Parallelstudium

Allgemeines

Gemäß § 60 Abs. 1 Landeshochschulgesetz erfolgt die Einschreibung als Studierender oder als Studierende in einen Studiengang und in der Regel nur an einer Hochschule.

Die Immatrikulation in zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist.

Der Antrag auf Parallelstudium wird ohne Antrag mit einem formlosen Schreiben an den/die Sachbearbeiter/in des Studiensekretariats gestellt.

Für ein Parallelstudium an der Universität Ulm gilt folgendes:

  • Das Parallelstudium von zwei oder mehr zulassungsfreien Studiengängen an der Universität Ulm ist ohne Einschränkungen möglich.
     
  • Das Parallelstudium von einem zulassungsbeschränkten und einem oder mehr zulassungsfreien Studiengängen an der Universität Ulm ist ohne Einschränkungen möglich.
     
  • Ein Parallelstudium von zwei oder mehr zulassungsbeschränkten Studiengängen an der Universität Ulm ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist. Es müssen von allen zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zulassung vorliegen. Der Antrag auf ein Parallelstudium ist formlos unter Angabe der besonderen beruflichen oder wissenschaftlichen Gründe beim Studiensekretariat der Universität Ulm zu stellen. Dem Antrag soll eine Bestätigung der Studiendekane beigefügt werden, in welcher bestätigt wird, dass besondere berufliche oder wissenschaftliche Gründe vorliegen.

    Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines beruflichen Nachteils oder zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten aufgrund des Erststudiums, erforderlich ist.

    Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
     
  • Ein Parallelstudium an der Universität Ulm und einer anderen Hochschule ist grundsätzlich nicht möglich, da die Immatrikulation in der Regel nur an einer Hochschule erfolgen darf. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Parallelstudium möglich (insbesondere wenn der Studierende an einer Hochschule kurz vor dem Abschluss steht und keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen muss). Der Antrag auf ein solches Parallelstudium ist formlos inklusive einer Begründung zu stellen. Außerdem muss die andere Hochschule dem Parallelstudium zustimmen.
     
  • Ein Parallelstudium an der Universität Ulm und an einer anderen Hochschule im Ausland fällt nicht unter die Bestimmungen für das Parallelstudium und muss daher nicht genehmigt werden.
Kontakt

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89069 Ulm
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Telefax: +49 (0)731/50-12-22058
E-Mail: studiensekretariat@uni-ulm.de
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