Thomas Bartl
89081 Ulm
Mit einem Studium starten Sie in ein neues und unabhängiges Leben. Es bringt viele neue Menschen, Umgebungen und Erfahrungen mit sich. Mit gesundheitlichen Einschränkungen erfordert dieses neue Leben mehr Energie und mehr Beachtung.
Die Universität Ulm möchte Sie in diesem Lebensabschnitt gleichberechtigt behandeln. Angesprochen sind sowohl Studierende mit Mobilitäts-, Seh- oder Hörbehinderung als auch Studierende mit chronischen und psychischen Erkrankungen oder auch mit Teilleistungsstörungen. Studierende können unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, sichtbare wie nicht sichtbare. Es sind jedoch nicht nur in Prozenten ausgedrückte Behinderungen, die einen im Studium beeinträchtigen können. Auch Regenerationszeiten nach Unfällen sowie chronische oder längere Krankheiten als auch Teilleistungsstörungen schränken die persönliche Leistungsfähigkeit im Studium ein.
Die Ergebnisse der 22. Sozialerhebung gründen auf der Studierendenbefragung "Eine für Alle", durchgeführt im Sommersemester 2021. Insgesamt nahmen etwa 180.000 Studierende von mehr als 250 Hochschulen im Sommer 2021 an der Befragung teil.
Gruppe der Studierenden mit studienerschwerender Beeinträchtigung
Quelle: deutsches Studierendenwerk
An der Universität Ulm werden für besondere Härtefälle in sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengängen einige der Studienplätze reserviert. Studieninteressierte mit einer Beeinträchtigung, für die die Nichtzulassung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, können unter Umständen einen Härtefallantrag stellen. Im Falle einer Bewilligung erhalten Studieninteressierte ohne Beachtung der Durchschnittsnote oder Wartezeit einen Studienplatz.
Gründe für einen Härtefallantrag
Als besondere Härten können schwerwiegende gesundheitliche oder soziale Gründe gelten. Folgende besondere gesundheitlichen Gründe rechtfertigen eine sofortige Zulassung zum Studium:
Der Bewerber/die Bewerberin:
Eine Schwerbehinderung (nach dem Schwerbehindertengesetz) allein rechtfertigt in der Regel keine sofortige Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung. Vielmehr müssen in Ihrer Person so schwerwiegende gesundheitliche oder soziale vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation:
Fachärztliches Gutachten
Die Härtefallgründe sind durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen, das zu den geltend gemachten Gründen hinreichend Stellung nimmt. Es soll für medizinische Laien nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und eine Prognose über deren weiteren Verlauf enthalten.
Zusätzliche Nachweise
Da jeder Einzelfall anders gelagert ist, sollten Antragstellende prüfen, ob sie über zusätzliche Nachweise verfügen (insbesondere Schwerbehindertenausweise bzw. Feststellungsbescheide des Versorgungsamtes).
Persönliche Darlegung
Die Bewerber und Bewerberinnen sollen in einem formlosen Antrag ihren Härtefall ausführlich darlegen.
Weitere Sonderanträge mit denen Sie Ihre Chancen auf Zulassung verbessern können, sind Anträge auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Bewerber und Bewerberinnen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen. (Begründung erfolgt durch Schulen).
Die Zentrale Studienberatung informiert Studieninteressierte und Studierende zu Fragen rund um das Studium. Hier gibt es Informationen und Beratung zum Studienangebot, zum Studienablauf, zu Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen sowie zu Bewerbungsverfahren und zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Gern können Sie uns auch eine Mail oder einen Brief mit Ihrem Anliegen schreiben. Die Beratung unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht und ist unentgeltlich.
Nutzen Sie vor dem Studium die Möglichkeit die Universität, den Campus und die Stadt kennenzulernen. Besuchen Sie den Studieninformationstag im November, die Schnuppervorlesungen in den Herbstferien oder auch unsere fachspezifischen Informationsveranstaltungen im Frühsommer. Natürlich können Sie die Universität auch an allen anderen Tagen besichtigen. Besonders mit körperlichen Einschränkungen ist es wichtig, seine Umgebung gut zu kennen. Umso mehr ist es für Sie, wie für alle Interessierten sinnvoll, sich vor Studienbeginn ein Bild von der Universität zu machen. Doch auch für uns Mitarbeiter ist es hilfreich, Sie vorher kennenzulernen, um auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können. Nach vorheriger Terminvereinbarung treffen wir uns auch gern zu einem vertraulichen Beratungsgespräch in den Räumen der Zentralen Studienberatung. Diese Treffen können auch gemeinsam mit den jeweiligen Studienfachberaterin oder Studienfachberater stattfinden. So können Besonderheiten des Studiums vorab besprochen und zeitnah umgesetzt werden.
Zur Studienfinanzierung dient in erster Linie das BAföG, wenn Eltern das Studium nicht finanzieren können. Durch das BAföG können i.d.R. die allgemeinen Kosten des Studiums abgedeckt werden. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung haben aber aufgrund dieser Umstände vielfach einen höheren finanziellen Bedarf, soweit es um den notwendigen Lebensunterhalt und das Studium geht. Diese Mehrbedarfe werden nicht durch das BAföG abgedeckt.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht bei Behinderung einige Erleichterungen vor. So besteht ein zusätzlicher Freibetrag bei der Einkommensermittlung der Eltern oder des Ehegatten des Antragstellers. Daneben bestehen Härtefallregelungen bezüglich des Vermögensfreibetrags für Studierenden mit Behinderung.
Sie können auch einen Nachteilsausgleich hinsichtlich der Altersgrenze oder der Förderungshöchstdauer (längere Studienzeit) beantragen. Auch bei einem Studiengangwechsel kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden, wenn eine Beeinträchtigung diesen notwendig macht. Bitte sprechen Sie so früh wie möglich mit dem Studierendenwerk.
Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt aufgrund einer Behinderung
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung haben aufgrund dieser Umstände vielfach einen höheren finanziellen Bedarf, soweit es um den notwendigen Lebensunterhalt geht. Dieser Mehrbedarf wird nicht durch das BAföG abgedeckt. Hierfür sollen staatliche Transferleistungen in Anspruch genommen werden (Sozialhilfe, Hartz IV oder Grundsicherung). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht, wobei jedoch einige Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Mehrbedarfe im Studienalltag aufgrund Behinderung
Studierende mit Behinderung haben auch im Studienalltag erhebliche Mehrbedarfe. So benötigen sie aufgrund unzureichender Barrierefreiheit häufig Mobilitätshilfen oder sind behinderungsbedingt auf bestimmte technische Arbeitsgeräte, aber auch auf personelle Unterstützungsleistungen angewiesen. Derartige ausbildungsbezogene Mehrbedarfe können größtenteils über die Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule abgedeckt werden. Am besten kontaktieren Sie vor der Antragstellung den Beauftragten. Den Kontakt finden Sie in der Randspalte.
Sie haben ein Recht darauf, diskriminierungsfrei und chancengleich zu studieren. Das regeln die UN-Behindertenrechtskonvention, das Grundgesetz, das Hochschulrahmengesetz und das Landeshochschulgesetz. Nachteilsausgleiche sind ein rechtliches Instrument, um Ihr Recht auf Chancengleichheit im Studium zu verwirklichen. Sie sind ein Instrument, um Barrieren und Benachteiligungen individuell auszugleichen.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten benötigen in der Regel flexiblere Studienbedingungen, da sie häufig ihre Arbeitskraft nicht voll dem Studium widmen können, sondern zusätzliche Zeit und Energie für die Organisation des alltäglichen Lebens, für Therapie- und Reha-Maßnahmen brauchen. Schwierigkeiten ergeben sich hier häufig, weil Studien- und Prüfungsordnungen zu wenig Spielraum für diese individuelle Studiengestaltung lassen.
Nachteilsausgleiche müssen, am besten am Anfang des Studiums, schriftlich bei der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission Ihres Studienganges beantragt werden. Als Nachweis für eine studienerschwerende Beeinträchtigung können Sie ein fachärztliches, manchmal auch hausärztliches Attest oder eine Stellungnahme Ihres Psychotherapeuten bzw. Ihrer Psychotherapeutin vorlegen. Beachten Sie: Sie haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich, allerdings nicht unbedingt auf einen in der von Ihnen gewünschten Form. Am besten kontaktieren Sie vor der Antragstellung den Beauftragten. Den Kontakt finden Sie in der Randspalte. Er hilft Ihnen bei der Formulierung des Antrags.
Hier sind Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Zeitverlängerung: Die Frist für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten, Übungsblättern, Projekten etc. wird angemessen verlängert.
Fristverlängerungen: Diese Modifikation kann gestattet werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (z.B. Krankheit, besondere Belastungssituationen, Ausfall von Assistenzkräften).
Gestatten von Ausgleichs-/Ersatzleistungen: Nacharbeiten von Fehlzeiten durch schriftliche Beiträge, individuelle Termine für Hausarbeiten und Klausuren.
Urlaubsemester
Wenn Sie wegen einer längeren Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und dies die Erbringung der erwarteten Studien- und Prüfungsleistungen verhindert, ist eine weitere Option ein Urlaubssemester zu beantragen. Dabei müssen Sie aber beachten, dass in einem Urlaubssemester i.d.R. keine Studienleistungen erbracht werden und Sie dann keinen Anspruch auf BAföG haben.
Es sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Prüfungsverlauf ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern stets individuell und situationsbezogen gestaltet.
Nachteilsausgleiche müssen, spätestens 4 Wochen vor der Prüfungsphase, schriftlich bei der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission Ihres Studienganges beantragt werden.
Als Nachweis für eine studienerschwerende Beeinträchtigung können Sie ein fachärztliches, manchmal auch hausärztliches Attest oder eine Stellungnahme Ihres Psychotherapeuten bzw. Ihrer Psychotherapeutin vorlegen. Beachten Sie: Sie haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich, allerdings nicht unbedingt auf einen in der von Ihnen gewünschten Form. Am besten kontaktieren Sie vor der Antragstellung den Beauftragten. Den Kontakt finden Sie in der Randspalte. Er hilft Ihnen bei der Formulierung des Antrags.
Hier sind Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Zeitverlängerung: Die Frist für die Abgabe der Klausuren wird angemessen verlängert. Eine Zeitverlängerung kann auch erforderliche zusätzliche Pausen berücksichtigen.
Extra Raum: Eine Klausur wird in einem separaten Raum geschrieben. Diese Form kann, muss aber nicht, mit einer Zeitverlängerung verbunden werden.
Fristenverlängerung: Diese Modifikation kann bei Haus- und Abschlussarbeiten gestattet werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (z.B. Krankheit, besondere Belastungssituationen, Ausfall von Assistenzkräften).
Umwandlung schriftlicher in mündliche Prüfungen und umgekehrt, wenn damit der Behinderung/chronischen Krankheit sowie der Fachspezifik entsprochen wird.
Bereitstellen von technischen und/oder personellen Hilfen, beispielsweise PC für Studierende mit Sehbehinderung, Einsatz von fachfremden Schreibkräften bei starken Einschränkungen des Schreibvermögens, Genehmigung von Gebärdensprachdolmetschern für Studierende mit Hörbehinderung.
Die Universität Ulm unterstützt Sie bestmöglich durch die Bereitstellung von behindertengerechten Parkplätzen oder barrierefreien Zugängen zu den Gebäuden. Es ist aber ratsam, dass Sie frühzeitig die örtlichen Gegebenheiten kennenlernen und sich bei Bedarf um einen Fahrdienst oder auch um eine Assistenz bemühen.
Auf dem Campus gibt es mehrere rollstuhlgerechte Toiletten, deren Türen mit einem Euro-Schlüssel zu öffnen sind. Dies ist ein europaweit gültiges Schließsystem für behindertengerechte Sanitäranlagen herausgegeben vom Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.
barrierefreier Lageplan der Universität Ulm
Fahrdienste in Ulm und Neu-Ulm
Nahverkehr in Ulm und Neu-Ulm
Mobilität in Ulm
In der Universitätsbibliothek steht ein barrierefreier Computerarbeitsplatz in einer Arbeitskabine für Studierende mit Behinderung zur Verfügung. Der Raum ist groß und verfügt über eine breite Tür, so dass er mit Rollstuhl und/oder Begleitperson genutzt werden kann. Der Arbeitsplatz selbst ist ausgestattet mit einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch.
Bitte melden Sie Ihren Bedarf an der Ausleihtheke an. Die Belegung der Arbeitskabine erfolgt immer Mo. - Fr. morgens ab 8 Uhr; Sa. ab 10 Uhr. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei technischen Fragen oder zur Mediennutzung.
Darüber hinaus stehen Spezialsoft- und Hardware zur Ausleihe beim Service-Point der Bibliothek zur Verfügung:
Trotz vielseitiger Anstrengungen von Politik und Gesetzgeber sind die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Beeinträchtigung noch immer schlechter als die von gleich qualifizierten Menschen ohne Beeinträchtigung. Dennoch gilt auch hier die allgemeine Aussage: Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind umso besser, je höher und passender die Qualifikation ist. Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sollten ihre Studienwahl auf keinen Fall allein nach angeblich guten oder schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrichten. Da es zum einem ganz schwierig ist, langfristige Arbeitsmarkt-Prognosen abzugeben. Und zum anderen hängen Studienerfolg und damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend von der Motivation und den fachlichen Fähigkeiten der Studierenden ab. Vor diesem Hintergrund sollten auch Empfehlungen für Studiengänge, die anscheinend besonders gut für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen geeignet sein sollen, sorgfältig geprüft werden. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren grundlegenden Überlegungen, wie es nach dem Studium für Sie weiter gehen kann.
Hier einige nützliche Links:
Beruf und Karriere mit Beeinträchtigungen
Mentoring-Programm von "iXNet – inklusives Expert*innen Netzwerk“
Auf digitale Barrierefreiheit sind ganz besonders Studierende mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen, aber auch Studierende mit neurologischen Erkrankungen wie beispielsweise Asperger Syndrom, ADS, ADHS und Multiple Sklerose oder Dyslexie, angewiesen.
In den im Folgenden beispielhaft genannten Arbeitshilfen zur barrierefreien Lehre finden Sie auch Anleitungen für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten sowie einige wichtige Punkte für Vorlesungsaufzeichnungen:
Allgemein:
Video- und Audiodateien:
Live-Vorlesungen/-Seminare/-Tutorien:
Dokumente:
Ist Ansprechperson für Studieninteressierte und Studierende mit studienrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie Lehrende und Mitarbeitende der Universität.
Das Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg in seiner Fassung vom 1.4.2014 verpflichtet die Hochschulen des Landes erstmals zur Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
Der/die Beauftragte berät Studierende und Studieninteressierte insbesondere zu Fragen des Nachteilsausgleichs bei der Hochschulzulassung, im Studium und bei Prüfungen sowie bei der Finanzierung des Studiums. Bei Bedarf gibt er Unterstützung bei der Studienorganisation und vermittelt zwischen Studierenden und Lehrenden bzw. der Verwaltung. Er kann über bauliche Bedingungen sowie die barrierefreie Ausstattung der Universität Ulm Auskunft geben.