Hinweise für alle gebührenpflichtigen Studierenden an der Universität Ulm
Der Gebührenbescheid, den Sie zum Zeitpunkt der Zulassung oder Einschreibung bekommen haben, gilt für Ihr ganzes Studium an der Universität Ulm.
Der Semesterbeitrag ist zusätzlich zu bezahlen.
Im Campusportal der Universität Ulm finden Sie alle Informationen zu Ihren Studiengebühren und Beiträgen für das jeweilige Semester.
Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen: 10.02. für das Sommersemester und 10.08. für das Wintersemester.
Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist: Der Antrag auf Befreiung der Studiengebühren muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, Studiengebühren) eingereicht werden!