Projektanschub

Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen zur Fortführung einer wissenschaftlichen Karriere ermutigt werden. Um die Ausbildung eines eigenen Forschungsprofils zu fördern, wird die Vorarbeit für einen Drittmittelantrag ermöglicht – in Form von Sachmitteln, Hilfskräften und/oder Probandenvergütungen. Die Förderung ist eine Gleichstellungsmaßnahme der Universität Ulm.

Die maximale Obergrenze der Gesamtförderung beträgt 15.000 EUR pro Antrag; Projektlaufzeit 6 oder 12 Monate. 

Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fakultäten

  • Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie
  • Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
  • Naturwissenschaften,

die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, sind berechtigt, Anträge zur Projektanschubfinanzierung zu stellen. Als Nachwuchswissenschaftlerinnen gelten Promovendinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen sowie habilitierte Wissenschaftlerinnen ohne Berufung auf eine Professur oder Juniorprofessur.

Antragstellung – so geht’s:

  1. Bitte das Antragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben
  2. Anlagen erstellen und beifügen (siehe S. 4 Antragsformular)
    • Angaben zum Projekt
    • Wissenschaftlicher Werdegang
    • Stellungnahme Wiss. Betreuer(in)
    • ggf. Nachweise
  3. alle Antragsteile in einem pdf speichern und
  4. an das Gleichstellungsreferat senden unter gleichstellungsbeauftragte(at)uni-ulm.de

Der Vorstand der Nachwuchsakademie (ProTrainU) trifft die Förderentscheidungen anhand festgelegter Kriterien.

Projektanschubfinanzierungen werden auch von der Nachwuchsakademie Pro TrainU angeboten.

Für Wissenschaftlerinnen der Medizinischen Fakultät gibt es eine entsprechende Fördermöglichkeit im Hertha-Nathorff-Programm.