Berechnungshilfe für die Hochschulzugangsberechtigungsnote bei Sonderfällen
Bei der Bewerbung um einen Studienplatz werden Sie aufgefordert, die Daten zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife) einzugeben.
Die Universität Ulm unterstützt sie gerne bei der Berechnung Ihrer Hochschulzugangsberechtigungsnote bei
- einer abgeschlossenen Fachhochschulreife und einer absolvierten Deltaprüfung
- einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und einer zusätzlich abgelegten Feststellungsprüfung
Wenn auf Sie einer der oben genannten Fälle zutrifft, dann müssen Sie Ihre bei uns gültige Hochschulzugangsberechtigungsnote erst berechnen. Diese setzt sich nämlich aus Ihren beiden Prüfungsleistungen in einem bestimmten Verhältnis zusammen. Bitte tragen Sie das hier errechnete Ergebnis im Campusportal bei Ihrer Bewerbung als Note für die Hochschulzugangsberechtigung ein.
Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsprüfung abgelegt und wurden in einem Notensystem bewertet, das nicht dem deutschen Notensystem (1,0 - 6,0) entspricht, haben Sie im Abschnitt "Umrechnung einer Note eines ausländischen Notensystems in eine deutsche Note (mit der modifizierten bayrischen Formel)" die Möglichkeit, Ihre ausländische Note in eine deutsche Note umrechnen zu lassen. Damit können Sie dann die Berechnung Ihrer HZB-Note für Ihren zutreffenden Sonderfall vollziehen.