Sommersemester: 01.02 - 31.03
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
So bewerben Sie sich:
1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über das Campusportal der Universität Ulm.
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.
2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über das Campusportal der Universität Ulm Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Kontakt
Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr: 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr
Weitere Informationen
- Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Notenspiegel/Transcript of Records mit Leistungspunkten
- Nachweis von Studienleistungen/Notenspiegel aus dem Masterstudium (mit ECTS-Angabe) sowie eine Beschreibung der absolvierten Module
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs
- Zulassungsbescheid der Hochschule
- Nachweis der erforderlich Sprachkenntnisse:
Deutschsprachige Studiengänge
Englischsprachige Studiengänge - Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
- Bei ausländischem Studienabschluss: Notenskala der Hochschule
- Bei Nachweisen, die nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurden: zusätzlich amtliche Übersetzung
Bitte beachten:
- Nachweise ohne Beglaubigung
- Anträge mit unvollständigen Angaben bzw. Unterlagen werden abgelehnt.
- Bewerbungsunterlagen, welche in Papierform eingehen, werden nicht akzeptiert.
- Eine Wiederbewerbung muss komplett neu online durchgeführt werden, ein Verweis auf schon der Universität Ulm vorliegende Unterlagen ist nicht möglich.
Zulassungesbeschränkte Masterstudiengänge:
Freie Studienplätze in Masterstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung werden an Bewerber*innen vergeben, die für ihr Bewerbungssemester entsprechende Studienzeiten nachweisen und über einen entsprechenden Ausbildungsstand verfügen.
Das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester erfolgt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Studien- und Prüfungsleistungen und Leistungen gemäß § 35 LHG; bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und hilfsweise das Los.
Zulassungsfreie Masterstudiengänge:
Eine Zulassung erhalten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Einhaltung der Form und Frist Ihrer Bewerbung
- Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen
- Erfüllung der inhaltlichen Gleichwertigkeit Ihrer Studienqualifikation (Entscheidung des Zulassungsausschusses)
Informationen zu den Bewerbungsmöglichkeiten (pdf)