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Überfachliche Qualifizierung

Kontinuierliches Programm - keine Ausschreibungsfrist!
Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Qualifizierungsmaßnahme gestellt werden.

Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die nicht einzelnen Fachdisziplinen zugeordnet werden können, ermöglichen es, vielfältige Anforderungen in der Karriereentwicklung erfolgreich zu meistern. Diese Fördermaßnahme im Rahmen des Professorinnenprogramms III zum Besuch von Coachings, Seminaren und ähnlicher Formate ist ein Angebot für Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fakultäten.

FAQs

Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fakultäten.

Als Nachwuchswissenschaftlerinnen gelten Promovendinnen (mit abgeschlossenem Master- bzw. Medizinstudium), Postdoktorandinnen, Habilitandinnen sowie habilitierte Wissenschaftlerinnen ohne Berufung auf eine Professur oder Juniorprofessur.

Ein abgeschlossenes Studium (Master, 3. Abschnitt ärztl. Prüfung) sowie ein bis mindestens zum Zeitpunkt des Endes der beantragten Förderung bestehendes Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Ulm/Universitätsklinikum oder ein dort angesiedeltes Stipendium werden vorausgesetzt.
Die weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Frauen die aus Fächern kommen, in denen sie in besonders hohem Maße unterrepräsentiert sind, werden vorrangig berücksichtigt

Gefördert wird die Teilnahme an Coachings, Seminaren oder ähnlicher Formate, die die überfachliche Qualifizierung und Karrierevorbereitung von Nachwuchswissenschaftlerinnen zum Ziel haben.

  • Erstattung von Teilnahmegebühren bis max. 850 EUR
  • Erstattung von Reisekosten bis max. 500 EUR

Die Antragstellerin ist frei in der Wahl des Anbieters und des Qualifizierungsformats. Bei Bedarf ist das Gleichstellungsreferat beratend tätig.

Bei Genehmigung des Antrags erfolgt die Erstattung des Förderbetrags nach der Qualifizierungsmaßnahme per Überweisung auf ein von der Antragstellerin angegebenes Konto.
Die genaue Vorgehensweise finden Sie in der Förderrichtlinie.
Die Abrechnung erfolgt für alle Wissenschaftlerinnen ohne Tagegeld.
Die Unterlagen müssen spätestens zu dem im Bewilligungsschreiben genannten Datum eingereicht wer-den. Wird diese Frist versäumt, verfallen die Ansprüche auf eine Kostenerstattung aus Mitteln des Professorinnenprogramms III.

Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Qualifizierungsmaßnahme im Gleichstellungsreferat eingehen.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Förderung ist mit allen Anlagen als pdf-Datei mit eingescannten Unterschriften bei der Projektkoordination unter gleichstellungsbeauftragte(at)uni-ulm.de einzureichen.


Reihenfolge der Teildokumente innerhalb der pdf-Datei

1.    Antragsformular
2.    Angebot oder Veranstaltungsinformation des Anbieters

Die Entscheidung über die Förderung trifft die Projektleitung des Professorinnenprogramms. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.