Bitte alle Anfragen an das Büro des Prüfungsausschusses Biochemie, an:
Email: pa.biochemie(at)uni-ulm.de
Bitte alle Anfragen an das Büro des Prüfungsausschusses Biochemie, an:
Email: pa.biochemie(at)uni-ulm.de
Für die Anerkennung von externen Prüfungsleistungen gilt folgendes Vorgehen:
1. Formular 1 (Bachelor / Master) für jedes Modul, das anerkannt werden soll, ausfüllen und unterschreiben
2. Formular 1 sowie das Originalzeugnis dem jeweiligen Prüfer / der jeweiligen Prüferin der Universität Ulm vorzeigen und Formular 1 unterschreiben lassen
3. Formular 1 zusammen mit Formular 2 bitte per Email an Frau Helga Theilacker (helga.theilacker(at)uni-ulm.de).
Wenn mehrere externe Prüfungsleistungen anerkannt werden sollen und der Platz auf dem Deckblatt (Formular 2) nicht ausreicht, bitte dieses Folge-Formular beilegen.
Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung von externen Prüfungsleistungen stellen wollen, überprüfen Sie bitte anhand der Modulbeschreibungen im Modulhandbuch des B.Sc. Biochemie bzw. des M.Sc. Biochemie, ob die von Ihnen erbrachten Leistungen gleichwertig sind.
Falls Sie Hilfe benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei Frau Dr. John (Terminvergabe über Frau Theilacker).
Für Abschlussarbeiten, die sich verzögern wegen:
Wenn Sie eine Fristverlängerung wegen einer Krankheit beantragen wollen, dann lassen Sie bitte das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit von ihrem Arzt ausfüllen und reichen das Original unverzüglich direkt im Studiensekretariat ein. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes reicht für die Verlängerung aufgrund von Krankheit leider nicht aus.
Sie müssen dann keinen weiteren Antrag beim Prüfungsausschuss stellen. Die Frist wird dann in der Regel bis zum Datum des letzten Tages der Krankschreibung verlängert.
Für Fristverlängerungen aus anderen Gründen bitte diesen Antrag ausfüllen.
Anträge auf Verlängerung der Bachelor- oder Masterarbeit müssen 2 Wochen vor dem Abgabetermin der Arbeit dem Prüfungsauschuss Biochemie vorgelegt werden.
Bachelorarbeiten können je nach Sachlage um 2 Wochen und Masterarbeiten um 4 Wochen verlängert werden.
Den vollständig ausgefüllten Antrag per Email an pa.biochemie(at)uni-ulm.de
Antrag auf externe Bachelorarbeit für Studierende nach FSPO2017
Bachelorarbeiten im Studiengang Biochemie BSc sind dann „extern“, wenn sie nicht in Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie und Biophysik und nicht bei bestimmten assoziierten Dozenten (Professoren und Privat-Dozenten), die an der Biochemie-Lehre wesentlich beteiligt sind, angefertigt werden (Liste dieser Institute, sowie weitere Hinweise hierzu, siehe weiter unten).
Wenn Sie eine externe Bachelorarbeiten durchführen wollen, so müssen Sie sich diese rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeit vom Prüfungsausschuss Biochemie genehmigen lassen, mindestens sechs Wochen vorher.
Dazu stellen Sie bitte beim Prüfungsausschuss Biochemie einen Antrag, der ihren vollständigen Absender (Adresse mit Email-Adresse) enthält und der an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses gerichtet ist. Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der geplanten Bachelorarbeit enthalten. Daraus muss hervorgehen wo die Arbeit durchgeführt werden soll, und wer dort für die Betreuung verantwortlich ist. Diese Person muss in der Regel habilitiert sein. Die Kurzbeschreibung des Projekts kann auch als separates Schreiben vom potentiellen Betreuer angefertigt werden und dem Antrag beigefügt werden.
Weiterhin muss aus dem Antrag hervorgehen, welche Methoden zum Einsatz kommen.
Externe Arbeiten müssen immer entweder von einem Gutachter aus den Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie und Biophysik oder von assoziierten Dozenten (Professoren und Privat-Dozenten), die an der Biochemie-Lehre wesentlich beteiligt sind, begutachtet werden. Eine Liste der möglichen Betreuer/ Gutachter finden sie weiter unten.
Sie sollten schon im Antrag angeben, wen Sie als " internen" oder assoziierten Betreuer bzw. Gutachter gewinnen konnten.
Den Antrag schicken Sie bitte per Email an pa.biochemie(at)uni-ulm.de.
Ihr Antrag wird dann vom Prüfungsausschuss begutachtet, und Sie werden von der getroffenen Entscheidung so schnell wie möglich unterrichtet.
Für die Entscheidung des Prüfungsausschuss sind folgende Kriterien wichtig:
1. Themen, die auch an Instituten der Universität Ulm in sehr ähnlicher Weise durchgeführt werden könnten, sollten nicht extern angefertigt werden, ggf. kann man aber auch Kooperationen o.ä. anstreben,
2. das Thema muss ein „biochemisches“ sein,
3. das Methodenspektrum muss ebenfalls biochemisch und ausreichend sein, eine angemessene Betreuung muss sichergestellt sein.
Wichtige Informationen für externe Abschlussarbeiten bei Firmen (mit Geheimhaltungsvereinbarung) finden Sie hier. Mit einem Beispiel für eine Vereinbarung.
Liste der internen und assoziierten Betreuer/Gutachter
1. Interne Betreuer/ Gutachter
Alle Professoren und Privat-Dozenten der Fachbereiche Biologie, Chemie, des Instituts Biophysik sowie Prof. Dr. Gottschalk.
2. Assoziierte Betreuer/ Gutachter
Antrag auf externe Bachelorarbeit für Studierende nach FSPO2022
Bachelorarbeiten im Studiengang Biochemie BSc sind dann „extern“, wenn sie nicht in Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie und Biophysik und nicht bei den assoziierten Dozenten (Professoren und Privat-Dozenten), die an der Biochemie-Lehre wesentlich beteiligt sind, angefertigt werden (Liste dieser Dozenten, sowie weitere Hinweise hierzu, siehe weiter unten).
Wenn Sie eine externe Bachelorarbeiten durchführen wollen, so müssen Sie sich diese rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeit vom Prüfungsausschuss Biochemie genehmigen lassen, mindestens sechs Wochen vorher.
Die externe Arbeitsgruppe, bei der Sie Ihre Bachelorarbeit durchführen wollen, muss eine Kooperation mit einer Arbeitsgruppe/ einem Institut der Biologie, Chemie oder Physik haben. D.h. die Arbeitsgruppe muss mit einem dieser Institute zusammenarbeiten. Das muss in diesem Formular bestätigt werden, das Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen.
Ihren Antrag auf externe Arbeit müssen Sie bitte rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeit beim Prüfungsausschuss Biochemie einreichen. Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der geplanten Bachelorarbeit enthalten. Daraus muss hervorgehen wo die Arbeit durchgeführt werden soll, und wer dort für die Betreuung verantwortlich ist. Diese Person muss in der Regel habilitiert sein. Die Kurzbeschreibung des Projekts kann auch als separates Schreiben vom potentiellen Betreuer angefertigt werden und dem Antrag beigefügt werden.
Weiterhin muss aus dem Antrag hervorgehen, welche Methoden zum Einsatz kommen.
Antragstellung
Für die Antragstellung müssen Sie bitte folgende zwei Unterlagen einreichen:
1. Antrag auf externe Bachelorarbeit mit Projektbeschreibung (formlos etwa 0,5 Seite).
2. Bestätigung der Kooperation zwischen der externen Arbeitsgruppe und einer AG/ einem Institut der Biologie, Chemie oder Physik (dazu bitte das verlinkte Formular benutzen).
Externe Arbeiten müssen immer entweder von einem Gutachter aus den Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie und Biophysik oder von assoziierten Dozenten (Professoren und Privat-Dozenten), die an der Biochemie-Lehre wesentlich beteiligt sind, begutachtet werden. Eine Liste der möglichen Betreuer/ Gutachter finden sie weiter unten.
Sie sollten schon im Antrag angeben, wen Sie als " internen" oder assoziierten Betreuer bzw. Gutachter gewinnen konnten.
Den Antrag schicken Sie bitte per Email an pa.biochemie(at)uni-ulm.de.
Ihr Antrag wird dann vom Prüfungsausschuss begutachtet, und Sie werden von der getroffenen Entscheidung so schnell wie möglich unterrichtet.
Für die Entscheidung des Prüfungsausschuss sind folgende Kriterien wichtig:
1. Themen, die auch an Instituten der Universität Ulm in sehr ähnlicher Weise durchgeführt werden könnten, sollten nicht extern angefertigt werden, ggf. kann man aber auch Kooperationen o.ä. anstreben,
2. das Thema muss ein „biochemisches“ sein,
3. das Methodenspektrum muss ebenfalls biochemisch und ausreichend sein, eine angemessene Betreuung muss sichergestellt sein.
Wichtige Informationen für externe Abschlussarbeiten bei Firmen (mit Geheimhaltungsvereinbarung) finden Sie hier. Mit einem Beispiel für eine Vereinbarung.
Liste der internen und assoziierten Betreuer/Gutachter
1. Interne Betreuer/ Gutachter
Alle Professoren und Privat-Dozenten der Fachbereiche Biologie, Chemie, des Instituts Biophysik sowie Prof. Dr. Gottschalk.
2. Assoziierte Betreuer/ Gutachter
Allgemeine Information
Masterarbeiten im Studiengang Biochemie MSc sind dann „extern“, wenn sie nicht in Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie und Biophysik und nicht bei den assoziierten Dozenten (Professoren und Privat-Dozenten), die an der Biochemie-Lehre wesentlich beteiligt sind, angefertigt werden (Liste dieser Dozenten, sowie weitere Hinweise hierzu, siehe weiter unten).
Die externe Arbeitsgruppe, bei der Sie Ihre Masterarbeit durchführen wollen, muss eine Kooperation mit einer Arbeitsgruppe/ einem Institut der Biologie, Chemie oder Physik haben. D.h. die Arbeitsgruppe muss mit einem dieser Institute zusammenarbeiten. Das muss in diesem Formular bestätigt werden, das Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen.
Ihren Antrag auf externe Arbeit müssen Sie bitte rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeit beim Prüfungsausschuss Biochemie einreichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über vorliegende Anträge in zwei Sitzungen im Jahr, gewöhnlich findet eine Sitzung im Mai statt, die andere im November. Für die Sitzung im Mai müssen die Anträge bis zum 30.04. unter pa.biochemie(at)uni-ulm.de eingereicht werden, für die November-Sitzung bis zum 31.10. Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrer Planung. Bitte planen Sie auch ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann.
Antragstellung
Für die Antragstellung müssen Sie bitte folgende vier Unterlagen einreichen:
1. Antrag auf externe Masterarbeit (dazu bitte das verlinkte Formular benutzen)
2. Projektbeschreibung, die vom externen Betreuer erstellt wurde (formlos 0,5 - 1 Seite)
3. Erklärung des Betreuers, dass er eine Einschätzung des Studenten abgibt (dazu bitte das verlinkte Formular benutzen).
4. Bestätigung der Kooperation zwischen der externen Arbeitsgruppe und einer AG/ einem Institut der Biologie, Chemie oder Physik (dazu bitte das verlinkte Formular benutzen).
Für externe Arbeiten benötigen Sie zwei Gutachter, beide Gutachter müssen bestellte Prüfer sein, ein Gutachter muss aus Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie oder Biophysik kommen. Bitte geben Sie auch im Antrag die Namen beider Gutachter mit an (dazu müssen Sie vorher deren Zustimmung einholen). Den Antrag schicken Sie dann per Email an pa.biochemie(at)uni-ulm.de
Ihr Antrag wird dann vom Prüfungsausschuss in einer Sitzung begutachtet, und Sie werden von der getroffenen Entscheidung so schnell wie möglich unterrichtet. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses für die Begutachtung der Anträge auf externe Arbeiten finden zweimal im Jahr statt, gewöhnlich im Mai und im November. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Planung, bitte stellen Sie sich auch darauf ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden könnte.
Für die Entscheidung des Prüfungsausschusses sind folgende Kriterien wichtig:
1. Themen, die auch an Instituten der Universität Ulm in sehr ähnlicher Weise durchgeführt werden könnten, sollten nicht extern angefertigt werden, ggf. kann man hier dann auch Kooperationen anstreben. Bitte beachten Sie hier auch unbedingt die Angebote der internen Arbeitsgruppen der Universität Ulm, die hier verlinkt sind,
2. eine angemessene Betreuung muss sichergestellt sein,
3. es muss sich um ein biochemisches Thema handeln,
4. bei der Arbeit sollten verschiedenen Methoden benutzt werden und es sollten hauptsächlich biochemische Methoden eingesetzt werden.
Wichtige Informationen für externe Abschlussarbeiten bei Firmen (mit Geheimhaltungsvereinbarung) finden Sie hier. Mit einem Beispiel für eine Vereinbarung.
Wann müssen Sie einen Antrag stellen:
1. Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie Ihre Arbeit an einem der folgenden Institute (Institute der interne Betreuer/ Gutachter) durchführen:
2. Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie ihre Arbeit bei assoziierten Professor_innen/ Privat-Dozent_innen durchführen (Liste nicht vollständig, bitte gegebenenfalls unter pa.biochemie(at)uni-ulm.de nachfragen). Bitte beachten, wenn Sie Ihre Arbeit bei assoziierten Professor_innen, Privat Dozent_innen durchführen, muss der zweite Gutachter aus einem Institut des Fachbereichs Chemie, Biologie oder Biophysik kommen.
Ein Antrag auf externe Masterarbeit muss gestellt werden, wenn die Masterarbeit bei
Masterarbeiten im Studiengang Biochemie MSc sind dann „extern“, wenn sie nicht in Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie und Biophysik und nicht bei bestimmten assoziierten Dozenten (Professoren und Privat-Dozenten), die an der Biochemie-Lehre wesentlich beteiligt sind, angefertigt werden (Liste dieser Institute, sowie weitere Hinweise hierzu, siehe weiter unten).
Wenn Sie eine externe Masterarbeit durchführen wollen, so müssen Sie sich diese rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeit vom Prüfungsausschuss Biochemie genehmigen lassen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über vorliegende Anträge in zwei Sitzungen im Jahr, gewöhnlich findet eine Sitzung im Mai statt, die andere im November. Für die Sitzung im Mai müssen die Anträge bis zum 30.04. unter pa.biochemie(at)uni-ulm.de eingereicht werden, für die November-Sitzung bis zum 31.10. Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrer Planung. Bitte planen Sie auch ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann.
Antragstellung
Für die Antragstellung müssen Sie bitte folgende drei Unterlagen einreichen:
1. Antrag auf externe Masterarbeit (dazu bitte das verlinkte Formular benutzen)
2. Projektbeschreibung, die vom externen Betreuer erstellt wurde (formlos 0,5 - 1 Seite)
3. Erklärung des Betreuers, dass er eine Einschätzung des Studenten abgibt (dazu bitte das verlinkte Formular benutzen).
Für externe Arbeiten benötigen Sie zwei Gutachter, beide Gutachter müssen bestellte Prüfer sein, ein Gutachter muss aus Instituten des Fachbereichs Chemie, Biologie oder Biophysik kommen. Bitte geben Sie auch im Antrag die Namen beider Gutachter mit an (dazu müssen Sie vorher deren Zustimmung einholen). Den Antrag schicken Sie dann per Email an pa.biochemie(at)uni-ulm.de
Ihr Antrag wird dann vom Prüfungsausschuss in einer Sitzung begutachtet, und Sie werden von der getroffenen Entscheidung so schnell wie möglich unterrichtet. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses für die Begutachtung der Anträge auf externe Arbeiten finden zweimal im Jahr statt, gewöhnlich im Mai und im November. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Planung, bitte stellen Sie sich auch darauf ein, dass Ihr Antrag abgelehnt werden könnte.
Für die Entscheidung des Prüfungsausschusses sind folgende Kriterien wichtig:
1. Themen, die auch an Instituten der Universität Ulm in sehr ähnlicher Weise durchgeführt werden könnten, sollten nicht extern angefertigt werden, ggf. kann man hier dann auch Kooperationen anstreben. Bitte beachten Sie hier auch unbedingt die Angebote der internen Arbeitsgruppen der Universität Ulm, die hier verlinkt sind,
2. eine angemessene Betreuung muss sichergestellt sein,
3. es muss sich um ein biochemisches Thema handeln,
4. bei der Arbeit sollten verschiedenen Methoden benutzt werden und es sollten hauptsächlich biochemische Methoden eingesetzt werden.
Wichtige Informationen für externe Abschlussarbeiten bei Firmen (mit Geheimhaltungsvereinbarung) finden Sie hier. Mit einem Beispiel für eine Vereinbarung.
Wann müssen Sie einen Antrag stellen:
1. Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie Ihre Arbeit an einem der folgenden Institute (Institute der interne Betreuer/ Gutachter) durchführen:
2. Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie ihre Arbeit bei assoziierten Professor_innen/ Privat-Dozent_innen durchführen (Liste nicht vollständig, bitte gegebenenfalls unter pa.biochemie(at)uni-ulm.de nachfragen). Bitte beachten, wenn Sie Ihre Arbeit bei assoziierten Professor_innen, Privat Dozent_innen durchführen, muss der zweite Gutachter aus einem Institut des Fachbereichs Chemie, Biologie oder Biophysik kommen.
Ein Antrag auf externe Masterarbeit muss gestellt werden, wenn die Masterarbeit bei
Wenn Sie eine praktische Tätigkeit durchführen wollen, die dem Studienziel dient und nicht Bestandteil von Studien- und Prüfungsordnungen ist, dann müssen Sie das Formular Antrag auf Beurlaubung ausfüllen und beim Prüfungsausschuss zusammen mit dem Nachweis über den Beurlaubungsgrund (z.B. Praktikumsvertrag, Zusage für Praktikum o.ä.) und einer näheren Erläuterung, warum die von Ihnen geplante praktische Tätigkeit dem Studienziel dient und nicht Bestandteil von Studien- und Prüfungsordnungen ist, abgeben. Der Prüfungsausschuss prüft dann den Antrag, insbesondere dahingehend, ob die geplante praktische Tätigkeit dem Studienziel dient und nicht Bestandteil von Studien- und Prüfungsordnungen ist.
Nähere Infos auch hier.
Wenn Sie eine Fristverlängerung wegen einer Krankheit beantragen wollen, dann lassen Sie bitte das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit von ihrem Arzt ausfüllen und reichen das Original unverzüglich direkt im Studiensekretariat ein. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes reicht für die Verlängerung aufgrund von Krankheit leider nicht aus. Die Frist wird dann in der Regel bis zum Datum des letzten Tages der Krankschreibung verlängert.