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Die Verwaltungs- und Benutzungsordnung von ProTrainU trat im Winter 2017 in Kraft und wurde im Mai 2024 geändert (Beschluss des Senats vom 15. Mai 2024). Sie bilden die Basis unserer Arbeit bei ProTrainU.
Das Ziel der Nachwuchsakademie ist die Bereitstellung eines Rahmens für die Ausbildung und Beratung des wissenschaftlichen Nachwuchses aller Fakultäten wie Doktorand*innen, Postdoktorand*innen und Gruppenleiter*innen nach exzellenten internationalen Standards. Die Ausbildung erfolgt transdisziplinär vor internationalem Hintergrund und basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Exzellenz, die durch Drittmittelförderung in Forschungsverbünden (z. B. Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder, DFG, BMBF, Land Baden-Württemberg, EU) erworben wurde.
ProTrainU unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in ihren Qualifizierungsphasen mit Wissenschafts- und Schlüsselkompetenztrainings sowie Maßnahmen zur Internationalisierung, Berufsorientierung, individuellem Coaching/Beratung und Vernetzung. Die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses wird bei der Vorbereitung auf eine Karriere in Wissenschaft, Wirtschaft oder im gemeinnützigen Bereich gestärkt. Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sollen in die Lage versetzt werden, eine fundierte Entscheidung für ihre berufliche Zukunft zu treffen. Damit trägt ProTainU auch dazu bei, transparente und strukturierte Karrierewege zu entwickeln.
Hier finden Sie die Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten: www.uni-ulm.de/einrichtungen/zuv/dez1/recht-und-organisation/satzungen-und-ordnungen/studium-promotion-habilitation/promotionsordnungen/