Wirtschaftswissenschaften - Master of Science (M.Sc.)

Bewerbungsfristen:

Wintersemester:    01. April - 15. Mai         
Sommersemester: 01. Dez. - 15. Jan.

Erforderliche Sprachkenntnisse:
deutsch

Zulassungsbeschränkung:
zulassungsbeschränkt (135 Plätze - ZZVO 2024/25)

So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über das Campusportal.
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über das Campusportal Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Zum Campusportal

Weitere Informationen

  • Bachelorabschluss im Studiengang Wirtschaftswissenschaften oder in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer in- oder ausländischen Hochschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren. 

 

oder wenn noch kein Abschluss vorliegt:
Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens
140 Leistungspunkten

 

Ein Studiengang Wirtschaftswissenschaften oder ein Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt setzt voraus, dass ein Bachelorabschluss mit Prüfungsergebnissen in folgendem Umfang vorliegt:

  • mindestens 15 Leistungspunkte im Bereich Mathematik/Statistik;
  • mindestens 36 Leistungspunkte in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre und hiervon mindestens 12 Leistungspunkte in Betriebswirtschaftslehre und mindestens 12 Leistungspunkte in Volkswirtschaftslehre

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über das Campusportal der Universität Ulm müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Fächer-und Notenübersicht / Transcript of Records mit Leistungspunkten / Diploma Supplement sofern vorhanden
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: von der Hochschule ausgestellte Fächer- und Notenübersicht /Transcript of Records mit den bis zur Bewerbungsfrist erbrachten Gesamtleistungspunkten und der Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote
  • Formular für fachspezifische Zusatzangaben
  • Bei nicht deutschsprachigem Bachelorstudiengang: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Bei einem ausländischen Hochschulabschluss: Notenskala des Studienganges mit Angabe der untersten Bestehensnote und Maximalnote für den Hochschulabschluss, nachzuweisen auf der Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis oder auf einem offiziellen Dokument der Hochschule.
  • Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
  • Bei Härtefall oder Ortsbindung im öffentlichen Interesse: Begründungsschreiben und Nachweise
  • Bei Studienbewerber*innen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben: Nachweis Hochschulzugangsberechtigung

 Bitte beachten:

  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein.

Sind mehr qualifizierte Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl nach dem Grad der Qualifikation, die nach der Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. nach der Durchschnittsnote der bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen bestimmt wird. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Sofern nach Abschluss aller Vergabeverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind, findet ein Losverfahren statt.

Sommersemester 2024:
Studienplätze: 50
Bewerbungen: 81
NC-Note: 2,7 (Verfahrensnote)

Wintersemester 2023/24:
Studienplätze: 85
Bewerbungen: 285
NC-Note: 2,7 (Verfahrensnote)

Sommersemester 2023:
Studienplätze: 50
Bewerbungen: 98
NC-Note: 2,7 (Verfahrensnote)

Wintersemester 2022/23:
Studienplätze: 85
Bewerbungen: 376
NC-Note: 2,7 (Verfahrensnote)

Sommersemester 2022:
Studienplätze: 50
Bewerbungen: 132
NC-Note: 2,7 (Verfahrensnote)

Wintersemester 2021/22:
Studienplätze: 80
Bewerbungen: 521
NC-Note: 2,5 (Verfahrensnote)

 

Härtefallantrag

5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf außergewöhnliche Härte stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis des Härtefalls müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen. Bei gesundheitlichen Gründen ist eine aktuelle fachärztliche Stellungnahme/ein fachärztliches Gutachten einzureichen. Darin müssen Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten sein. Es müssen besondere gesundheitliche Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung von Härtefallgründen.
  • Die Rangfolge der Vergabe wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt, sodann nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der jeweils geltenden Zulassungssatzung.
  • Härtefallanträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens keinen Studienplatz bekommen haben.

Ortsbindung im öffentlichen Interesse

1% der Studienplätze (mindestens jedoch ein Platz) sind für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse vorgesehen.

Eine Ortsbindung ist bei Bewerbenden gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Bewerberkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind; dazu gehören insbesondere Personen, die nachweislich einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader 1 (NK 1) oder Ergänzungskader (EK) eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören (Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) sowie Personen, die am Studienort Ulm soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere Personen, die ein Mandat in einer kommunalen Vertretungskörperschaft ausüben.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf Berücksichtigung der Ortsbindung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung der Ortsbindung.
  • Die Auswahl trifft der Zulassungsausschuss bzw. die Auswahlkommission.
  • Anträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens oder nach Härtegesichtspunkten keinen Platz bekommen haben.

 

Leif-Erik Ott

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Abteilung II-1 Zulassung
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