Studierende, die bereits an der Universität Ulm immatrikuliert sind oder waren, beantragen bis zur Einschreibefrist einen Studiengangwechsel direkt beim Studiensekretariat der Universität Ulm.

Immatrikulation nach Zulassung

Liebe zukünftige Studierende,

herzlichen Glückwunsch! Sie haben sich für ein Studium an der Universität Ulm beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten.

Die Immatrikulation beantragen Sie in unserem Campusportal: https://campus4.uni-ulm.de und senden die erforderlichen Unterlagen vollständig postalisch an das Studiensekretariat bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin. Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen vollständig an der Universität Ulm bis zu diesem Termin eingegangen sein müssen. Die Immatrikulation durch die Universität Ulm erfolgt ab dem 01.01. für das Sommersemester bzw. ab dem 01.07. für das Wintersemester.

Viel Spaß bei Ihrem Studium an der Universität Ulm.

Hinweis zu Fristverlängerungen

Wenn Sie geforderte Unterlagen, aus Ihnen nicht zu vertretenden Gründen, unverschuldet zur Immatrikulation noch nicht vorlegen können, wenden Sie sich bitte umgehend unter Nennung der personenbezogenen Angaben (Name, Vorname, Bewerbernummer) an das Studiensekretariat. Die Immatrikulation wird erst vollzogen, wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der Universität Ulm eingegangen sind. Studienbescheinigungen und der Studierendenausweis können erst nach der Immatrikulation ausgestellt werden. Ebenso ist der Zugang zur (technischen) Infrastruktur erst mit Vollzug der Immatrikulation möglich.

Nützliche Hinweise für das Studium an der Universität Ulm

Uni Ulm, Studium und Stadt Ulm: