Aktuelles:
Anträge für Reisen im 1. Halbjahr 2025 können ab sofort gestellt werden.
Anträge für Reisen im 2. Halbjahr 2025 können ab 01.04.2025 gestellt werden.
Bitte beachten - neues Antragsformular, neue Förderrichtlinie!
Stand: 26.11.2024
Aktuelles:
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Bitte beachten - neues Antragsformular, neue Förderrichtlinie!
Stand: 26.11.2024
Die Universität Ulm vergibt Mittel aus der im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworbenen Universitätspauschale zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das Mobilitätsprogramm unterstützt Reisen zu Kongressen oder zum Besuch von Kooperationspartnern, sofern eine aktive Teilnahme an der Veranstaltung (z. B. Vortrag, Poster) gewährleistet ist.
Antragsberechtigt sind Promovierende und Postdoktorand*innen der Universität Ulm.
Jede antragsberechtigte Person kann die Fördermittel nur einmal in Anspruch nehmen.
Im Falle einer Bewilligung gelten für Reisen ab 01.01.2024 folgende maximale Fördersummen:
1.000 € für Reisen innerhalb Deutschlands
1.800 € für Reisen ins europäische Ausland
2.800 € für Überseereisen
Eine Abschlagszahlung kann nicht gewährt werden.
Bei Fragen zum Mobilityprogramm können Sie sich gerne an Frau Martina Riegg wenden:
Tel. 0731-50-36296
Email: martina.riegg(at)uni-ulm.de