Leitfaden "Zuordnung der Prüfungsleistungen vor Zeugniserstellung"
Es besteht einmalig die Möglichkeit, vor Ausstellung des Zeugnisses die Module zwischen den Prüfbereichen zu verschieben. Dabei ist zu beachten:
- Die Module sind für die Prüfbereiche gemäß Modulhandbuch zugelassen.
- Die Kriterien für die Prüfbereiche werden eingehalten (z.B. Mindestanzahl an benoteten Leistungspunkten).
- Überschüssige Leistungspunkte können nicht in andere Bereiche übertragen werden.
- Anerkannte Prüfungsleistungen können nicht verschoben werden. Dies bedarf einer Änderung der Anerkennung durch den PA-Vorsitzenden.
- Prüfungsvorleistungen werden nicht als Zusatzprüfungen ins Zeugnis aufgenommen.
Bachelorstudium | Eine Zuordnung der Prüfungsleistungen müssen Sie nur vornehmen, wenn Sie mehr Module bestanden haben, als von der Prüfungsordnung verlangt wird (z.B. ein weiteres Nebenfach oder Zusatzfächer, die Sie sich in einem Wahlbereich anrechnen lassen wollen). Listen Sie die von Ihnen gewünschten Änderungen in einer E-Mail auf und schicken Sie diese an Frau Neugebauer im Studiensekretariat. |
Physics M. Sc. | Füllen Sie das zu Ihrem Studiengang passende Formular aus, lassen Sie es von Frau Dr. Kohnle (Studienkommission Physik) überprüfen und geben Sie es vor Abgabe der Masterarbeit im Studiensekretariat ab. |
Wirtschaftsphysik M.Sc. | Füllen Sie das zu Ihrem Studiengang passende Formular aus, lassen Sie es von Frau Dr. Kohnle (Studienkommission) überprüfen und geben Sie es vor Abgabe der Masterarbeit im Studiensekretariat ab. |
Biophysics M. Sc. | Wenden Sie sich bitte direkt an Frau Neugebauer im Studiensekretariat. |
Dr. Maria-Verena Kohnle
Studienkommission Physik
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Telefon: 0731/50-23032
Raum: N25/3106
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Leitfaden " Parallelstudium Physik/Wirtschaftsphysik M.Sc." |