- Zugangsvoraussetzung in einen zulassungsfeien Bachelorstudiengang ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung für eine Universität. Diese muss im Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie* dieses Dokuments vorliegen.
- erforderliche Sprachkenntnisse: deutsch
- genehmigter Antrag auf Anerkennung des jeweiligen Prüfungsausschusses
Eine fachgebundene Hochschulreife (oft auch als Fachabitur bezeichnet) berechtigt grundsätzlich zu einem Studium an einer Universität, allerdings mit der Einschränkung, dass nur bestimmte Studiengänge (entsprechend der in der Schule gewählten Fachrichtung) studiert werden können.
Die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) wird oft verwechselt mit der Fachhochschulreife. Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an einer Universität.
Die Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Immatrikulationsunterlagen.
*Bei einer amtlich beglaubigten Kopie handelt es sich um eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte deutsche Behörde (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) oder einen Notar.
Weitere Informationen: www.uni-assist.de/tools/glossar/erklaerung/details/amtliche-beglaubigung/