Studiengebühren 

für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium

Seit dem Wintersemester 2017/2018 werden in Baden-Württemberg Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium erhoben.

 

  • Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, müssen eine Studiengebühr in Höhe von 1.500 EUR pro Semester bezahlen.
  • Studierende die ein zweites oder weiteres Studium (Zweitstudium) aufnehmen, müssen 650 EUR pro Semester bezahlen. 
 
Rechtsgrundlage für die Studiengebühren ist das Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG).

Hinweise für alle gebührenpflichtigen Studierenden an der Universität Ulm

 

  • Der Gebührenbescheid, den Sie zum Zeitpunkt der Zulassung oder Einschreibung bekommen haben, gilt für Ihr ganzes Studium an der Universität Ulm.
  • Der Semesterbeitrag ist zusätzlich zu bezahlen.
  • Im Campusportal finden Sie alle Informationen zu Ihren Studiengebühren und Beiträgen für das jeweilige Semester.
  • Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen: 10.02. für das Sommersemester und 10.08. für das Wintersemester.
  • Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist: Der Antrag auf Befreiung der Studiengebühren muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, Studiengebühren) eingereicht werden!

Aktuelles

 
Ab dem Sommersemester 2025 entfallen die Zweitstudiengebühren für Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg

Ende vergangenen Jahres hat das Land Baden-Württemberg das Landeshochschulgebührengesetz dahingehend verändert, dass keine Zweitstudiengebühren zu entrichten sind, wenn ein Lehramtsstudium als Zweitstudium begonnen wird (§ 8 Abs. 1 Landeshochschulgebührengesetz LHGebG). 

Dies gilt auch für Studierende, die bereits ein Lehramtsstudium als Zweitstudium durchführen.

Die Umsetzung erfolgt ab dem Sommersemester 2025. 

Für die Rückmeldung muss nur noch der Semesterbeitrag überwiesen werden, wenn ein Lehramtsstudium als Zweitstudium absolviert wird.

Die Studiengebühr ist unter Nennung des Verwendungszwecks für das Wintersemester 2025/2026
auf das Konto der Universität Ulm zu überweisen. Den Verwendungszweck finden Sie direkt nach dem
Login im Campusportal.

Rückmeldungsfrist: 10.02.

Für Internationale Studierende: Studiengebühr 1.500 EUR

Für ein Zweitstudium: Studiengebühr 650 EUR

Informationen über den Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag finden Sie hier.

Die Studiengebühr ist unter Nennung des Verwendungszwecks für das Sommersemester 2026
auf das Konto der Universität Ulm zu überweisen. Den Verwendungszweck finden Sie direkt nach dem
Login im Campusportal.

Rückmeldungsfrist: 10.08.

Für Internationale Studierende: Studiengebühr 1.500 EUR

Für ein Zweitstudium: Studiengebühr 650 EUR

Informationen über den Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag finden Sie hier.

Studiengebühren für internationale Studierende

Alle Internationalen Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Norwegen, Island, Liechtenstein) besitzen (Drittstaatler*innen, die zum Zwecke des Studiums nach Deutschland kommen), müssen Studiengebühren bezahlen. Normalerweise haben diese Studierende eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz.

Bewerbende und Studierende bekommen von der Universität Ulm einen Gebührenbescheid.

Beantragung einer Ausnahme: Um von der gebührenpflicht ausgenommen zu werden, muss das Auskunftsformular ausgefüllt werden und mit allen notwendigen Nachweisen oder Belegen bei uns eingereicht werden. Ob eine Ausnahme auf Sie zutrifft, können Sie dem Auskunftsformular (auf der rechten Seite unter Downloads) entnehmen.

Befreiung der Studiengebühren: Um von den Gebühren befreit zu werden, muss ein Antrag auf Befreiung der Studiengebühren eingereicht werden. Diesen Antrag finden Sie auf dieser Internetseite. > Auf der rechten Seite unter Downloads.

Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist:

Der Antrag auf Befreiung der Studiengebühren muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, Studiengebühren) eingereicht werden!

 

Wenn die Unterlagen und Nachweise unverschuldet nicht vorliegen oder erst später eingereicht werden können, wenden Sie sich bitte an:

studiengebuehren@uni-ulm.de

Studiengebühren für ein Zweitstudium

Zweitstudiengebühren müssen Bewerbende oder Studierende bezahlen, wenn es sich um:

  • einen zweiten oder weiteren Bachelorabschluss,
  • einen zweiten oder weiteren Masterabschluss
  • ein zweites oder zusätzliches Staatsexamen 

handelt.

Studienabschlüsse im Ausland sind dabei nicht relevant.

Die Studiengebühren werden nicht doppelt erhoben.

> Wer Studiengebühren für internationale Studierende bezahlt, muss keine Zweitstudiengebühren bezahlen.

Bei Ihrem Antrag auf Zulassung oder bei Ihrem Antrag auf Immatrikulation müssen Sie bereits angeben, ob Sie ein Studium abgeschlossen haben oder ob Sie bereits studieren oder studiert haben. 

> Auskunftsformular (auf der rechten Seite unter Downloads)

Mit diesem Auskunftsformular kann auch der Antrag gestellt werden, um von Studiengebühren befreit zu werden, wenn:

  • Das Zweitstudium ist aus berufsrechtlichen Regelungen erforderlich ist (z.B. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie).
  • Es sich um Studium eines Erweiterungsfaches  handelt.

Das Auskunftsformular muss umgehend ausgefüllt und innerhalb der Frist vor Vorlesungsbeginn an studiengebuehren@uni-ulm.de geschickt werden.

Nach der Prüfung des Auskunftsformulars erhalten die Studierenden, die gebührenpflichtig sind, einen Gebührenbescheid. 

Befreiung der Studiengebühren: Um von den Gebühren befreit zu werden, muss ein Antrag auf Befreiung der Studiengebühren eingereicht werden. Diesen Antrag finden Sie auf dieser Internetseite. > Auf der rechten Seite unter Downloads.

Befreiungen von den Zweitstudiengebühren können in den folgenden Fällen beantragt werden:

  • bei einer Beurlaubung
  • während des Praktischen Jahres
  • während eines praktischen Studiensemesters
  • bei Studierende, bei denen sich ihre Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt

Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist:

Der Antrag auf Befreiung der Studiengebühren muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, Studiengebühren) eingereicht werden!

 

Wenn die Unterlagen und Nachweise unverschuldet nicht vorliegen oder erst später eingereicht werden können, wenden Sie sich bitte an:

studiengebuehren@uni-ulm.de

Kontakt

Studiengebühren


Büroöffnungszeiten
(nach vorheriger Terminvereinbarung)
Di:        10:00 - 11:30 Uhr
            14:00 - 15:30 Uhr
Mi, Do:   9:00 - 11:30 Uhr
            14:00 - 15:30 Uhr

Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr: 9:00 - 13:00 Uhr
Mi: 9:00 - 12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstr. 22
89081 Ulm

 

Downloads

Auskunftsformular zur Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit Internationaler Studierender (pdf)

Auskunftsformular Zweitstudium § 8 LHGebG (pdf)

Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist:

Der Antrag auf Befreiung der Studiengebühren muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, Studiengebühren) eingereicht werden!

Antrag auf Befreiung Studiengebühren Internationale Studierende § 6 LHGebG und Zweitstudierende § 8 Abs. 4 LHGebG (pdf)