
- Prof. Dr. Carsten Schips
- Prof. Dr. Sybille Ebert
- Prof. Dr. Heike Frühwirth
- Prof. Dr. Hartmut Grammel
- Prof. Dr. Friedemann Hesse
- Prof. Dr. Hans Kiefer
- Prof. Dr. Jürgen Hannemann
- Prof. Dr. Katharina Zimmermann
- Prof. Dr. Chrystelle Mavoungou
- Prof. Dr. Oliver Hädicke
- Prof. Dr. Kerstin Otte
- Prof. Dr. Annette Schafmeister
- Prof. Dr. Sabine Gaisser
- Prof. Dr. Bernd Burghardt
- Prof. Dr. Ute Traub
- Dr. René Handrick
- Dr. Gerhard Eigenstetter
- Dr. Sabine Arnold
- Dr. Barbara Bottenbruch
- Dr. Francoise Chamouleau
- Dr. Jens Geier
- Dr. Anna Gilles
- Dr. Kinga Gerber
Universität Ulm, Institut für Mikrobiologie und Biotechnologie:
- Prof. Dr. Bernhard Eikmanns
- Prof. Dr. Peter Dürre
- Dr. Frank Bengelsdorf
- PD Dr. Christian Riedel
Universität Ulm, Institut für Pharmazeutische Biotechnologie:
- Prof. Dr. Dierk Niessing
- Dr. Frank Rosenau
- Dr. Thomas Monecke
Universität Ulm, Institut für Molekulare Endokrinologie der Tiere:
Universität Ulm, Institut für Experimentelle Physik:
Masterarbeiten im Studiengang M.Sc. Pharmazeutische Biotechnologie sind dann „extern“, wenn sie nicht von einer Person offiziell betreut werden, die im Studiengang M.Sc. Pharmazeutische Biotechnologie zum/zur Prüfer/in bestellt ist.
Eine Liste der möglichen internen Prüfer/innen befindet sich am Ende dieser Seite.
Wenn Sie eine externe Masterarbeit durchführen wollen, so müssen Sie sich diese/s rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeit vom Prüfungsausschuss Pharmazeutische Biotechnologie genehmigen lassen. Bitte geben Sie Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der externen Masterarbeit ab. Bitte planen Sie auch ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann.
Für die Genehmigung stellen Sie bitte einen Antrag (bevorzugt in digitaler Form) beim Prüfungsausschuss Pharmazeutische Biotechnologie. Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der geplanten Masterarbeit enthalten. Daraus muss hervorgehen, wo die Arbeit durchgeführt werden soll und wer dort für die Betreuung verantwortlich ist*. Weiterhin muss aus der Beschreibung hervorgehen, welche Methoden zum Einsatz kommen. Externe Arbeiten müssen immer von einem/einer internen Prüfer/in begutachtet werden. Sie sollten schon im Antrag angeben, wen Sie als interne/n Prüfer/in gewinnen konnten. Weiterhin reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag das unterschriebene Formblatt "Informationen für Studierende zur Anfertigung externer Abschlussarbeiten" ein.
Den Antrag reichen Sie bitte bei Frau Ursula Seifert (Sekretariat des Instituts für Pharmazeutische Biotechnologie; Raum N27 2.076) ein.
Ihr Antrag wird dann vom Prüfungsausschuss begutachtet und Sie werden von der getroffenen Entscheidung so schnell wie möglich unterrichtet.
Für die Entscheidung des Prüfungsausschusses sind folgende Kriterien wichtig:
- eine angemessene Betreuung muss sichergestellt sein
- das Thema muss an der fachlichen Ausrichtung des Curriculums orientiert sein
- das Methodenspektrum muss ebenfalls an der fachlichen Ausrichtung des Curriculums orientiert und einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit angemessen sein
- Themen, die auch an Instituten der Universität Ulm oder der Hochschule Biberach in sehr ähnlicher Weise durchgeführt werden könnten, sollten nicht extern angefertigt werden, ggf. kann man hier Kooperationen o.ä. anstreben
*: Neben einem Masterabschluss sollte der/die externe Betreuer/in mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung verfügen, bevor die Betreuung der Masterarbeit beginnt.
Folgende Personen sind als interne/r Prüfer/in der Masterarbeit möglich (diese Liste ist eventuell nicht vollständig, bitte gegebenenfalls bei Frau Dr. John nachfragen):
Hochschule Biberach, Institut für Angewandte Biotechnologie:
- Prof. Dr. Chrystelle Mavoungou
- Prof. Dr. Sybille Ebert
- Prof. Dr. Friedemann Hesse
- Prof. Dr. Hans Kiefer
- Prof. Dr. Jürgen Hannemann
- Prof. Dr. Katharina Zimmermann
- Prof. Dr. Bernd Burghardt
- Prof. Dr. Kerstin Otte
- Prof. Dr. Sabine Gaisser
- Prof. Dr. Ute Traub
- Dr. René Handrick
- Prof. Dr. Oliver Hädicke
Universität Ulm, Institut für Mikrobiologie und Biotechnologie:
- Prof. Dr. Bernhard Eikmanns
- PD Dr. Christian Riedel
Universität Ulm, Institut für Pharmazeutische Biotechnologie:
- Prof. Dr. Dierk Niessing
- Dr. Frank Rosenau
Universität Ulm, Institut für Pharmakologie und Toxikologie (Universitätsklinikum Ulm):
- Prof. Dr. Barbara Möpps
- Prof. Dr. Holger Barth
- apl. Prof. Dr. Panagiotis Papatheodorou
Universität Ulm, Allgemein- und Viszeralchirurgie (Universitätsklinikum Ulm):
- Prof. Dr. Uwe Knippschild
Universität Ulm, Institut für Virologie (Universitätsklinikum Ulm):
- Jun.Prof. Dr. Jens von Einem
Universität Ulm, Klinik für Innere Medizin I (Universitätsklinikum Ulm):
Masterarbeiten im Studiengang Biochemie MSc sind dann „extern“, wenn sie nicht in Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie und Physik und nicht in einem maßgeblich, insbesondere im Lehrumfang von mindestens 2 SWS am Bachelorstudiengang Biochemie beteiligten Institut der medizinischen Fakultät der Universität Ulm absolviert werden (FSPO 2022 § 8 (7)).
Mit Zustimmung (vorherige Einwilligung) des Fachprüfungsausschusses Biochemie dürfen die ganze Arbeit, oder auch Teile der Arbeit in einer Arbeitsgruppe durchgeführt werden, die mit einem Institut des Fachbereichs Biologie, Chemie oder Physik der Universität Ulm kooperiert. Mindestens eine Prüferin oder ein Prüfer der Masterarbeit müssen in einem solchen Fall einem Institut des Fachbereichs Biologie, Chemie oder Physik der Universität Ulm angehören (FSPO 2022 § 8 (8)). Dies bedeutet, die Arbeitsgruppe muss mit einem dieser Institute zusammenarbeiten. Das muss in diesem Formular bestätigt werden, das Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen.
Ihren Antrag auf externe Arbeit müssen Sie bitte rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeit beim Prüfungsausschuss Biochemie einreichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über vorliegende Anträge in zwei Sitzungen im Jahr, gewöhnlich findet eine Sitzung im Mai statt, die andere im November. Für die Sitzung im Mai müssen die Anträge bis zum 30.04. unter pa.biochemie(at)uni-ulm.de eingereicht werden, für die November-Sitzung bis zum 31.10. Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrer Planung. Bitte planen Sie auch ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann.
Antragstellung
Für die Antragstellung müssen Sie bitte folgende vier Unterlagen einreichen:
- Antrag auf externe Masterarbeit (dazu bitte das verlinkte Formular benutzen)
- Projektbeschreibung, die vom externen Betreuer erstellt wurde (formlos 0,5 - 1 Seite)
- Erklärung der*s Betreuerin*s, dass sie*er eine Einschätzung der*s Studierenden abgibt (dazu bitte das verlinkte Formular benutzen).
- Bestätigung der Kooperation zwischen der externen Arbeitsgruppe und einer AG/ einem Institut der Biologie, Chemie oder Physik (dazu bitte das verlinkte Formular benutzen).
Für externe Arbeiten benötigen Sie zwei Gutachter*innen, beide Gutachter*innen müssen bestellte Prüfer*innen sein, ein*e Gutachter*in muss aus Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie oder Biophysik kommen. Bitte geben Sie auch im Antrag die Namen beider Gutachter*innen mit an (dazu müssen Sie vorher deren Zustimmung einholen). Den Antrag schicken Sie dann per Email an pa.biochemie(at)uni-ulm.de
Ihr Antrag wird dann vom Prüfungsausschuss in einer Sitzung begutachtet, und Sie werden von der getroffenen Entscheidung so schnell wie möglich unterrichtet. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses für die Begutachtung der Anträge auf externe Arbeiten finden zweimal im Jahr statt, gewöhnlich im Mai und im November. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Planung, bitte stellen Sie sich auch darauf ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden könnte.
Für die Entscheidung des Prüfungsausschusses sind folgende Kriterien wichtig:
- eine angemessene Betreuung muss sichergestellt sein,
- es muss sich um ein biochemisches Thema handeln,
- bei der Arbeit sollten verschiedenen Methoden benutzt werden und es sollten hauptsächlich biochemische Methoden eingesetzt werden.
- Themen, die auch an Instituten der Universität Ulm in sehr ähnlicher Weise durchgeführt werden könnten, sollten nicht extern angefertigt werden, ggf. kann man hier dann auch Kooperationen anstreben. Bitte beachten Sie hier auch unbedingt die Angebote der internen Arbeitsgruppen der Universität Ulm.
Wichtige Informationen für externe Abschlussarbeiten bei Firmen (mit Geheimhaltungsvereinbarung) finden Sie hier. Mit einem Beispiel für eine Vereinbarung.