Der Mittelbau

Der Mittelbau (oder auch Akademische Beschäftige) ist eine von fünf Statusgruppen der Universität; gruppiert nach Ihrer Funktion. Die vier weiteren Statusgruppen der Universität Ulm sind: Hochschullehrer:innen, Promovierende, Studierende und Sonstige Beschäftige.

Da sich die Universität großteils selbstverwaltet, gibt es verschiedene Gremien, welche die wesentlichen Entscheidungen zur Struktur der Universität, der Gestaltung von Lehre, Forschung und Studium und der inneren Organisation mittreffen. Diese Gremien, zusammen mit bestimmten Ämtern, werden unter dem Überbegriff „akademische Selbstverwaltung” zusammengefasst.

In den einzelnen Gremien haben die Hochschullehrer:innen gemäß Landeshochschulgesetz immer eine knappe absolute Mehrheit und die restlichen Sitze werden zwischen den anderen Statusgruppen aufgeteilt.

Eine Übersicht über die Gremien und kurze Beschreibung sind weiter unten auf dieser Seite zu finden. Somit sind die Statusgruppen vor allem für die Gremienwahl relevant.

Aber was genau ist der Mittelbau?

Der Mittelbau ist die diverseste Statusgruppe der Universität. Er beinhaltet quasi alle Mitarbeiter:innen, die keine Professor:innen, Studierende, Mitarbeiter:innen in der Technik oder Verwaltung sind.

Der Mittelbau setzt sich offiziell aus privatrechtlichen und beamteten Beschäftigten, zusammen, welche weisungsgebunden (d.h. nicht selbstbestimmt in Zeit, Ort und Art der Arbeit) Aufgaben im Bereich der Wissenschaft, Forschung, Lehre und Weiterbildung an der Hochschule, gemäß Ihrer stellenspezifischen Dienstaufgabenbeschreibung erfüllen.

Darunter fallen Mitarbeiter:innen auf Dauerstellen, Qualifikationstellen, Drittmittelstellen und Mitarbeiter:innen mit Tätigkeiten auf Honorbasis oder Kurzzeitverträgen.

Zu diesen Stellen gehören zum Beispiel Akademische (Ober-)rät:innen, Ärzt:innen, Oberärzt:innen, Chefärzt:innen (sofern nicht Professor:innen), Studienrät:innen, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter:innen auf Zeit, Doktorand:innen (sofern nicht der Statusgruppe Promovierende zugeordnet – siehe Erklärung bei Promovierende), wissenschaftliche Assistent:innen (promovierte Mitarbeiter:innen auf Habilitationsstellen), Postdoktorand:innen, außerplanmäßige (apl) Professor:innen, Assistenzärzt:innen, Privatdozent:innen, akademische Rät:innen auf Zeit, Lehrbeautragte und wissenschaftliche Hilfskräfte (mit Master oder Diplomabschluss).

Hochschullehrer:innen

Alle Professor:innen und Juniorprofessor:innen, ausgenommen apl. Professor:innen.

Promovierende

Grundsätzlich alle Personen, die als Doktorand:innen an der Universität angenommen und immatrikuliert sind. Allerdings haben angenommene und immatrikulierte Doktorand:innen mit Arbeitsvertrag, die Wahl, ob sie der Statusgruppe Promovierende oder Akademische Beschäftige zugeordnet werden. Alle angenommen Doktorand:innen, welche nicht immatrikuliert sind, werden der Statusgruppe Akademische Beschäftige zugeordnet.
Unabhängig ihrer Statusgruppenzugehörigkeit vertritt der Promovierenden Konvent (ProKo) alle angenommenen Doktorand:innen, d. h. es sind alle angenommenen Doktorand:innen bei der Wahl zum ProKo wahlberechtigt (weitere Informationen beim ProKo).

Studierende

Dieser Gruppen werden alle immatrikulierten Personen der Universität zugeordnet, sofern diese nicht als Doktorand:innen eingeschrieben sind. Mehr Informationen gibt es bei der Studierendenvertretung.

Sonstige Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter:innen, die in der Technik, der Sekretariate und der Verwaltung der Universität tätig sind und nicht dem wissenschaftlichen Personal zugeordnet werden.

 

In welchen Gremien der universitären Selbstverwaltung ist der Mittelbau vertreten?

Die zentralen Organe der Universität Ulm sind das

Der Mittelbau ist im Senat dauerhaft und im Universitätsrat abwechselnd mit der Statusgruppe der sonstigen Mitarbeiter vertreten.

Auf Fakultätsebene sind die Organe

  • das Dekanat und
  • der Fakultätsrat.

Hier ist der Mittelbau nur im Fakultätsrat vertreten.

Des Weiteren gibt es zahlreiche weitere Gremien und Kommissionen in denen der Mittelbau vertreten ist:

Ringelrein aus Figuren in den Farben der Fakultäten, der die Gesamtheit der Mittelbaumitarbeitenden symbolisiert

Mitarbeit in den Gremien

  • Senat - 4x Mittelbaumitglied (Mitglied beliebiger Fakultät, gewählt für zwei Jahre)
  • Senatsausschuss Lehre - 2x Mittelbaumitglied
  • Interne Akkreditierungskommission - 1x Mittelbaumitglied
  • kiz-Ausschuss - 2x Mittelbaumitglied
  • Kommission "Verantwortung in der Wissenschaft" - 1x Mittelbaumitglied
  • Gleichstellungskommission - variable Anzahl Mittelbaumitglied
  • Ethikkommission - variable Anzahl Mittelbaumitglied

  • Fakultätsräte - 2x Mittelbaumitglied IIP, Mittelbaumitglied MaWi, Mittelbaumitglied Medizin, Mittelbaumitglied NaWi (je nach Fakultät, gewählt für zwei Jahre)
  • Gleichstellungsbeauftrage - 0 bis 1x Mittelbaumitglied IIP, Mittelbaumitglied MaWi, Mittelbaumitglied Medizin, Mittelbaumitglied NaWi

  • Studienkommissionen (SK) - 2x Mittelbaumitglied IIP, Mittelbaumitglied MaWi, Mittelbaumitglied Medizin, Mittelbaumitglied NaWi
  • Prüfungsausschüsse (PA) - 1x bis 2x Mittelbaumitglied IIP, Mittelbaumitglied MaWi, Mittelbaumitglied Medizin, Mittelbaumitglied NaWi
  • Berufungskommissionen (BK) - 1x Mittelbaumitglied IIP, Mittelbaumitglied MaWi, Mittelbaumitglied Medizin, Mittelbaumitglied NaWi
  • Promotionsausschüsse - 0x bis 1x Mittelbaumitglied IIP, Mittelbaumitglied MaWi, Mittelbaumitglied Medizin, Mittelbaumitglied NaWi

Gremienvertreter:innen, die durch Wahl aller Akademischen Mitarbeiter:innen bestimmt werden (promovierende akademische Mitarbeiter können wählen, ob sie in der Gruppe der Akademischen Mitarbeiter oder der Gruppe der Promovierenden stimmberechtigt sind). Amtsperiode sind zwei Jahre.

Alle anderen Vertreter:innen werden Kraft ihres Amtes oder durch direkte Berufung bestimmt. Amtsperioden sind in den Satzungen oder Ordnungen festgelegt.

Siehe auch Unterseite Aktiv werden.

Zusammensetzung

Der Senat besteht aus 46 Mitgliedern, wovon 35 stimmberechtigt sind (siehe auch §6 Grundordnung der Universität). Von Amts wegen ist der/die Präsident:in, der/die Kanzler:in und die/der Gleichstellungsbeauftragte:r Mitglieder des Senats. Der/die Vizepräsident:innen und der/die Dekan:innen sind im Senat als beratende Mitglieder vertreten. Die gewählten Mitglieder sind 18 Hochschullehrer:innen, 4 Student:innen, 4 akademische Beschäftigte, 2 Vertreter:innen aus dem Promovierendenkonvent und 4 sonstige Mitarbeiter:innen.

Aufgaben

Der Senat ist das höchste Gremien der Universität und setzt sich mit folgenden Themen auseinander: Berufungen neuer Dozent:innen, Satzungen und Ordnungen, Einrichtung und Auflösung von Instituten, dem Haushalt der Universität, Verleihung von (außerplanmäßigen) Professuren, Besetzung von Ausschüssen und Gremien (z. B. der Senatsausschuss Lehre), Angelegenheiten aus den Bereichen Lehre, Studium und Forschung und weitere aktuelle Themen. Zudem können hier auch Vorschläge zu Änderungen von Satzung, etc. eingebracht werden. Der Senat tagt während der Vorlesungszeit einmal im Monat mittwochs.

Mittelbaukonvent

Dienstags um 16:00 Uhr vor jeder Senatssitzung findet der Mittelbaukonvent statt. Auf diesem, werden die Themen der jeweilige Senatssitzung (sofern diese nicht der Geheimhaltung unterliegen) von den Mittelbauvertreter:innen vorgestellt und besprochen werden. Hier können auch weitere Anliegen angebracht werden. Für Einladung zum Mittelbaukonvent bitte in die Mailingliste Mittelbaukonvent eintragen.

Wahl

Die 4 stimmberechtigten Mitglieder der Akademischen Beschäftigten des Senats werden in Gremienwahlen im Sommersemester für eine zweijährige Amtszeit gewählt.

Aktuelle Mitglieder (alphabetische Reihenfolge)

Prof. Dr. Christine Kranz
Dr. Margarita Puentes-Damm
Dr. Alexander Raschke
apl. Prof. Dr. Ulrich Ziener

 

Zusammensetzung

Der Fakultätsrat jeder Fakultät setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen (Übersicht über die Zusammensetzung der Fakultätsräte). Von Amts wegen und Vorsitzende:r ist die/der Dekan:in der Fakultät. Weitere gewählte Mitglieder sind 8 Hochschullehrer:innen, 3 Student:innen, 1 Vertreter:innen der Promovierendenkonvent, 1 Vertreter der akademischen Beschäftigten und 1 sonstige Mitarbeiter:innen. Ausgenommen ist die Medizin, wo die gewählten Mitglieder aus 14 Hochschullehrer:innen, 6 Student:innen, 1 Vertreter:innen der Promovierendenkonvent, 4 Vertreter der akademische Beschäftigten und 1 sonstige Mitarbeiter:innen bestehen.

Aufgaben

Der Fakultätsrat entscheidet/berät über die Verwendung Geld- und Sachmittel, Personal, Räumen, etc. der Fakultät. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät; die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät; sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät. Letztere beiden bedürfen der Zustimmung der zuständigen Studienkommission. Zudem entscheidet der Fakultätsrat über Berufungslisten.

Aktuelle Mitglieder

Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie: Dr. Melina Klepsch
Mathematik und Wirtschaftswissenschaften: Dr. Stefan Schelling
Medizin: apl. Prof. Dr. Anja Böckers, apl. Prof. Dr. Katharina Hancke, PD Dr. Wolfgang Öchsner, Dr. Fabienne Schochter
Naturwissenschaften: apl. Prof. Dr. Ulrich Ziener

Weitere Information

Fakultätsrat Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie
Fakultätsrat Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
Fakultätsrat Medizin
Fakultätsrat Naturwissenschaften

 

Weitere Gremien, in denen der Mittelbau vertreten ist

Landesebene

Landesvertretung Akademischer Mittelbau Baden-Württemberg​​​​​​​

Universitätsebene (Informationen zu allen zentralen Gremien)

Interne Akkreditierungskommission
kiz-Ausschuss
Kommission Verantwortung in der Wissenschaft
Gleichstellungskommission
Ethikkommission

Fakultäts-/Fachbereichsebene

Gleichstellungsbeauftragte
Studienkommission
Prüfungsausschuss
Berufungskommission
Promotionsausschuss

 

Weitere Informationen sind auf den jeweiligen Fakultätsseiten zu finden: