Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren
In grundständigen Studiengängen (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) und in konsekutiven Masterstudiengängen sind keine Studiengebühren zu entrichten.
Studiengebühren werden erhoben in den weiterbildenden Masterstudiengängen (hier gelten andere Rückmeldefristen)
Advanced Oncology
Aktuarwissenschaften
Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften
Business Analytics
Innovations- und Wissenschaftsmanagement
Instruktionsdesign
Sensorsystemtechnik
Alle Studierenden entrichten jedes Semester den Verwaltungskosten- und Studierendenwerksbeitrag sowie den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft.
Der für das Sommersemester 2024 zu entrichtende Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungskostenbeitrag | 70,00 € |
Studierendenwerksbeitrag (Studierendenwerk: 60,00 €, Solidarbeitrag zur Sockelfinanzierung des Semestertickets: entfällt ab dem Sommersemester 2024) | 60,00 € |
Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft | 18,00 € |
Gesamtbetrag | 148,00 € |
Der zu entrichtende Semesterbeitrag ab dem Wintersemester 2024/2025 setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungskostenbeitrag | 70,00 € |
Studierendenwerksbeitrag (Studierendenwerk: 72,00 €, Solidarbeitrag zur Sockelfinanzierung des Semestertickets: entfällt ab dem Sommersemester 2024) | 72,00 € |
Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft | 20,00 € |
Gesamtbetrag | 162,00 € |
Rückmeldefristen
Für ein Sommersemester beginnt die Rückmeldefrist am 10.01. und endet am 10.02.
Für ein Wintersemester beginnt die Rückmeldefrist am 10.07. und endet am 10.08.
Wenn die Beiträge nach der Rückmeldefrist (10.02. für ein Sommersemester, 10.08. für ein Wintersemester) entrichtet werden, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 20,00 Euro fällig. Fällt der 10.02. oder 10.08 auf einen Sonntag oder Samstag, so endet die Frist an diesem Tag. Das bedeutet, der Geldeingang muss bis zu diesem Tag auf dem Konto der Universität Ulm verbucht sein.
Ob die Zahlung bereits bei der Universität Ulm eingegangen ist können Sie ganz einfach online überprüfen.
Hinweis zu Studiengebühren für ein Zweitstudium:
Die Hochschulen sind verpflichtet ab dem Wintersemester 2017/18 für das Land Baden-Württemberg von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudium) nach einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Hochschulabschluss aufnehmen, Zweitstudiengebühren in Höhe von 650,00 Euro pro Semester zu erheben. Ein gesondeter Gebührenbescheid geht in diesem Falle zu.
Kein Zweitstudium ist der Wechsel eines Studienganges ohne vorherigen Abschluss.
Ein Zweitstudium, Medizin oder Zahnmedizin zur Erlangung des Berufsabschlusses Kieferchirurg ist von der Gebührenpflicht ausgenommen. Dasselbe gilt für das Studium eines Erweiterungsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudiums.
Hinweis zu Studiengebühren für Internationale Studierende:
Ab dem Wintersemester 2017/18 müssen Internationale Studierende, die keine EU-Bürger*innen sind, 1.500 Euro Studiengebühren pro Semester bezahlen, wenn sie zum Zwecke des Studiums kommen und einen Abschluss anstreben. Mehr Informationen erhalten Sie hier
Rechtsgrundlagen für die Beitrags- und Gebührenerhebung:
Verwaltungskostenbeitrag
§ 12 Landeshochschulgebührengesetz
Studierendenwerksbeitrag
Beitragsordnung des Studierendenwerks Ulm
Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft
Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm
Zweitstudiengebühr
§ 8 Landeshochschulgebührengesetz
Studiengebühren im Masterstudiengang Advanced Oncology
Satzung über die Erhebung von Studiengebühren im weiterbildenden englischsprachigen Masteronlinestudiengang "Advanced Oncology"
Studiengebühren in den Masterstudiengängen Innovations- und Wissenschaftsmanagement, Instruktionsdesign, Sensorsystemtechnik, Business Analytics, Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften sowie Aktuarwissenschaften
Satzung über die Erhebung von Studiengebühren in weiterbildenden Masterstudiengängen im Zentrum für berufsbegleitende universitäre Weiterbildung (SAPS)