Immatrikulation Lehramt Gymnasium - Bachelor of Science (B. Sc.)

So bewerben Sie sich für das 1. Fachsemester:

Online-Immatrikulationsfrist und Frist für die einzureichenden Unterlagen

Wintersemester: 01.07. - 30.09.
(Bitte beachten, dass es sich bei der Online-Immatrikulationsfrist um eine Ausschlussfrist handelt)

Studienplatz

Der Studiengang ist zulassungsfrei und deutschsprachig. Alle, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Studienplatz

Im Video wird erklärt, wie Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang an der Uni Ulm immatrikulieren

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm

Sie registrieren sich online über "Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Immatrikulation im Campusportal der Universität Ulm

Sie müssen dann über "Campusportal" zunächst einen "Bewerbungsantrag" stellen.
In allen zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz. Nachdem Sie sich online über Campusportal "beworben" haben, wird Ihr Antrag daher automatisch auf - zugelassen - gesetzt.

3. Schritt: Online-Immatrikulation im Campusportal der Universität Ulm

Nachdem Sie für den Studiengang zugelassen wurden, durchlaufen Sie bitte die Online-Immatrikulation bei der Universität Ulm über "Mein persönliches Campusportal".

4. Schritt: Zusenden der Unterlagen

Anschließend drucken Sie den Antrag auf Immatrikulation aus und senden diesen fristgerecht zusammen mit den unten oder im Merkblatt aufgeführten Unterlagen an das Studiensekretariat (Anschrift s. rechte Seite).


Kontakt

Studiensekretariat
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444
Telefax: +49 (0)731/50-12-22058
E-Mail: studiensekretariat@uni-ulm.de
Ansprechpartner und Öffnungszeiten

Hausanschrift:
Universität Ulm
Studiensekretariat
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm

Ausländische Studieninteressierte
Für Studieninteressierte, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben.

Weitere Informationen

  • Zugangsvoraussetzung in einen zulassungsfeien Bachelorstudiengang ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung für eine Universität. Diese muss im Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie* dieses Dokuments vorliegen.
  • erforderliche Sprachkenntnisse: deutsch
  • der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt

Eine fachgebundene Hochschulreife (oft auch als Fachabitur bezeichnet) berechtigt grundsätzlich zu einem Studium an einer Universität, allerdings mit der Einschränkung, dass nur bestimmte Studiengänge (entsprechend der in der Schule gewählten Fachrichtung) studiert werden können.

Die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) wird oft verwechselt mit der Fachhochschulreife. Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an einer Universität.

Die Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Immatrikulationsunterlagen.

*Bei einer amtlich beglaubigten Kopie handelt es sich um eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte deutsche Behörde (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) oder einen Notar.
Weitere Informationen: www.uni-assist.de/tools/glossar/erklaerung/details/amtliche-beglaubigung/

Einzureichende Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen dem Studiensekretariat bis zum 30.09. zugegangen sein müssen.

Die einzureichenden Unterlagen:

  • unterschriebener Antrag auf Einschreibung (pdf-Datei, die Sie erhalten, nachdem Sie die Online- Immatrikulation durchgeführt haben)
  • Hochschulzugangsberechtigung im Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie* dieses Dokuments.
  • wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegt: amtliche Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung ins Deutsche oder Englische im Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie* dieses Dokuments
  • von deutschen Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung: Anerkennungsbescheid der zuständigen Anerkennungsstelle oder eine amtlich beglaubigte Kopie* dieses Dokument,
    https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/
  • von beruflich Qualifizierten: Zeugnis der Fortbildung; Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch; Nachweis von mind. 400 Unterrichtsstunden im Fortbildungslehrgang, dieser entfällt bei vorhandener Meisterprüfung und schulischen Abschlüssen. Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn die eingereichten Nachweise auch anerkannt werden;
  • wenn die Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse z. B. DSH-2, TestDaF (Niveaustufe 4 in allen vier Teilbereichen), Feststellungsprüfung oder Gleichwertiges
  • Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises
  • Nachweis (Kontoauszug, keine Überweisungsformulardurchschläge) über die Bezahlung der Semestergebühr. Nähere Informationen zur Höhe und zum Verwendungszweck erhalten Sie, wenn Sie die Online-Immatrikulation durchgeführt haben
  • Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder Nachweis der Befreiung von der Ver-sicherungspflicht; diese Unterlage wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch übermittelt. Bitte fordern Sie bei einer von Ihnen gewählten deutschen gesetzlichen Krankenkasse eine Mitteilung "Meldegrund 10 für die Universität Ulm" an. Eine Kopie der Versicherungskarte/EHIC oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung werden nicht akzeptiert; Dieser Nachweis entfällt für eine Einschreibung in das „Sprachliche und Landeskundliche Vorbereitungssemester – fokus“ sowie für eine Einschreibung in das „Orientierungssemester“
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren für Bewerber, die sich in das 1. Fachsemester eines Staatsexamen- oder Bachelorstudiengangs einschreiben, siehe www.uni-ulm.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/orientierungsverfahren/ Anstelle des Studienorientierungsverfahrens kann auch der TestAS vorgelegt werden

Bei früherem Studium in Deutschland:

  • Exmatrikulationsbescheinigung mit Studienverlauf aller in Deutschland besuchten Hochschulen
  • bei einem bereits abgeschlossenen Studium: beglaubigte Abschrift oder amtlich beglaubigte Fotokopie Ihrer Hochschulabschluss-Urkunde und des Zeugnisses, ggf. amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische; sofern diese noch nicht vorliegen: eine Bestätigung Ihrer Hochschule über den Hochschulabschluss
  • wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang für drei oder mehr Semester studiert haben: Nachweis der Studienfachberatung (an der Universität Ulm) für den gewünschten Studiengang, Formular siehe unter "Wichtige Links und Merkblätter" (nicht erforderlich beim Wechsel Bachelor-/Masterstudium und nicht bei Aufnahme eines Zweitstudiums nach abgeschlossenem Erststudium)

Die einzureichenden Unterlagen finden Sie auch auf unserem Merkblatt.

*Bei einer amtlich beglaubigten Kopie handelt es sich um eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte deutsche Behörde (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) oder einen Notar.
Weitere Informationen: www.uni-assist.de/tools/glossar/erklaerung/details/amtliche-beglaubigung/

Erstimmatrikulierende und Immatrikulierende, die bereits ein oder zwei Semester an einer anderen Universität oder Hochschule studiert haben, müssen mit den oben genannten Unterlagen einen Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren einreichen. Informationen zum verpflichtenden Studienorientierungsverfahren.

Immatrikulierende, die bereits drei oder mehr Semester an einer anderen Universität in einem anderen Studiengang studiert haben, benötigen einen Nachweis über eine Studienfachberatung an der Universität Ulm.

Immatrikulierende, die bereits drei oder mehr Semester an einer anderen Universität im selben Studiengang studiert haben, benötigen keine Nachweise.

Informationen zum Ausstellen einer Vollmacht, wenn Sie als Bewerber*innen selbst die Immatrikulation nicht vornehmen können.

Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle.

Ab dem Wintersemester 2017/18 werden von internationalen Studierenden aus nicht-EU-Ländern und für ein Zweitstudium Studiengebühren erhoben.

Alle Studierenden, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Dies gilt auch für
im Inland eingeschriebene Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.

Merkblatt zur Krankenversicherung für Studierende

Informationen zum Studiengang

Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Lehramt Gymnasium.