Mobilityprogramm

Aktuelles:

Das Budget 2024 ist ausgeschöpft.
Eventuell ist die Bewilligung einzelner Anträge – ausschließlich Reisen im Okt. 2024 – über Mittelrückflüsse möglich. Bitte fragen Sie bei Bedarf ab 05.08.2024 in der ProTrainU-Geschäftsstelle nach.
Anträge für Reisen im Nov. und Dez. 2024 können weiterhin gestellt werden; deren Abrechnung erfolgt Anfang 2025.

2025:
Anträge für Reisen im 1. Halbjahr können ab 01.11.2024 gestellt werden.
Anträge für Reisen im 2. Halbjahr können ab 01.04.2025 gestellt werden.

Stand: 09.07.2024

Die Universität Ulm vergibt Mittel aus der im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworbenen Universitätspauschale zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das Mobilitätsprogramm unterstützt Reisen zu Kongressen oder zum Besuch von Kooperationspartnern, sofern eine aktive Teilnahme an der Veranstaltung (z. B. Vortrag, Poster) gewährleistet ist.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Promovierende und Postdoktorand*innen der Universität Ulm.
Jede antragsberechtigte Person kann die Fördermittel nur einmal in Anspruch nehmen.

Im Falle einer Bewilligung gelten für Reisen ab 01.01.2024 folgende maximale Fördersummen:

    1.000 € für Reisen innerhalb Deutschlands
    1.800 € für Reisen ins europäische Ausland
    2.800 € für Überseereisen


Eine Abschlagszahlung kann nicht gewährt werden.

So bewerben Sie sich:

  1. Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien.
  2. Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die Bestätigung Ihrer aktiven Teilnahme an der Tagung/dem Kongress hinzu.
  3. Senden Sie Ihre Bewerbung inklusive der Anlagen (z.B. Abstract) per Hauspost an ProTrainU.

Haben Sie Fragen zum Mobilityprogramm?

Bei Fragen zum Mobilityprogramm können Sie sich gerne an Frau Martina Riegg wenden:
Tel. 0731-50-36296
Email: martina.riegg(at)uni-ulm.de