Höhere Fachsemester zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge
Bewerbungsfristen:
Sommersemester 2025:
15.01. - 01.03
(keine Nachreichfrist)
Bitte beachten Sie, dass eine Vorabprüfung der anrechenbaren Module nicht möglich ist.
Anträge auf Leistungsanerkennung sind erst nach erfolgreicher Immatrikulation innerhalb des ersten Semesters zu stellen.
So bewerben Sie sich:
1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über das Campusportal der Universität Ulm.
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.
2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über das Campusportal der Universität Ulm Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Kontakt
Weitere Informationen
Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über das Campusportal der Universität Ulm müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
- Bewerber*innen mit deutschem Bildungsnachweis: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis: Kopie des originalsprachlichen Sekundarschulabschlusszeugnisses sowie der amtlichen Übersetzung ins Deutsche oder Englische; Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (z.B. DSH-2, TestDaF 4x4, telc Deutsch C 1 Hochschule, Feststellungsprüfung). Deutsche mit ausländischem Bildungsnachweis benötigen außerdem einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle
- Zulassungsbescheid von hochschulstart bzw. der Hochschule
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemesterzahl
- Nachweis von Studienleistungen/Notenspiegel
- Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung
- Hochschulortwechsler*innen in zulassungsbeschränkten Studiengängen: Ggf. Nachweise bezüglich der Sozialkriterien (Schwerbehindertenausweis, Meldebescheinigung zusammen mit den Ehegatten/Kind, ausführliche Begründung)
- Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
Bitte beachten:
- Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden
- Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert
- Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein
Das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester erfolgt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Studien- und Prüfungsleistungen und Leistungen gemäß § 35 LHG; bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und hilfsweise das Los.
Freie Studienplätze in Bachelorstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung werden an Bewerber*innen vergeben, die für ihr Bewerbungssemester entsprechende Studienzeiten nachweisen und über einen entsprechenden Ausbildungsstand verfügen.
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nach Bewerbergruppen in dieser Reihenfolge:
- Bewerbergruppe:
Aufrücker - Bewerber*innen mit einer Zulassung im beantragten Studiengang für das 1. Fachsemester an der Universität Ulm.
- Bewerbergruppe:
Hochschulortwechsler, Studienfortsetzer - Bewerber*innen, die an einer deutschen oder einer anderen Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine endgültige Vollzulassung in dem Studiengang haben/hatten, für welchen Sie sich bewerben.
- Bewerbergruppe:
Quereinsteiger - Sonstige Bewerber*innen.
Innerhalb der Bewerbergruppen wird nach Studien- und Prüfungsleistungen gerankt. Ausschließlich bei bei Hochschulortwechslern bzw. Studienfortsetzern werden 50% der Studienplätze nach Studien- und Prüfungsleistungen (Rangliste), im Übrigen nach Sozialkriterien vergeben.
Hinweis für Bewerber*innen auf ein höheres Fachsemester im B.Sc. Psychologie, die nicht aus einem berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiengang Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule wechseln: Sollten Sie nach dem Bachelorstudium einen Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie sowie die staatliche Psychotherapeutische Prüfung nach der neuen Fassung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) anstreben, dann wird Ihr Bachelorabschluss im Rahmen der Zulassung zum klinischen Masterstudiengang von der entsprechenden Universität und anschließend im Rahmen der Zulassung zur Psychotherapeutischen Prüfung nochmal von der zuständigen Behörde (in der Regel das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe) des Bundeslandes, in dem sich die Masteruniversität befindet, geprüft. Die Entscheidung, ob Ihr Bachelorabschluss den berufsrechtlichen Voraussetzungen der PsychThApprO und des PsychThG entspricht und somit „approbationskonform“ ist, trifft am Ende also das jeweilige Landesprüfungsamt und nur diese Entscheidung ist rechtlich bindend. Einige Landesprüfungsämter in anderen Bundesländern akzeptieren anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht innerhalb eines berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiengangs Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erbracht wurden, nicht. Das bedeutet, dass Sie nach einem Hochschulwechsel in ein höheres Fachsemester in einigen Bundesländern keinen klinischen Master antreten bzw. keine Approbation erwerben können. Baden-Württemberg ist hiervon nach unserem aktuellen Kenntnisstand nicht betroffen, für die Zukunft lässt sich jedoch keine gesicherte Aussage treffen. Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Entscheidung für oder gegen die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im B.Sc. Psychologie.
Falls Sie dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.