Das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester erfolgt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Studien- und Prüfungsleistungen und Leistungen gemäß § 35 LHG. Dabei sind die nachgewiesenen ECTS oder vergleichbare Leistungs- punkte erstes und die Anzahl der nachgewiesenen Leistungen zweites Kriterium. Bei bestehender Ranggleichheit entscheidet das Los.
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nach Bewerbergruppen in dieser Reihenfolge:
- Bewerbergruppe: Aufrückende
Bewerbende, die für das erste Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, an der Universität Ulm zugelassen sind. - Bewerbergruppe: Hochschulortswechselnde, Studienunterbrechende
Bewerbende, die im gleichen Studiengang an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union endgültig und nicht nur auf einen Abschnitt des Studiengangs beschränkt zugelassen und immatrikuliert sind oder waren. - Bewerbergruppe: Quereinsteigende, sonstige Bewerbende
Innerhalb der Bewerbergruppen wird nach Studienleistungen gerankt. Ausschließlich bei Hochschulortswechselnden bzw. Studienunterbrechenden werden 50% der Studienplätze nach Studienleistungen (Rangliste), im Übrigen nach Sozialkriterien vergeben.