Überbrückungsprogramm

Ausschreibung läuft!
Ausschreibungsende: Di., 07.01.2025
Förderbeginn: 16.03.25/01.04.25/01.05.25

Die Universität Ulm ist bestrebt, möglichst viele Nachwuchswissenschaftlerinnen für eine akademische Karriere zu gewinnen. Dazu fördert sie ihren Einstieg in die jeweils nächste Qualifizierungsstufe in Form von befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Fakultäten und Institute haben so die Möglichkeit, in der Konkurrenz um qualifizierte Absolventinnen attraktive Bedingungen bieten zu können.

Gefördert werden kann

  • die Überbrückung zwischen Studienabschluss (Master) und Beginn des Promotionsvorhabens oder
  • zwischen einer Doktorandinnentätigkeit und dem Beginn einer mittel- oder längerfristigen Finanzierung in der Postdoc-Phase

jeweils in Form eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses nach TV-L Entgeltgruppe 13 (50 Prozent eines Vollzeitäquivalents zum Einstieg in die Promotion und 65 Prozent eines Vollzeitäquivalents zum Einstieg in die Postdoc-Phase).

Förderfähig sind Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Ein abgeschlossenes Masterstudium kann nachgewiesen werden oder die Eröffnung des Promotionsverfahrens wurde beantragt.
  2. Ein Drittmittel- oder Stipendiumsantrag, der eine Stelle für die Nachwuchswissenschaftlerin enthält (namentliche Zuordnung der Stelle erforderlich), wurde eingereicht. Dabei ist eine an das Programm anschließende wissenschaftliche Perspektive zum Abschluss einer Promotion bzw. von mindestens zwei Jahren Postdoc-Phase in Ulm aufzuzeigen, die die Finanzierung der Beschäftigungsstelle, Forschungsprojekt(e) sowie die fachliche Anbindung umfasst. Die Nachwuchswissenschaftlerin hat an der Erstellung des Drittmittelantrags mitgewirkt oder den Antrag selbst gestellt.
  3. Die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und die Teilhabe an der Ausstattung eines Instituts oder einer Arbeitsgruppe der Universität Ulm sind gewährleistet.

Das Team des Gleichstellungsreferats berät Sie gerne zu Ihrer Antragstellung!

Die vollständig ausgefüllten Anträge sind im Gleichstellungsreferat  bis spätestens zur gesetzten Deadline in elektronischer Form einzureichen.

Für Wissenschaftlerinnen der Medizinischen Fakultät kann das Überbrückungsprogramm nicht angeboten werden; es besteht jedoch die Fördermöglichkeit von Rotations-/Freistellungs-/Forschungsstellen im Rahmen des Hertha-Nathorff-Programms.

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