Meldungen zum Covid19-bedingten Notbetrieb der Universität
Aktuellste Informationen: Das GP Ic/I beginnt mit dem 22.10.21. Die Universität ging in den Corona-Betrieb 3.4 über, so dass sich der Lehrbetrieb wieder etwas normalisiert. Wir verfolgen aber weiterhin ein relativ straffes Hygienekonzept um die Ausbreitung des Virus möglichst zu unterbinden. Die Gruppeneinteilung hängt wie üblich im Schaukasten aus oder ist im Moodle-Kurs GP I verfügbar. Zu Beginn des Semesters müssen von allen Teilnehmern Kontaktformulare (gruppenweise, hier in PDF) ausgefüllt, unterschrieben und an die Praktikumsleitung weitergegeben werden. Die Abgabe muss spätestens am ersten Versuchstag erfolgen. Außerdem müssen alle Teilnehmer an der Corona-Belehrung (siehe Einführung) teilnehmen und dieses per Unterschrift bestätigen.
Es müssen grundsätzlich die Corona-bezogenen Sicherheitsanweisungen auch in ihrer praktikumsspezifischen Version in Form der 10 Corona-Gebote eingehalten werden. Bachten Sie die aktuellen Informationen in den entsprechenden Moodle-Kursen. Bitte beachten Sie auch die Corona-bedingten Betriebsanweisungen der Universität Ulm (allgemein, Masken). Beachten Sie außerdem, dass für die Universität Ulm ein Betretungsverbot besteht, wenn Sie (i) Corona-spezifische Symptome zeigen, (ii) in the letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, (iii) Sie selbst unter Quarantäne stehen oder (iv) Sie Corona-positiv getestet wurden. Ferner wurde für den Lehrbetrieb an der Uni Ulm ein ggg-Gebot eingeführt, das auch zu 5% im Lehrbetrieb geprüft werden soll. Mehr dazu in der Belehrung.