Grundständige Studiengänge, 1. Fachsemester

Die Informationen und Bewerbungsmodalitäten auf dieser Webseite gelten nur für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes/EWR-Landes (Europäischer Wirtschaftsraum) haben und nicht im Besitz einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) sind. In diesem Fall ist der Bewerbungsantrag über uni-assist zu stellen.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes/EWR-Landes (Europäischer Wirtschaftsraum) haben oder im Besitz einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) sind, gelten andere Bewerbungsmodalitäten und der Bewerbungsantrag ist über das Campusportal der Universität Ulm oder über hochschulstart.de zu stellen. 
 

Bachelorstudiengänge zulassungsfrei

  • Biomedizinische Technik
  • Chemie
  • Chemieingenieurwesen
  • Computational Science and Engineering
  • Elektrotechnik und Informationstechnologie
  • Informationssystemtechnik
  • Informatik
  • Lehramt Gymnasium
  • Mathematik
  • Mathematische Biometrie
  • Medieninformatik
  • Physik
  • Software Engineering
  • Wirtschaftschemie
  • Wirtschaftsmathematik
  • Wirtschaftsphysik
  • Wirtschaftswissenschaften

In den zulassungsfreien Bachelorstudiengängen erhalten alle Bewerbende einen Studienplatz, sofern eine Hochschulzugangsberechtigung und entsprechende Sprachnachweise vorliegen.

An der Universität Ulm sind alle Bachelorstudiengänge deutschsprachig.

Bewerbende für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung den Nachweis von B2 Deutschkenntnissen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) besitzen. Für die Einschreibung im Oktober muss allerdings eines der folgenden Sprachnachweise nachgewiesen werden, anderfalls ist die Einschreibung nicht möglich.

Anerkannte Sprachnachweise für den Hochschulzugang an der Universität Ulm:

  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss II (z. B. Abitur, Matura, Reifezeugnis, usw.)
  • Deutschsprachiger Hochschulabschluss mit mindestens 50% Unterrichtssprache Deutsch
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang –  DSH 2 oder DSH 3
  • Test Deutsch als Fremdsprache  – TestDaF, TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe  DSD II
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 - ÖSD C2
  • telc Deutsch C 1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutsch als Language A im IB-Diploma
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt wurden.


Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm

Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt

  • Biochemie
  • Biologie
  • Molekulare Medizin
  • Psychologie

In den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen werden an der Universität Ulm die folgenden Studienplätze an ausländische Studienbewerbende vergeben:

Biochemie: 6 Studienplätze im Wintersemester
Biologie: 7 Studienplätze im Wintersemester
Molekulare Medizin: 4 Studienplätze im Wintersemester
Psychologie: 11 Studienplätze im Wintersemester

In den letzten Zulassungsverfahren haben alle Bewerbende für die Bachelorstudiengänge Biochemie, Biologie sowie Psychologie einen Studienplatz erhalten. Wir gehen davon aus, dass Bewerbende für diese Studiengänge künftig ebenfalls alle einen Studienplatz erhalten werden.

Die Nachfrage für den Bachelorstudiengang Molekulare Medizin ist hingegen sehr hoch. Die Vergabe der 4 Studienplätze erfolgt anhand der Note der Hochschulzugangsberechtigung.

An der Universität Ulm sind alle Bachelorstudiengänge deutschsprachig.

Bewerbende für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung eines der folgenden Sprachnachweise besitzen. Die Bewerbung ohne eines dieser Sprachnachweise ist nicht möglich.

Anerkannte Sprachnachweise für den Hochschulzugang an der Universität Ulm:

  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss II (z. B. Abitur, Matura, Reifezeugnis, usw.)
  • Deutschsprachiger Hochschulabschluss mit mindestens 50% Unterrichtssprache Deutsch
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang –  DSH 2 oder DSH 3
  • Test Deutsch als Fremdsprache  – TestDaF, TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe  DSD II
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 - ÖSD C2
  • telc Deutsch C 1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutsch als Language A im IB-Diploma
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt wurden.


Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm

Medizin Staatsexamen zulassungsbeschränkt

Studienplätze
In Medizin werden bundesweit 5 % der verfügbaren Studienplätze an ausländische Studienbewerbende vergeben. An der Universität Ulm stehen 18 Studienplätze im Wintersemester für ausländische Studienbewerbende bereit.

Die Nachfrage für diese Studienplätze ist sehr groß. An der Universität Ulm gingen im letzten Bewerbungsverfahren für Medizin ca. 300 Bewerbungen ein. Eine Chance auf einen Studienplatz haben nur Bewerbende, die im TestAS (Durchschnitt von Kern- und Fachmodul) einen Prozentrang von mindestens 85 % erzielt haben. Bewerbende mit einem Prozentrang unterhalb von 85 nehmen am Auswahlverfahren nicht teil.

Auswahlkriterien
1. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
2. der papierbasierte TestAS mit dem Fachmodul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“ oder der digitale TestAS mit dem Fachmodul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“, "Medizin" oder "Lebenswissenschaften"
3. das Ergebnis des Sprachnachweises für den Hochschulzugang

Auswahlnote
Die Auswahl erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Auswahlnote).
Notenwerte werden auf eine Stelle nach dem Komma bestimmt; es wird nicht gerundet.

Die Auswahlnote verbessert sich um 0,1, wenn als Sprachnachweis für den Hochschulzugang DSH-3, TestDaF 4 x 5 oder Prüfungsteil „Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs mit der Note „sehr gut“ nachgewiesen wird.

Bei Ranggleichheit der Auswahlnote wird vorrangig nach dem Prozentrang im TestAS (Durchschnitt von Kern- und Fachmodul) ausgewählt. Bei weiterer Ranggleichheit entscheidet das Los.

Der Studiengang Medizin Staatsexamen ist an der Universität Ulm deutschsprachig.

Bewerbende für Medizin müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung eines der folgenden Sprachnachweise besitzen. Die Bewerbung ohne eines dieser Sprachnachweise ist nicht möglich.

Anerkannte Sprachnachweise für den Hochschulzugang an der Universität Ulm:

  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss II (z. B. Abitur, Matura, Reifezeugnis, usw.)
  • Deutschsprachiger Hochschulabschluss mit mindestens 50% Unterrichtssprache Deutsch
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang –  DSH 2 oder DSH 3
  • Test Deutsch als Fremdsprache  – TestDaF, TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe  DSD II
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 - ÖSD C2
  • telc Deutsch C 1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutsch als Language A im IB-Diploma
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt wurden.


Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm

Zahnmedizin Staatsexamen zulassungsbeschränkt

Studienplätze
In Zahnmedizin werden bundesweit 5 % der verfügbaren Studienplätze an ausländische Studienbewerbende vergeben. An der Universität Ulm stehen 3 Studienplätze im Wintersemester für ausländische Studienbewerbende bereit.

Die Nachfrage für diese Studienplätze ist sehr groß. An der Universität Ulm gingen im letzten Bewerbungsverfahren für Zahnmedizin ca. 100 Bewerbungen ein. Tatsächlich sind die Chancen auf einen Studienplatz für diesen Studiengang nur mit sehr guten Noten realistisch.

Auswahlkriterien
Die Auswahl erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Auswahlnote). Bei Ranggleichheit der Auswahlnote entscheidet das Los.

Der Studiengang Zahnmedizin Staatsexamen ist an der Universität Ulm deutschsprachig.

Bewerbende für Zahnmedizin müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung eines der folgenden Sprachnachweise besitzen. Die Bewerbung ohne eines dieser Sprachnachweise ist nicht möglich.

Anerkannte Sprachnachweise für den Hochschulzugang an der Universität Ulm:

  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss II (z. B. Abitur, Matura, Reifezeugnis, usw.)
  • Deutschsprachiger Hochschulabschluss mit mindestens 50% Unterrichtssprache Deutsch
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang –  DSH 2 oder DSH 3
  • Test Deutsch als Fremdsprache  – TestDaF, TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe  DSD II
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 - ÖSD C2
  • telc Deutsch C 1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutsch als Language A im IB-Diploma
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt wurden.


Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm

Studienkolleg

Ausländische Studienbewerbende, die nach den Regelungen über den Hochschulzugang nicht direkt zum Studium zugelassen werden können, müssen vor Aufnahme des Fachstudiums das Studienkolleg absolvieren und die Feststellungsprüfung ablegen. 

Informationen zur Zuweisung an das Studienkolleg

Weitere Informationen

  • Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen anabin
  • Informelle Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung mithilfe der DAAD-Datenbank

Sofern nach Abschluss aller Vergabeverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind, findet in den zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen ein Losverfahren statt.