Hinweisgebersystem Hintbox


Warum ist ein Hinweisgebersystem wichtig? Hinweisgeber oder „Wistleblower“ sind für Unternehmen und Gesellschaften wichtig, weil sie unter Umständen dazu beitragen, Risiken zu managen, Missstände aufzudecken und Haftungsansprüche zu vermeiden.

"Hinweisgeben" bezieht sich auf das Veröffentlichen von Informationen über illegale, unethische oder gefährliche Aktivitäten innerhalb einer Organisation. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.

Hinweisgebende können alle Personen sein, die potenziell Kenntnis von einem Verstoß im beruflichen Umfeld erlangt haben. Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dies beispielsweise auch Personengruppen wie Praktikantinnen und Praktikanten, Freiwillige und Organmitglieder.

Wer einen Verstoß melden möchte, kann wählen, ob die Meldung bei einer internen oder externen Meldestelle abgegeben werden soll. Die Medizinische Fakultät der Universität Ulm bietet dafür die Nutzung des digitalen Hinweisgebersystems Hintbox des Universitätsklinikums Ulm an.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz hat den Schutz von hinweisgebenden Personen zum Ziel, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG erlangt haben und diese an eine zugeordnete Meldestelle melden möchten. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgebenden, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und auch der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Die Meldung kann anonym abgegeben werden.

Hinweisgebersystems Hintbox des Universitätsklinikums Ulm

zur Hintbox

Externe Meldestelle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

E-Mail:
Hinweisgebermeldestelle(at)mwk.bwl.de

Post:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Hinweisgebermeldestelle
Königstrasse 46
70173 Stuttgart
 

 

Aktuelle Version des Hinweisgeberschutzgesetes

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