Anschubfinanzierung A
Die Ausschreibung für die Anschubfinanzierung A erfolgt im November mit Förderbeginn im März.
Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 €.
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt die Universität Ulm Mittel aus der im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworbenen Universitätspauschale. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Maßnahme ist die Nachwuchsakademie ProTrainU.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme.
Anschubfinanzierung A
Die Ausschreibung für die Anschubfinanzierung A erfolgt im November mit Förderbeginn im März.
Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 €.
Anschubfinanzierung B
Die Ausschreibung für die Anschubfinanzierung B erfolgt im November mit Förderbeginn im März.
Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 €.
LGFG Stipendien
Promotionsstipendien nach dem Graduiertenstipendiengesetz des Landes Baden-Württemberg (LGFG) werden an besonders qualifizierte Promovierende vergeben.
Die Stipendiensumme entspricht vergleichbaren Beträgen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und kann um einen Kinderzuschlag ergänzt werden.
Die Förderung erfolgt für bis zu drei Jahre.
Weitere Förderungen für Wissenschaftlerinnen
Die Universität Ulm unterstützt junge Wissenschaftlerinnen aktiv dabei, ihre wissenschaftliche Karriere voranzutreiben. Hierbei wird eine persönliche Beratung, spezielle Stipendien und Unterstützung während der Schwangerschaft angeboten. Detaillierte Informationen finden Sie beim
Förderanträge
Die Beantragung von Fördermitteln ist eine wesentliche Aufgabe für jeden Wissenschaftler und jede Wissenschaftlerin, um seine/ihre Forschung zu finanzieren.
Die Universität Ulm hat mit dem Center for Research Strategy and Support (Res.UL) eine Struktur zur Unterstützung bei der Beantragung von Drittmitteln eingerichtet.
Bei Fragen zu einem individuellen Angebot können Sie sich gerne an Res.UL. wenden.