Psychologie - Bachelor of Science (B.Sc.)

Allen Studieninteressierten wird die Teilnahme am fachspezifischen Studieneignungstest der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, dem BaPsy-DGPs, empfohlen.

Der polyvalente Bachelorstudiengang Psychologie entspricht den Vorgaben der Approbationsordnung und qualifiziert somit für beide angebotenen Masterstudiengänge: Master of Science Psychologie und Master of Science Klinische Psychologie und Psychotherapie. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Bewerbungsfristen  

Wintersemester: Anfang Mai bis 15.07. (Ausschlussfrist)
                       
Sommersemester:  ---

Wie bewerbe ich mich? - Erklärfilm

So bewerben Sie sich (ausführliche Hinweise):

1. Schritt: Registrierung auf hochschulstart.de
Sie registrieren sich online auf hochschulstart.de.

2. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über das "Campusportal der Universität Ulm".

3. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie wählen über das "Campusportal der Universität Ulm" den gewünschten Studiengang und bewerben sich dort.

4. Schritt: Beobachten und Priorisierung
Sie schauen Ihren Bewerbungsstatus im Campusportal der Universität Ulm bzw. auf hochschulstart.de nach.
Sie priorisieren Ihre Bewerbungen auf hochschulstart.de.


Ausführliche Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren


Kontakt

Dialogorientiertes Serviceverfahren

Beratung per E-Mail oder telefonisch nach Vereinbarung

Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr: 9:00 - 13:00 Uhr
Mi: 9:00 - 12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstraße 22
89081 Ulm

Auswahl des Studiengangs

Die Auswahl erfolgt nach Leistung/Auswahlpunktzahl (90% der verfügbaren Studienplätze nach Abzug der Vorabquoten)

  • Ihrer individuellen Abiturpunktzahl - max. möglich sind 30 Punkte (Teiler 30 bei einer max. Abiturpunktzahl von 900, Teiler 28 bei einer max. Abiturpunktzahl von 840, äquivalenter Teiler bei Zeugnissen mit anderer max. Abiturpunktzahl),
  • ggf. dem Ergebnis des Studieneignungstest Bachelor-Psychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (BaPsy-DGPs) - max. möglich sind 25 Punkte (Prozentrang 100% wird mit 25 Punkten, Prozentrang 0% mit 1 Punkt berücksichtigt),
  • ggf. weiteren Bonierungen, die Aufschluss über die fachliche Eignung für das Studium der Psychologie geben: Berufsausbildung (3 Punkte), Berufstätigkeit (2 Punkte), Sonstige Qualifikationen (1 Punkt) - max. möglich sind 5 Punkte, jedes der drei vorgenannten Kriterien wird nur einmal berücksichtigt.

Aus den vorstehenden Kriterien wird eine Auswahlpunktzahl gebildet, maximal möglich sind 60 Punkte.

Die Auswahl erfolgt auch nach Wartezeit (10% der verfügbaren Studienplätze nach Abzug der Vorabquoten).

Eine Verbesserung im Auswahlverfahren erhalten Sie durch

den Auswahltest BaPsy-DGPs;

Berufstätigkeit mit einer zusammenhängenden Dauer von mindestens zwei Jahren, welche auf der u.a. Liste der Berufsausbildung geführt wird;

Praktische Tätigkeiten im Umfang einer Vollzeittätigkeit mit einer zusammenhängenden Dauer von mindestens sechs Monaten in sozialen Bereichen;

Außerschulische Leistungen: bildungsbezogene Wettbewerbe auf Landes-/Bundesebene (1.-3. Platz), Anderer Dienst im Ausland (ADiA), Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungshilfe, Europäischer Freiwilligendienst, FÖJ, FSJ, Freiwilliger Wehrdienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst weltwärts, Zivildienst;

Besondere Vorbildungen: Profilfach Pädagogik und Psychologie, Abgeschlossene Fortbildungen mit Testat mit überwiegend psychologischem Inhalt;

Sonstige Qualifikationen: Stipendiaten eines Bildungswerkes mit einschlägigem Fachbezug;

Berufsausbildung (mit Abschluss vor dem 15.07.):

  • Psychologisch-technische Assistentin/Psychologisch-technischer Assistent

Auswahlgrenzen sind abhängig von der Zahl der Bewerbungen und der Qualifikation der Bewerber*innen.

Bitte beachten Sie: Seit dem WS 2022/23 wird ein fachspezifischer Studieneignungstest angeboten, der zu einer anderen Punktevergabe im Auswahlverfahren führt.

Auswahlgrenzen des aktuellen und der davorliegenden Verfahren: 

Wintersemester 2024/25 Wintersemester 2023/24 Wintersemester 2022/23 Wintersemester 2021/22

137 Studienplätze | 2554 Bewerber*innen
Auswahlpunktzahl: 37,3 (mit Abiturnote 1,9; Dienst ja)
Wartezeit: 7 Wartesemester (mit Abiturnote 2,2; Dienst ja).

 

136 Studienplätze | 3121 Bewerber*innen
Auswahlpunktzahl: 42,5 (mit Abiturnote 1,7; Dienst nein)
Wartezeit: 7 Wartesemester (mit Abiturnote 2,2; Dienst nein; Los).
137 Studienplätze | 2837 Bewerber*innen
Auswahlpunktzahl: 35,6 (mit Abiturnote 1,7; Dienst nein)
Wartezeit: 7 Wartesemester (mit Abiturnote 2,4; Dienst nein; Los).
150 Studienplätze | 2635 Bewerber*innen
Auswahlpunktzahl: 24,8 (mit Abiturnote 1,5)
Wartezeit: 7 Wartesemester (mit Abiturnote 2,5; Dienst nein; Los).

Weitere Information zum Studiengang Bachelor Psychologie

Weitere Informationen

Um an der Universität Ulm studieren zu können, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

Weitere Informationen zur HZB finden Sie hier.

Die erforderlichen Unterlagen laden Sie im papierlosen Bewerbungsverfahren hoch, dazu gehören:

  • die Hochschulzugangsberechtigung
  • ggf. andere Nachweise

Eine ausführliche Liste der beizufügenden Unterlagen finden Sie auf dieser Seite.

Den Nachweis der Studienorientierung legen Sie erst bei der Einschreibung vor.

Sofern Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, sind Sie Zweitstudienbewerber*in. Studienplätze in der Quote Zweitstudium werden analog nach den Richtlinien Hochschulstart vergeben. 

Über eine Sonderquote werden Studienplätze an diejenigen Bewerber*innen vergeben, bei denen Gründe vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, d.h. dass ein späterer Studiumsbeginn bei Nichtzulassung unzumutbar ist. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn diese durch in der eigenen Person liegende soziale, familiäre, gesundheitliche oder vergleichbar schwerwiegende Gründe bedingt ist.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Im Rahmen der Onlinebewerbung stellen Sie Ihren Antrag auf außergewöhnliche Härte 

  • Betroffene Bewerber*innen müssen ihrer Bewerbung eine Begründung und entsprechende Nachweise (z.B. ein fachärztliches Gutachten) beifügen

  • Es erfolgt keine Vorabprüfung von Härtefallgründen

  • Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt hierbei über eine Sonderquote und analog zu den Richtlinien Hochschulstart (Ergänzende Informationen zur Bewerbung > Der Härtefallantrag).

Verbesserung der Abiturnote: Bewerber*innen stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Note), wenn sie geltend machen, dass schwerwiegende Umstände und somit Leistungsbeeinträchtigungen aufgetreten sind, die den/die Bewerber*in daran gehindert haben, eine bessere Abiturdurchschnittsnote zu erzielen. I.d.R. sind hierfür ein Schulgutachten sowie die Nachweise, auf die sich das Gutachten stützt, erforderlich. Bei begründeten Anträgen wird so eine um den im Gutachten genannten Wert bessere Abiturnote zugrunde gelegt.

Verbesserung der Wartezeit: Bewerber*innen stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit), wenn sie geltend machen, dass schwerwiegende, nicht selbst zu vertretenden Umstände, die den /die Bewerber*in daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben, aufgetreten sind. Bei begründeten Anträgen wird so der nachgewiesene mögliche frühere Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung dem Auswahlverfahren zugrunde gelegt und damit die Wartezeit erhöht bzw. verbessert. I.d.R. können Sie diesen Nachweis über eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verzögerung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege erbringen.

Die Beurteilung erfolgt analog zu den Richtlinien Hochschulstart (Ergänzende Informationen zur Bewerbung > Antrag auf Nachteilsausgleich).

Ortsbindung im öffentlichen Interesse, insbesondere Spitzensportler*innen

Spitzensportler*innen sind Bewerber*innen, die an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader gebunden sind. Wenn Sie als Spitzensportler*in berücksichtigt werden wollen, finden Sie die Voraussetzungen dazu auf dieser Seite.

Falls nach Abschluss des Dialogorientierten Serviceverfahrens und evtl. stattfindender Nachrückverfahren noch Studienplätze zu vergeben sind, findet ein Losverfahren statt. Allgemeine Informationen und Hinweise auf aktuelle Losverfahren finden Sie hier.