Besonders qualifizierten Masterstudierenden des Masterstudiengangs Molecular Medicine der Universität Ulm, die vor der Zulassung zur Masterarbeit einen Notendurchschnitt von 1,4 oder besser aufweisen, wird die Möglichkeit eingeräumt, am Bewerbungsverfahren zur Zulassung zum Promotionsstudiengang teilzunehmen (Fast-Track-Promotion). Ein entsprechender Antrag ist spätestens zwei Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung, die zur Anfertigung der Masterarbeit berechtigt, an das Coordination Office der IGradU s zu richten.
Der Antrag ist fristgerecht mit den vollständigen Unterlagen zu stellen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs
- aktuelles Transcript of Records
- schriftliche Bewerbung mit Angabe über das Institut, den Betreuer und das Projekt
- Nachweis über die Finanzierung der Promotionsstelle.
Nach Zustimmung der PhD Kommission werden die Masterstudierende auflösend bedingt zum Promotionsstudiengang zugelassen; die Zulassung erlischt, sobald eine der folgenden Voraussetzungen (auflösende Bedingung) nicht vorliegt:
- abgeschlossenes Masterstudium mit der Mindestnote 2,0
- erfolgreich absolvierte Master-Disputation (fakultätsöffentlich bewerteter Vortrag mit Diskussion, in englischer Sprache) mit der Bewertung mindestens gut (2,0)
- fristgerecht vorgelegter Projektplan. Die Frist für den Projektplan bestimmt die PhD Kommission.
Bei Zulassung zum Promotionsstudiengang wird im ersten Fachsemester die Masterarbeit gemäß den Regeln der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den englischsprachigen Masterstudiengang Molecular Medicine der Universität Ulm in der jeweils gültigen Fassung absolviert. Die Disputation zur Masterarbeit ist gleichzeitig Aufnahmeprüfung zum Promotionsstudiengang.
Während der Masterarbeit sind alle im Promotionsstudiengang vorgesehenen Veranstaltungen des ersten Halbjahres zu absolvieren (siehe die im Studienplan vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltunngen).