Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschule oder an einer anerkannten ausländischen Hochschule in dem Studiengang Physik oder Physics bzw. in einem fachverwandten oder fachspezifischen Studiengang mit Prüfungsergebnissen, die nachgewiesen werden durch eines der Punkte 1 bis 4
- Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 2,4 oder besser
- Bachelorarbeit mit der Note 2,0 oder besser
- Nachweis zu den besten 20 % Ihres Jahrgangs zu gehören
- wenn noch kein Abschluss vorliegt, Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens 140 Leistungspunkten (ECTS-Punkten) mit der Durchschnittsnote 2,7 oder besser
Voraussetzungen für den Masterstudiengang Physics sind:
Grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen, nachgewiesen durch mindestens 20 ECTS-
Punkte in Mathematik (Analysis, Lineare Algebra, Differentialgleichungen), mindestens 30
ECTS-Punkte in Experimenteller Physik, mindestens 24 ECTS-Punkte in Theoretischer
Physik sowie 17 ECTS-Punkte in physikalischen Praktika
die Fähigkeit zum eigenständig wissenschaftlichen Arbeiten, nachgewiesen insbesondere
durch eine Abschlussarbeit oder eine vergleichbare Leistung im Umfang von 10 ECTS-
Punkten
bei Bewerberinnen und Bewerbern, die einen Hochschulabschluss aus einem Land vor-
weisen, das nicht dem Europäischen Hochschulraum (EHEA) angehört, ein Auswahlge-
spräch im Sinne des § 5 mit der Feststellung „geeignet“.
Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung Master of Science Physics.