Hochschulzugang mit der Eignungsprüfung

 

Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben.

Zur Eignungsprüfung wird zugelassen, wer

  • eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen hat,
  • eine dreijährige Berufserfahrung
  • und ein Beratungsgespräch erbringt.

Der Antrag auf Zulassung
zur Eignungsprüfung für eine Bewerbung zum Wintersemester muss bis zum 31. Januar (Ausschlussfrist) unter Angabe des angestrebten Studiengangs bei der Universität Ulm eingegangen sein.

Antrag
Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung
ab Nov. 2024 wieder verfügbar

Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ist kostenpflichtig.
Die Universität Ulm erhebt eine Gebühr von 80 €.
Für die Durchführung des Tests ist eine Testgebühr an das Studienkolleg zu entrichten,
diese beträgt 200 €.

Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr (voraussichtlich Mai) statt
und wird am Studienkolleg Heidelberg,
für technische und mathematische Studiengänge am Studienkolleg Karlsruhe, durchgeführt.

Die Eignungsprüfung besteht aus

  • einer schriftlichen Prüfung (in den Fächern Deutsch, Englisch und eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit)
  • einer mündlichen Prüfung (Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen)

Kontakt

  • Bärbel Götz-Waniek
  • Zentrale Studienberatung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-31757
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074
  • Sprechzeit: Mi. + Fr. 9.00 - 12.00 Uhr