Online-Immatrikulationsfrist und Frist für die einzureichenden Unterlagen
Wintersemester: 01.07. - 30.09.
(Bitte beachten, dass es sich bei der Online-Immatrikulationsfrist um eine Ausschlussfrist handelt)
Wintersemester: 01.07. - 30.09.
(Bitte beachten, dass es sich bei der Online-Immatrikulationsfrist um eine Ausschlussfrist handelt)
Der Studiengang ist zulassungsfrei und deutschsprachig. Alle, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Studienplatz
Sie registrieren sich online über "Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.
Sie müssen dann über "Campusportal" zunächst einen "Bewerbungsantrag" stellen.
In allen zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz. Nachdem Sie sich online über Campusportal "beworben" haben, wird Ihr Antrag daher automatisch auf - zugelassen - gesetzt.
Nachdem Sie für den Studiengang zugelassen wurden, durchlaufen Sie bitte die Online-Immatrikulation bei der Universität Ulm über "Mein persönliches Campusportal".
Anschließend drucken Sie den Antrag auf Immatrikulation aus und senden diesen fristgerecht zusammen mit den unten oder im Merkblatt aufgeführten Unterlagen an das Studiensekretariat (Anschrift s. rechte Seite).
Studiensekretariat
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444
Telefax: +49 (0)731/50-12-22058
E-Mail: studiensekretariat@uni-ulm.de
Ansprechpartner und Öffnungszeiten
Hausanschrift:
Universität Ulm
Studiensekretariat
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Ausländische Studieninteressierte
Für Studieninteressierte, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben.
Eine fachgebundene Hochschulreife (oft auch als Fachabitur bezeichnet) berechtigt grundsätzlich zu einem Studium an einer Universität, allerdings mit der Einschränkung, dass nur bestimmte Studiengänge (entsprechend der in der Schule gewählten Fachrichtung) studiert werden können.
Die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) wird oft verwechselt mit der Fachhochschulreife. Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an einer Universität.
Die Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Immatrikulationsunterlagen.
*Bei einer amtlich beglaubigten Kopie handelt es sich um eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte deutsche Behörde (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) oder einen Notar.
Weitere Informationen: www.uni-assist.de/tools/glossar/erklaerung/details/amtliche-beglaubigung/
Einzureichende Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen dem Studiensekretariat bis zum 30.09. zugegangen sein müssen.
Die einzureichenden Unterlagen:
Bei früherem Studium in Deutschland:
Die einzureichenden Unterlagen finden Sie auch auf unserem Merkblatt.
*Bei einer amtlich beglaubigten Kopie handelt es sich um eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte deutsche Behörde (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) oder einen Notar.
Weitere Informationen: www.uni-assist.de/tools/glossar/erklaerung/details/amtliche-beglaubigung/
Erstimmatrikulierende und Immatrikulierende, die bereits ein oder zwei Semester an einer anderen Universität oder Hochschule studiert haben, müssen mit den oben genannten Unterlagen einen Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren einreichen. Informationen zum verpflichtenden Studienorientierungsverfahren.
Immatrikulierende, die bereits drei oder mehr Semester an einer anderen Universität in einem anderen Studiengang studiert haben, benötigen einen Nachweis über eine Studienfachberatung an der Universität Ulm.
Immatrikulierende, die bereits drei oder mehr Semester an einer anderen Universität im selben Studiengang studiert haben, benötigen keine Nachweise.
Informationen zum Ausstellen einer Vollmacht, wenn Sie als Bewerber*innen selbst die Immatrikulation nicht vornehmen können.
Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle.
Ab dem Wintersemester 2017/18 werden von internationalen Studierenden aus nicht-EU-Ländern und für ein Zweitstudium Studiengebühren erhoben.
Alle Studierenden, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Dies gilt auch für
im Inland eingeschriebene Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.
Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Lehramt Gymnasium.