Bewerbungsfristen
Wintersemester: Anfang Mai bis 15.07. (Ausschlussfrist)
Sommersemester: ---
Bewerbungsfristen
Wintersemester: Anfang Mai bis 15.07. (Ausschlussfrist)
Sommersemester: ---
So bewerben Sie sich (ausführliche Hinweise):
1. Schritt: Registrierung auf hochschulstart.de
Sie registrieren sich online auf hochschulstart.de.
2. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über das "Campusportal der Universität Ulm".
3. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie wählen über das "Campusportal der Universität Ulm" den gewünschten Studiengang und bewerben sich dort.
4. Schritt: Beobachten und Priorisierung
Sie schauen Ihren Bewerbungsstatus im Campusportal der Universität Ulm bzw. auf hochschulstart.de nach.
Sie priorisieren Ihre Bewerbungen auf hochschulstart.de.
Ausführliche Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren
Beratung per E-Mail oder telefonisch nach Vereinbarung
Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr: 9:00 - 13:00 Uhr
Mi: 9:00 - 12:00 Uhr
90% der Studienplätze werden nach Auswahlnote und 10% nach Wartezeit vergeben.
Die Auswahl nach Auswahlnote erfolgt durch:
Auswahlgrenzen sind abhängig von der Zahl der Bewerbungen und der Qualifikation der Bewerber*innen.
Auswahlgrenzen des aktuellen und der davorliegenden Verfahren:
Wintersemester 2024/25 | Wintersemester 2023/24 | Wintersemester 2022/23 | Wintersemester 2021/22 |
52 Studienplätze | 728 Bewerber*innen Auswahlnote 1,4 (mit Abiturnote 1,4; Dienst nein; Los) Wartezeit: 7 Wartesemester (mit Abiturnote 2,5; Dienst ja). | 52 Studienplätze | 842 Bewerber*innen Auswahlnote 1,306 (mit Abiturnote 1,6; Dienst nein) Wartezeit: 7 Wartesemester (mit Abiturnote 2,9; Dienst ja). | 52 Studienplätze | 846 Bewerber*innen Auswahlnote 1,7 (mit Abiturnote 1,7; Dienst nein) Wartezeit: 7 Wartesemester (mit Abiturnote 2,8; Dienst nein; Los). | 52 Studienplätze | 1067 Bewerber*innen Auswahlnote: 1,5 (mit Abiturnote 1,5; Dienst nein; Los) Wartezeit: 7 Wartesemester (mit Abiturnote 2,4; Dienst ja; Los). |
Weitere Information zum Studiengang Bachelor Molekulare Medizin
Um an der Universität Ulm studieren zu können, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Weitere Informationen zur HZB finden Sie hier.
Die erforderlichen Unterlagen laden Sie im papierlosen Bewerbungsverfahren hoch, dazu gehören:
Eine ausführliche Liste der beizufügenden Unterlagen finden Sie auf dieser Seite.
Den Nachweis der Studienorientierung legen Sie erst bei der Einschreibung vor.
Sofern Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, sind Sie Zweitstudienbewerber*in. Studienplätze in der Quote Zweitstudium werden analog nach den Richtlinien Hochschulstart vergeben.
Über eine Sonderquote werden Studienplätze an diejenigen Bewerber*innen vergeben, bei denen Gründe vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, d.h. dass ein späterer Studiumsbeginn bei Nichtzulassung unzumutbar ist. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn diese durch in der eigenen Person liegende soziale, familiäre, gesundheitliche oder vergleichbar schwerwiegende Gründe bedingt ist.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Im Rahmen der Onlinebewerbung stellen Sie Ihren Antrag auf außergewöhnliche Härte
Betroffene Bewerber*innen müssen ihrer Bewerbung eine Begründung und entsprechende Nachweise (z.B. ein fachärztliches Gutachten) beifügen
Es erfolgt keine Vorabprüfung von Härtefallgründen
Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt hierbei über eine Sonderquote und analog zu den Richtlinien Hochschulstart (Ergänzende Informationen zur Bewerbung > Der Härtefallantrag).
Verbesserung der Abiturnote: Bewerber*innen stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Note), wenn sie geltend machen, dass schwerwiegende Umstände und somit Leistungsbeeinträchtigungen aufgetreten sind, die den/die Bewerber*in daran gehindert haben, eine bessere Abiturdurchschnittsnote zu erzielen. I.d.R. sind hierfür ein Schulgutachten sowie die Nachweise, auf die sich das Gutachten stützt, erforderlich. Bei begründeten Anträgen wird so eine um den im Gutachten genannten Wert bessere Abiturnote zugrunde gelegt.
Verbesserung der Wartezeit: Bewerber*innen stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit), wenn sie geltend machen, dass schwerwiegende, nicht selbst zu vertretenden Umstände, die den /die Bewerber*in daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben, aufgetreten sind. Bei begründeten Anträgen wird so der nachgewiesene mögliche frühere Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung dem Auswahlverfahren zugrunde gelegt und damit die Wartezeit erhöht bzw. verbessert. I.d.R. können Sie diesen Nachweis über eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verzögerung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege erbringen.
Die Beurteilung erfolgt analog zu den Richtlinien Hochschulstart (Ergänzende Informationen zur Bewerbung > Antrag auf Nachteilsausgleich).
Ortsbindung im öffentlichen Interesse, insbesondere Spitzensportler*innen
Spitzensportler*innen sind Bewerber*innen, die an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader gebunden sind. Wenn Sie als Spitzensportler*in berücksichtigt werden wollen, finden Sie die Voraussetzungen dazu auf dieser Seite.
Falls nach Abschluss des Dialogorientierten Serviceverfahrens und evtl. stattfindender Nachrückverfahren noch Studienplätze zu vergeben sind, findet ein Losverfahren statt. Allgemeine Informationen und Hinweise auf aktuelle Losverfahren finden Sie hier.