Als vorsitzende Person des Prüfungsausschusses prüfen Sie den Antrag und tragen die entsprechende Prüfungsnummer für die anzuerkennden Leistungen ein. Prüfen Sie auch, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorzunehmen ist. Die Prüfungsnummern finden Sie für Ihren Studiengang, indem Sie sich als Prüfer im Hochschulportal einloggen, auf "Meine Funktionen" --> "Übersicht über Prüfungen im PDF-Format" --> "Übersicht über alle Module und Prüfungen in den einzelnen Studiengängen" und dann auf den Studiengang klicken, in welchem die Anerkennung erfolgen soll.
Die Umrechnung der Noten aus anderen als dem deutschen Notensystem erfolgt in der Regel nach der Modifizierten Bayerischen Formel.
Wenn Leistungen im Pflichtbereich anerkannt werden sollen, müssen die entsprechenden Prüfungen aus dem Studiengang der Universität Ulm verwendet werden. Im Wahlpflichtbereich können Prüfungen auch ohne das Vorhandensein einer äquivalenten Prüfung an der Universität Ulm anerkannt werden. Tragen Sie in diesem Fall bitte "keine PNr." in das Feld der Prüfungsnummer ein. Nach Anerkennung können Sie das Formular entweder drucken, unterschreiben und per Hauspost oder als PDF per E-Mail an das Studiensekretariat senden.