Aktuelles:
Die nächste Ausschreibung der Anschubfinanzierung B erfolgt im November 2024.
Die Anträge müssen bis zum 09. Januar 2025 bei ProTrainU eingereicht werden. Förderbeginn ist der 16. März 2025.
Aktuelles:
Die nächste Ausschreibung der Anschubfinanzierung B erfolgt im November 2024.
Die Anträge müssen bis zum 09. Januar 2025 bei ProTrainU eingereicht werden. Förderbeginn ist der 16. März 2025.
Die Universität Ulm vergibt Mittel aus der im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworbenen Universitätspauschale zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Anschubfinanzierung B wird in Form von Sachmitteln und Mitteln für Hilfskräfte für eigenständige Forschungsvorhaben gewährt, um Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern bei der Entwicklung und Schärfung ihres Forschungsprofils und der Vorbereitung externer Drittmittelanträge zu helfen und wissenschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen.
Die genauen Verwendungsmöglichkeiten der zu vergebenen Mittel entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsrichtlinien.
Förderzeitraum: 16.03. bis 31.12.2025.
Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 €.
Wer kann sich bewerben?
Die Förderung steht Doktorandinnen und Doktoranden ab dem dritten Promotionsjahr sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern nach Abschluss der Promotion (Postdoktorandinnen und Postdoktoranden bis zur Habilitation, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren können sich innerhalb des ersten Jahres ihrer Tätigkeit bewerben) der folgenden Fakultäten der Universität Ulm offen:
o Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie
o Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
o Fakultät für Naturwissenschaften
Angehörige der Medizinischen Fakultät sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Wie können Sie sich bewerben?