Leitfaden "Abschlussarbeiten"
Am Ende des Bachelor- oder Masterstudiums müssen die Studierenden eine Abschlussarbeit anfertigen. Die Zulassungsvoraussetzungen, die Bearbeitungsdauer, die Anforderungen an die Gutachter und Einrichtungen regelt die jeweilige Prüfungsordnung. In unseren Studiengängen gelten die folgenden allgemeinen Richtlinien (FSPO-Absatz kann abweichen):
Verlängerung | Physik FSPO 2019: Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Abschlussarbeit ist je nach Studiengang unterschiedlich. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit verlängert werden (§ 12 Absatz 4):
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Note 5,0 | Die Bachelorarbeit wird von einem Prüfer bewertet. Wird die Arbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) benotet, lässt der Prüfungsausschuss ein Zweitgutachten erstellen. Eine mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertete Abschlussarbeit darf mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. |
Insbesondere gelten folgende Regelungen:
Bachelorarbeit
Anmeldung | Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO) |
Zulassung | Zur Bachelorarbeit im Studiengang Physik wird zugelassen, wer mindestens 135 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO) |
Thema | Das Thema wird von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fachbereichs Physik gestellt. (§ 12 Absatz 5 FSPO) |
Aufwand/Frist | 10 LP entsprechend sechs Wochen Bearbeitungszeit/ Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate. (§ 17 Absatz 2 FSPO) |
Format | Physik: Die Abschlussarbeit muss fristgerecht beim Studierendensekretariat als PDF-Datei eingereicht werden (dies gilt in Ausnahme von § 12 Abs. 8 FSPO aufgrund eines Beschlusses vom 08.07.2020) |
Interne/Externe Abschlussarbeiten | Durchführung in der Regel an der Universität Ulm oder in einer mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Einrichtung (z.B. Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik, Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (Garching)) (§ 12 Absatz 5 FSPO) |
Sprache | Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in englischer Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO) |
Anmeldung | Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO) |
Zulassung | Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer mindestens 135 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO) |
Thema | Das Thema wird von einem/r Prüfer/in der Fachbereiche Physik, Wirtschaftswissenschaften oder Mathematik gestellt. (§ 12 Absatz 5 FSPO) |
Aufwand/Frist | 10 LP entsprechend sechs Wochen Bearbeitungszeit/Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate.(§ 17 Absatz 2 FSPO) |
Format | Wirtschaftsphysik: Die Abschlussarbeit muss fristgerecht beim Studierendensekretariat als PDF-Datei eingereicht werden (dies gilt in Ausnahme von § 12 Abs. 8 FSPO aufgrund eines Beschlusses vom 08.07.2020) |
Sprache | Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in englischer Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO) |
Masterarbeit
Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (PDF)
Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular Ihrer Studiengangskoordinatorin, um die Unterschrift des Prüfungsausschuss zu erhalten.
Anschließend melden Sie die Masterarbeit direkt beim Studiensekretariat an. Weitere Informationen können Sie den FAQs des Studiensekretariats zur Anmeldung von Prüfungen entnehmen.
Anmeldung | Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden (§ 12 Absatz 1 FSPO), dazu das Formular bei der Studiengangskoordinatorin einreichen. |
Zulassung | Zur Masterarbeit im Studiengang Biophysics wird zugelassen, wer mindestens die Biophysics pflicht Module (30 LP), die Adaptationmodule (9 LP), eines der zwei Forschungsprojekte (15 LP) und mindestens 1 Modul im Wahlbereich Spezialisierung erworben hat. |
Thema | Das Thema wird von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fakultät Naturwissenschaften gestellt. |
Aufwand/Frist | 15 LP / Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt 6 Monate. |
Format | Biophysik M.Sc. (2014): Die Masterarbeit muss fristgerecht in zwei gebundenen Exemplaren und einmal in elektronischer Form (PDF) eingereicht werden. |
Interne/Externe Abschlussarbeiten | Durchführung in der Regel an der Universität Ulm oder in einer mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Einrichtung (z.B. Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik). Die Masterarbeit kann auch extern durchgeführt werden, allerdings muss das Thema von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fakultät Naturwissenschaften ausgegeben und bewertet werden. Zur Genehmigung von externen Abschlussarbeiten verlangt der Prüfungsausschussvorsitzende eine Aufgabenbeschreibung, die so detailliert sein muss, dass daraus auf die fachlichen Anforderungen geschlossen werden kann. |
Sprache | Die Masterarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in deutscher Sprache verfasst werden. |
Prüfer | Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. |
Bitte füllen Sie das Formular Antrag auf Masterarbeit gemeinsam mit der Studiengangskoordination und bringen Sie es anschließend dem Studiensekretariat.
Zulassungsvoraussetzungen: 75 ECTS, Genehmigung der Themenstellung durch den Fachprüfungsausschuss.
Anmeldung | Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO) |
Zulassung | Zur Masterarbeit im Studiengang Physik wird zugelassen, wer mindestens 45 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO) |
Thema | Das Thema wird von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fachbereichs Physik gestellt. (§ 12 Absatz 5 FSPO) |
Aufwand/Frist | 30 LP / Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt 12 Monate. (§ 17 Absatz 3 FSPO) |
Format | Physik: Die Abschlussarbeit muss fristgerecht beim Studierendensekretariat als PDF-Datei eingereicht werden (dies gilt in Ausnahme von § 12 Abs. 8 FSPO aufgrund eines Beschlusses vom 08.07.2020) |
Interne/Externe Abschlussarbeiten | Durchführung in der Regel an der Universität Ulm oder in einer mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Einrichtung (z.B. Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik, Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (Garching)) (§ 12 Absatz 5 FSPO) Die Masterarbeit kann auch extern durchgeführt werden, allerdings muss das Thema von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fachbereichs Physik ausgegeben und bewertet werden. Zur Genehmigung von externen Abschlussarbeiten verlangt der Prüfungsausschussvorsitzende eine Aufgabenbeschreibung, die so detailliert sein muss, dass daraus auf die fachlichen Anforderungen geschlossen werden kann. |
Sprache | Die Masterarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in deutscher Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO) |
Prüfer | Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. |
In Kürze verfügbar.
Bitte wechseln Sie zur englischen Version der Website für alle Informationen.
Format | Quantum Engineering M.Sc. (PO 2023): Die Masterarbeit muss fristgerecht in elektronischer Form (PDF) beim Studiensekretariat eingereicht werden (ASPO §18 (6)). |
Anmeldung | Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO) |
Zulassung | Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 75 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO) |
Thema | Das Thema der Masterarbeit wird von einem Prüfer oder einer Prüferin der Fachbereiche Physik, Wirtschaftswissenschaften oder Mathematik der Universität Ulm gestellt. Wenn die Studierenden aufgrund eines Bachelorabschlusses in Physik zum Masterstudiengang Wirtschaftsphysik zugelassen wurden, ist die Themenstellung der Masterarbeit auf Ökonophysik, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsmathematik oder einen interdisziplinären Bereich der Physik und Wirtschaftswissenschaften beschränkt. (§ 12 Absatz 6 FSPO) |
Aufwand/Frist | 30 LP / Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt 6 Monate. (§ 17 Absatz 3 FSPO) |
Format | Wirtschaftsphysik: Die Abschlussarbeit muss fristgerecht beim Studierendensekretariat als PDF-Datei eingereicht werden (dies gilt in Ausnahme von § 12 Abs. 8 FSPO aufgrund eines Beschlusses vom 08.07.2020) |
Sprache | Masterarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in englischer Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO) |
Prüfer | Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. |
In Kürze verfügbar.
Bachelor- und Masterarbeiten bieten an
- die Institute des Fachbereichs Physik
- die mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Institute und Einrichtungen.
Dr. Maria-Verena Kohnle
Studienkommission Physik
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Telefon: 0731/50-23032
Raum: N25/3106
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