Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Doktoranden und Doktorandinnen,
mit der Veröffentlichung in „Amtliche Bekanntmachung Nr. 2 vom 13.01.2025“ ist die neue Promotionsordnung der Universität Ulm für die Medizinische Fakultät zur Erlangung des Doktorgrades der Humanbiologie (Dr. biol. hum.) in Kraft.
Die wichtigsten und für Sie relevanten Änderungen finden Sie in den §§ 5, 6 und 10. Wir, die Mitglieder des Promotionsausschusses und die Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros, bitten Sie eindringlich, die neue Ordnung zu lesen und dann ggf. fristgerecht zu reagieren.
Für wen ändert sich was?
- für alle, die ihre Dissertation schon abgegeben haben, ändert sich nichts
- für alle Doktoranden, deren Antrag auf Annahme als Doktorand oder Doktorandin am 13.07.2023 oder danach angenommen wurde, gilt ausnahmslos die neue Ordnung!!!
- für alle anderen gilt grundsätzlich die neue Ordnung auch. Möchten Sie, dass die Zulassungsvoraussetzungen der alten Ordnung weiterhin Anwendungen finden, stellen Sie bis 13.1.2026 (Ausschlussfrist) einen freiformulierten Antrag inklusiv dem Antrag auf Erstellung einer kumulativen Dissertation.
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Link für die Anmeldung zum Urheberrechtskurs: Teilnahmebestätigung ist den Unterlagen zum Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beizulegen:
"Urheberrecht für wissenschaftliche Publikationen - Workshop für Promovierende" Anmeldung unter: https://moodle.uni-ulm.de/course/view.php?id=58031 - Veranstalter kiz, Registrierung über Moodle"
Info für externe DoktorandInnen zu dem kiz-Kurs: Bitte nehmen Sie vorab mit dem kiz Kontakt auf.
Ihr Team vom Promotionssekretariat
Tabea Friede und Katrin Mihr
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Universitätsöffentliche Promotionskolloquien:
24.01.2025 | ab 12:15 Uhr | Ort: O29 | Raum 3003/3004
31.01.2025 | ab 12:15 Uhr | Ort: O29 | Raum 3003/3004
Doktor der Humanbiologie (Dr. biol. hum.)
Formulare und Dokumente
Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Antrag zur Annahme als Doktorandin und Doktorand folgende Dokumente durch. Hier sind alle wichtigen Informationen und Regularien festgehalten, die Sie einhalten müssen:
- Satzung der Universität Ulm zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
- Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm vom 25.07.2019
- Promotionsordnung der Universität Ulm für die Medizinische Fakultät zur Erlangung des Doktorgrades der Humanbiologie (Dr. biol.hum.) vom 13.01.2025.2024 (neu)
- Promotionsordnung der Universität Ulm für die Medizinische Fakultät zur Erlangung des Doktorgrades der Humanbiologie (Dr. biol.hum.) vom 24.11.2016 (alt)
- Merkblatt für Doktorandinnen und Doktoranden
Promotionsvereinbarung
Zu Beginn jedes neuen Promotionsvorhabens ist zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Eine Ausfertigung der Promotionsvereinbarung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Promotionssekretariat ein.
Immatrikulationspflicht
Für Doktorandinnen und Doktoranden besteht eine Immatrikulationspflicht (§ 38 LHG BW) bis zur Abgabe der Dissertation im Promotionssekretariat.
- Studierende reichen zum Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit TV-L-Verträgen (mind. 50%) können auf Antrag (bitte Bestätigung der Personalabteilung beifügen) befreit werden.
- Externe müssen sich über das Studierendensekretariat anmelden und geben auf dem Antrag auf Annahme die Bewerbernummer an.
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand
- Promotionsvereinbarung
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht (mit Bestätigung der Personalabteilung) oder Bewerbernummer
- einfache Kopien der Bachelor-, Master- oder Diplomurkunde sowie des Abschlusszeugnisses
- ggf. den Bescheid des Promotionsausschusses über den erfolgreichen Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahren
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir zur Feststellung der Äquivalenz die vollständigen Nachweise Ihres Studienabschlusses – d.h. beglaubigte Kopien der originalen Dokumente, ggf. der Transkription sowie der Übersetzung ins Deutsche oder Englische – in doppelter Kopie.
Die Erstellung einer kumulativen Dissertation muss vor ihrer Abgabe beantragt werden. Dabei reichen Sie Kopien aller Publikationen ein, die in die kumulative Dissertation eingebunden werden sollen, und machen zu jeder Publikation Angaben über Ihren Anteil daran. Dieser Eigenanteil muss von allen Koautorinnen und Koautoren bestätigt werden.
- Antrag auf Erstellung einer kumulativen Dissertation
- Anlage zum Antrag auf Erstellung einer kumulativen Dissertation
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu kumulativen Dissertation im Merkblatt für Doktorandinnen und Doktoranden.
Ist Ihre Dissertation – nach Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer – abgabefertig, reichen Sie diese bitte mit folgenden Dokumenten im Promotionssekretariat ein:
BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
- sieben Exemplare Ihrer Dissertation
- Unterschriebener und datierter (wissenschaftlicher) Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste
- Belegexemplare, falls zur Dissertation bereits Publikationen vorliegen
- Nachweis über die Teilnahme an einem 2-stündigen Urheberrechtskurs
Nach Einreichen der Dissertation erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Cloud der Dekanatsverwaltung, wo Sie bitte die Word- und die PDF-Datei Ihrer Dissertation hochladen. Bitte reichen Sie weder CDs noch USB-Sticks ein.
Nach Abgabe der Dissertation erfolgt die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Dissertation durch den Promotionsausschuss. Das Promotionsverfahren wird eröffnet, die Gutachter angeschrieben. Wenn die Gutachten vorliegen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Kolloquiumstermin. Mit dem Einladungsschreiben informieren wir Sie über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen des Kolloquiums. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgehändigt. Die Promotionsurkunde und das damit verbundene Recht zur Führung des Doktorgrades erhalten Sie, nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde.
Die Dissertation unterliegt einer Veröffentlichungspflicht. Deshalb muss sie nach der mündlichen Prüfung innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies über das Publikationsmanagement des kiz.
Ombudspersonen
In Konfliktsituationen können Sie sich an die Ombudspersonen wenden.
Urheberrechtskurs
Der Besuch eines mindestens 2-stündigen Seminars zum Thema Urheberrecht ist gem. Promotionsordnung verpflichtend. Es empfiehlt sich, dies zu Beginn der Promotionszeit zu planen.
Informationen zu Urheberrecht und Zitation
Auf den Seiten des kiz-Publikationsmanagements finden Sie Informationen zum Urheberrecht sowie korrekter Zitation.
Fit für die Diss
Das kiz bietet desweiteren mehrmals im Semester einen 4-teiligen Kurs speziell für Studierende der Medizinischen Fakultät an. Wann und wie Sie sich dafür anmelden können erfahren Sie auf der entsprechenden Kursseite Fit für die Diss (MED) des kiz.
Weitere interessante Kurs-Angebote des kiz
Kontakt
Universität Ulm
Medizinische Fakultät
Promotionssekretariat
Meyerhofstraße M28/TTU
89081 Ulm - Germany
Katrin Mihr
katrin.mihr(at)uni-ulm.de
☎ +49 731 50-33612
Sprechzeiten:
Mo: 9:00-12:00 Uhr
Di: 13:00-15:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr
Do: 13:00-15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung