Arbeitssicherheit und Umweltschutz am iABC
Ausführliche Informationen über die Bestimmungen der Universität Ulm zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz finden Sie auf der Seite des Dezernats V "Arbeits- und Umweltschutz".
Insbesondere machen wir Sie auf die /fileadmin/website_uni_ulm/allgemein/icons/baustelle.gifallgemeine Laborordnung (PDF) und die Vorgehensweise bei Arbeitsunfällen aufmerksam. Selbstverständlich erwarten wir die Einhaltung des Entsorgungskonzepts der Universität Ulm.
Als im Chemie-Sektor tätiges Institut möchten wir unsere Mitglieder sowie alle Teilnehmer an einer unserer Lehrveranstaltungen des Weiteren auf folgende Regelungen hinweisen, welche u. a. den Umgang mit Gefahrstoffen regeln:
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Reach hat mit dem 1.Juli 2008 bindenden Charakter für die nationale Gesetzgebung. Für der Praxis der Chemieausbildung ändert sich inhaltlich nichts, da das deutsche Chemiekaliengesetz ChemG und die für den Umgang wichtigsten Verordnungen in ihren wesentlichen Aussagen quasi als rechtliche Vorgänger anzusehen sind. Entsprechend der europäischen Vorgaben wurden ggf. notwendige Anpassungen vor genommem.
Verordnungstext zu REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, am 30.12.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht) in der berichtigten Fassung vom 29.05.2007 (PDF)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c vom 05.02.2009 (PDF)
Berichtigung der Richtlinie 2006/121/EG zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG im Hinblick auf REACH (PDF)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG) in der seit dem 1. Juni 2008 geltenden Fassung
Wortlaut des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146) (PDF)
Sämtliche von der OECD veröffentlichte Dokumente zur Guten Laborpraxis finden Sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR); beachten Sie insbesondere das Dokument Nr. 1: OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (Neufassung aus dem Jahr 1997) (PDF)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) vom 23. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Art. 2 VO zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008
Verordnungstext zur Gefahrstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758, 3759), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist (Bundesministerium der Justiz) (PDF)
- Eine Vielzahl von Technischen Regeln konkretisiert die praktische Umsetzung des Chemikaliengesetzes.