Anschubfinanzierung A

Aktuelles:

Die nächste Ausschreibung der Anschubfinanzierung A startet im November 2024.

Die Anträge müssen bis zum 09. Januar 2025 bei ProTrainU eingereicht werden. Förderbeginn ist der 16. März 2025.

Die Universität Ulm vergibt Mittel aus der im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworbenen Universitätspauschale zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Anschubfinanzierung A wird in Form von Sachmitteln und Mitteln für Hilfskräfte für eigenständige Forschungsvorhaben gewährt, um Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern bei der Entwicklung und Schärfung ihres Forschungsprofils und der Vorbereitung externer Drittmittelanträge zu helfen und wissenschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen.

Die genauen Verwendungsmöglichkeiten der zu vergebenen Mittel entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsrichtlinien.

Förderzeitraum: 16.03. bis 31.12.2025
Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 €.

 

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler nach Abschluss der Promotion (Postdoktorandinnen und Postdoktoranden bis zur Habilitation, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren können sich innerhalb des ersten Jahres ihrer Tätigkeit bewerben) der folgenden Fakultäten der Universität Ulm:

o             Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie
o             Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
o             Fakultät für Naturwissenschaften

sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler nach Abschluss der Promotion aus Einrichtungen der Medizinischen Fakultät, deren Einrichtungsleitung in eine der drei anderen Fakultäten kooptiert ist.

Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Einrichtungen der Medizinischen Fakultät, deren Einrichtungsleitung nicht in eine der anderen drei Fakultäten kooptiert ist, können über das Bausteinprogramm der Medizinischen Fakultät gefördert werden.

Wie können Sie sich bewerben?

  1. Bitte lesen Sie die Förderrichtlinie.
  2. Melden Sie sich bis spätestens zum 06. Dezember 2024 bei ProTrainU (clarissa.gobiet(at)uni-ulm.de) und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
  3. Füllen Sie das Antragsformular aus und unterzeichnen Sie es.
  4. Erstellen Sie die erforderlichen weiteren Unterlagen (s. Antragsformular) und fügen Sie diese Ihrem Antrag bei.
  5. Senden Sie Ihre Bewerbung elektronisch als pdf-Dokument an protrainu(at)uni-ulm.de und ausgedruckt per Hauspost an ProTrainU.