Chemical Engineering - Master of Science (M.Sc.)

Bewerbungsfristen   

Wintersemester: 01. Februar - 15. März          
Sommersemester: 15. Oktober - 15. November

Erforderliche Sprachkenntnisse:
englisch

Zulassungsbeschränkung:
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Bewerber*innen mit einem deutschen Bachelorabschluss
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über das Campusportal.
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über das Campusportal Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Bewerber*innen, die keinen deutschen Bachelorabschluss besitzen


1. Schritt: Onlinebewerbung über uni-assist
Registrieren Sie sich im uni-assist Online-Portal, beantworten Sie alle Grundfragen und Fragen zum ausgewählten Studiengang.

2. Schritt: Unterlagen hochladen
Laden Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen im uni-assist Online-Portal hoch und benennen Sie die Dokumente eindeutig auf Deutsch oder Englisch.

3. Schritt: Senden Sie den Antrag online an uni-assist
Es ist kein Antrag in Papierform erforderlich.

4. Bezahlen Sie die Bearbeitungskosten
(Eingang bei uni-assist innerhalb der Bewerbungsfrist!)

Alle Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist elektronisch bei uni-assist eingegangen sein.

Weitere Informationen

  • Bachelorabschluss im Studiengang Chemieingenieurwesen oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschule oder an einer anerkannten ausländischen Hochschule im Studiengang Chemieingenieurwesen oder in einem fachverwandten oder fachspezifischen Studiengang auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren mit Prüfungsergebnissen, die nachgewiesen werden durch

    a) eine akademische Abschlussprüfung mit einem Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 3,0 oder besser oder,
    wenn noch kein Abschluss vorliegt,
    b) die bis zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrags erbrachten bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen mit der Durchschnittsnote 3,0 oder besser,

    sowie ein bestandenes Auswahlgespräch, soweit die Gesamt- oder Durchschnittsnote zwischen 2,6 und 3,0 liegt
     
  • Gute Kompetenzen in Mathematik, grundlegende Kompetenzen in Naturwissenschaften, sowie in den Bereichen chemische, thermische und mechanische Verfahrenstechnik, sowie Thermodynamik und Grundlagen des Ingenieurwesens, nachzuweisen durch entsprechende Studien- und Prüfungsleistungen
     
  • Fähigkeit zum eigenständig wissenschaftlichen Arbeiten, nachgewiesen insbesondere durch eine Abschlussarbeit oder eine vergleichbare Leistung im Umfang von 6 ECTS-Punkten
     
  • Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)

Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Chemical Engineering.

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Fächer-und Notenübersicht / Transcript of Records mit Leistungspunkten / Diploma Supplement sofern vorhanden
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: von der Hochschule ausgestellte Fächer- und Notenübersicht /Transcript of Records mit den bis zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrags erbrachten bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote
  • Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen über grundlegende Kompetenzen in den Bereichen der chemischen, thermischen und mechanischen Verfahrenstechnik sowie Kenntnisse der Anwendung der verfahrenstechnischen Konzepte auf ausgewählte Problemstellungen
  • Nachweis einer Abschlussarbeit oder eine vergleichbare Leistung im Umfang von 6 ECTS-Punkten
  • Formular für fachspezifische Zusatzangaben (pdf) - Hinweise
  • Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Indien oder Vietnam: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Bei einem ausländischen Hochschulabschluss: Notenskala des Studienganges mit Angabe der untersten Bestehensnote und Maximalnote für den Hochschulabschluss, nachzuweisen auf der Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis oder auf einem offiziellen Dokument der Hochschule.
  • Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
  • Bei Studienbewerber*innen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben: Nachweis Hochschulzugangsberechtigung
 Bitte beachten:
  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein.

Am Auswahlgespräch nehmen nur Bewerbende teil, die eine Gesamt- oder Durchschnittsnote zwischen 2,6 und 3,0 nachweisen und die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Wird die Note 2,5 oder besser erfüllt, findet kein Auswahlgespräch statt.

Das Auswahlgespräch wird in englischer Sprache durchgeführt.

Weitere Informationen zum Studiengang Master Chemical Engineering.

Wenn Sie ein Bachelorstudium in Chemieingenieurwesen an der Universität Ulm absolvieren, ist keine Bewerbung erforderlich. Sie stellen im Studiensekretariat einen Antrag auf Studiengangwechsel, sobald Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben und die nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 2,5 oder besser
- Nachweis der erforderlichen englischen Sprachkenntnisse

Anne-Marie Unsöld

Büroöffnungszeiten
Mo, Mi:  9:00 - 11:30 Uhr
Di: 10:30 - 11:30 Uhr

Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr: 9:00 - 13:00 Uhr
Mi: 9:00 - 12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstr. 22
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Raum: E.64
Telefon: +4973150-24444