Praktikumsvertrag - International
Studierende, die ein Praktikum machen, sollten in jedem Fall einen Praktikumsvertrag mit ihrer Praktikumseinrichtung schließen - egal ob das Praktikukm im In- oder Ausland durchgeführt wird, ob es sich um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt.
In Deutschland ist der Praktikumsvertrag eine Angelegenheit ausschließlich zwischen Praktikant und Unternehmen (bilateral). Im Ausland wird oft erwartet, dass auch die Heimathochschule des Praktikanten den Praktikumsvertrag mit unterschreibt (trilateral).
Dies ist insbesondere in Frankreich der Fall. Der Praktikumsvertrag wird dort auch als "convention du stage" bezeichnet. Auch in Spanien kennt man beispielsweise die "convenio de prácticas". Viele Unternehmen haben eigene Musterverträge, die aber oft Bestätigungen und Zusagen seitens der Heimathochschule des Praktikanten verlangen, die wir gar nicht geben können und dürfen. Andererseits verweisen viele Unternehmen einen Praktikanten auch einfach an die Heimathochschule, um sich dort einen Mustervertrag zu holen (was in Ländern wie z.B. Frankreich ja auch etwas völlig Normales wäre).
Kontakt
Internship Agreement
Für den Fall, dass Sie für ein Auslandspraktikum einen Praktikumsvertrag benötigen, der auch von einem Vertreter der Universität Ulm unterschrieben sein muss, verwenden Sie bitte unser "Internship Agreement" (zweisprachig: deutsch-englisch), das Sie hier herunterladen können:
- Füllen Sie den Vertrag aus soweit die Informationen Sie selbst betreffen und unterschreiben Sie selbst. (Das Formular ist ein PDF das zum Ausfüllen eingerichtet ist. Füllen Sie es unbedingt am Computer aus. Handschriftlich ausgefüllte Verträge werden von uns nicht unterzeichnet!)
- Lassen Sie ggf. noch fehlende Informationen von Ihrer Praktikumseinrichtung ergänzen und unterschreiben.
- Danach reichen Sie drei Ausfertigungen zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung, die den gesamten Zeitraum abdeckt, in dem das Praktikum durchgeführt werden soll, beim International Office ein.
- Ein von allen Parteien unterschriebenes Exemplar verbleibt beim International Office, die beiden anderen Exemplare, die für Sie sowie die Praktikumseinrichtung bestimmt sind, erhalten Sie zurück.