Neues Antikorruptionshandbuch am Universitätsklinikum Ulm


Das Antikorruptionshandbuch enthält allgemeine Verhaltensleitlinien für alle Beschäftigten des Universitätsklinikums Ulm. Ziel ist die Sensibilisierung für das Thema „Korruption“ und das Verhindern von Manipulationen im eigenen Haus.
Mit dem neuen Antikorruptionshandbuch gelten nun für alle landeseigenen Universitätsklinika in Baden-Württemberg (UK Freiburg, UK Heidelberg, UK Tübingen und UK Ulm) sowie das Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim einheitliche Regelungen.

Neu dazugekommen sind Regelungen für die Empfehlung von Diensten Dritter gegenüber Patienten, der Umgang mit Hospitationen und Leihverträgen sowie Regelungen zu Werbung.

Neben redaktionellen Anpassungen wurde die Regelung für die Teilnahme an Kongressen und Fortbildungen um detaillierte Regelungen zu Dienstreisen ergänzt. 

Weiterhin wurde die Wertgrenze für die Annahme von Geld- und Sachgeschenken angepasst. Diese wurde nach Vorgabe des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf 35€ pro Kalenderjahr festgesetzt.
 

zum Antikorruptionshandbuch des UKU