Prof. Dr. Aurelia Peraud
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte berät die universitären Organe und Gremien in sämtlichen gleichstellungsrelevanten Fragestellungen und vertritt die genderpolitische Dimension in allen universitären Belangen. Sie ist feste Instanz in Berufungsverfahren und hat den Vorsitz der Senatskommission zur Gleichstellung des wissenschaftlichen Personals sowie der Studierenden inne.
Konzepte und Maßnahmen zur Gleichstellung arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte zusammen mit dem Gleichstellungsreferat aus und setzt diese mit den Fakultäten um.
Die rechtliche Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist in § 4 und § 10 des LHG verankert.
Ihre Kernaufgaben:
Gleichstellungsbeauftragte
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte