Mindestanforderungen an das Testergebnis beim Graduate Record Examination (GRE)
und Graduate Management Admission Test (GMAT)


Bewerbende, die ausschließlich ausreichend englische Sprachkenntnisse im Sinne von § 4
Abs. 1 Nr. 5 Alt. 2 und keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nachweisen können,
müssen zusätzlich zu den übrigen Zugangsvoraussetzungen entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4
entweder einen GRE-Score oder einen GMAT-Score mit den nachfolgenden Mindestpunkten
nachweisen:
1. GRE-Testergebnis:
- im Bereich „Quantitative Reasoning“ mindestens im 70. Perzentil und
- im Bereich „Verbal Reasoning“ mindestens im 40. Perzentil.
2. GMAT-Test:
- in der Gesamtpunktzahl (Total Score) mindestens im 60. Perzentil.
Ein x. Perzentil bedeutet, dass x% der Testnehmenden eine schlechtere Punktzahl und
100-x% der Testnehmenden eine bessere Punktzahl habeen.