Laborunterstützung für Nachwuchswissenschaftlerinnen während Schwangerschaft und Stillzeit

Die Laborunterstützung ermöglicht es schwangeren oder stillenden Wissenschaftlerinnen, ihre Forschungsarbeiten im Labor fortzuführen, wenn sie diese aus medizinischen Gründen nicht selbst durchführen können. So soll die Möglichkeit geboten werden, trotz Schwangerschaft und Mutterschaft Arbeiten in geplanter Zeit abschließen zu können.

Beantragen können diese Doktorandinnen und Postdoktorandinnen der Universität Ulm, Medizinerinnen sowie in Einzelfällen auch Bachelor- und Master-Studentinnen mit entsprechender Begründung.

Je nach anfallender Tätigkeit können die Arbeiten von einer studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskraft oder von einer technischen Assistenz übernommen werden. Der Umfang der Arbeitszeit soll bei einer wissenschaftlichen Hilfskraft 40 Stunden/Monat und bei einer technischen Assistenz 25% der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach TV-L nicht übersteigen.

Die Laborunterstützung wird maximal für die Zeit ab Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes und darüber hinaus ab Beginn der Wiederaufnahme der Tätigkeit bis maximal zum ersten Geburtstag des Kindes gewährt.

Anträge auf Laborunterstützung können jederzeit gestellt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Das Gleichstellungsreferat berät gerne! Bitte setzen Sie sich mit uns in Kontakt. Die Antragstellung erfolgt über den Familienservice bzw. die Medizinische Fakultät.

 

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