Was ist uni-assist?
Uni-assist ist eine „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen“. Sie prüft und bewertet für die Universität Ulm die Zulassungsanträge von ausländischen Studienbewerbenden (Ausnahme: EU-Angehörige, EWR-Angehörige, Bildungsinländer*innen) im 1. Fachsemester in den Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor oder Staatsexamen.
Welche Bewerbungsfrist müssen Sie beachten?
Wintersemester 23. Mai – 15. Juli
Die Unterlagen müssen online bis spätestens 15. Juli vollständig bei uni-assist in Berlin vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Unterlagen bereits ca. sechs Wochen vor den genannten Terminen hochzuladen, damit noch Zeit für Rückfragen bleibt.
Wie müssen Sie sich bei uni-assist bewerben?
Uni-assist bietet ein Onlinebewerbungsverfahren an.
Was müssen Sie dem Antrag beifügen?
- Das Zeugnis, das Sie in Ihrem Heimatland zum Studium berechtigt
- Studienleistungen, Zeugnisse, Notenübersichten oder Transcripts of Records über Ihr bisheriges Studium an einer ausländischen Hochschule
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
- Für Medizin zusätzlich den TestAS
- APS-Zertifikat bei Bewerbenden aus China, Indien oder Vietnam im Original
Sämtliche Dokumente müssen von im In- oder Ausland authorisierten Übersetzenden übersetzt sein. Hiervon ausgenommen sind englischsprachige Dokumente. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Ausführliche Informationen siehe www.uni-assist.de.
Wie hoch sind die Bewerbungs- und Bearbeitungskosten?
Eine Bewerbung bei uni-assist kostet € 75,00 für den ersten Studienwunsch und € 30,00 für jeden weiteren Studienwunsch.
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
- Wenn Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllen, leitet uni-assist Ihre Unterlagen an uns weiter. Sie bekommen dann von der Universität Ulm Informationen zum weiteren Vorgehen.
- Wenn Sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden Sie von uni-assist entsprechend informiert.
Allgemeines zum Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist für alle Studiengänge. Verspätete oder unvollständig eingehende Anträge können deshalb nicht berücksichtigt werden. Die Universität ist nicht verpflichtet, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen/Dokumenten den Bewerbungssachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dies gilt auch für den Fall, dass sich noch andere Unterlagen aus einem anderen Bewerbungsverfahren bei der Universität befinden.