Promotion
Achtung: Vom 23.12.2024 bis 6.01.2025 ist das Promotionsbüro geschlossen!
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm. Das Team des Promotionsbüros hält auf dieser Seite alle relevanten Informationen für Promovierende bereit. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Universitätsöffentliche Promotionskolloquien (Dr.med./Dr.med.dent.):
16.01.2025 - ab 12:00 Uhr /Ort: O29, Raum 3003/3004
17.01.2025 - ab 12:00 Uhr/Ort: O29, Raum 3003/3004
Universitätsöffentliche Promotionskolloquien (Dr.biol.hum.):
24.01.2025 - ab 12:15 Uhr /Ort: O29, Raum 3003/3004
31.01.2025 - ab 12:15 Uhr /Ort: O29, Raum 3003/3004
Liebe Doktoranden und Doktorandinnen,
Liebe Betreuerinnen und Betreuer,
seit dem 15.11.2022 gilt eine neue Promotionsordnung zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin bzw. der Zahnmedizin. Bitte lesen Sie diese Ordnung in der Zusammenschau mit der Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm.
Ab 01.06.2023 gilt
Bei der Abgabe des Antrags auf Annahme als Doktorandin/Doktorand sind die Angaben nach § 5 Abs. 3 PromO zu erfüllen: Jedes Promotionsvorhaben wird dann zusätzlich von einer wissenschaftlichen Begleitperson unterstützt.
Voraussetzungen für die wissenschaftliche Begleitperson:
- an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm habilitiert oder berufen
- ist fachkundig, aber einer anderen Einrichtung / Klinik / Institut zugeordnet, als der Betreuer/die Betreuerin
- bei nicht an der Universität bzw. am Universitätsklinikum Ulm (inkl. Lehrkrankenhäuser) beschäftigten Betreuerinnen bzw. Betreuern muss die wissenschaftliche Begleitperson an der Universität oder dem Universitätsklinikum Ulm beschäftigt sein
- Kein Abhängigkeitsverhältnis zur Betreuerin / zum Betreuer / keine persönlichen Beziehungen
Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitperson:
- Abgabe einer Stellungnahme zum Konzept des Promotionsvorhabens (Formular) beim Antrag auf Zulassung und Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand
- Unterschreibt, zusätzlich zum Betreuer/zur Betreuerin die Promotionsvereinbarung
- Dokumentation der regelmäßigen Treffen
- Ist Prüferin bzw. Prüfer (Wahlprüferin bzw. Wahlprüfer) im Kolloquium
Als „Qualitätssicherungsmaßnahmen“ nach § 6 Abs. 1 PromO werden anerkannt:
- Basics MED I - Kurs (https://www.uni-ulm.de/med/med-biomolbio/teaching/basics-med-kurse/)
- "Fit für die Diss (MED)" Link für Anmeldung: https://moodle.uni-ulm.de/course/view.php?id=58029 und zusätzlich "Urheberrecht für wissenschaftliche Publikationen - Workshop für Promovierende" Anmeldung unter: https://moodle.uni-ulm.de/course/view.php?id=58031 - Veranstalter kiz, Registrierung über Moodle"
Info für externe DoktorandInnen zu den kiz-Kursen: Bitte nehmen Sie vorab mit dem kiz Kontakt auf. - Wissenschaftliches Arbeiten und Publizieren (Wahlfachkonzept W924)
Englischsprachige Kurse:
- Good Scientific Practice (Veranstalter: ProTrainU) + Publishing your dissertation - how to comply with German copyright (Veranstalter: kiz) - Anmeldung über Link: https://moodle.uni-ulm.de/course/view.php?id=58030
Ihr Team vom Promotionssekretariat
Tabea Friede und Katrin Mihr
Doktor der Medizin (Dr. med.) oder Zahnmedizin (Dr. med. dent.)
Formulare und Dokumente
Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Antrag zur Annahme als Doktorandin und Doktorand folgende Dokumente durch. Hier sind alle wichtigen Informationen und Regularien festgehalten, die Sie einhalten müssen:
Promotionsvereinbarung
Zu Beginn jedes neuen Promotionsvorhabens ist zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Eine Ausfertigung der Promotionsvereinbarung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Promotionssekretariat ein.
Ethikvotum/Tierversuchsgenehmigung
In der Regel dürfen Sie mit Ihrer eigentlichen Forschungstätigkeit erst beginnen, wenn Ihr Vorhaben durch die zuständige Ethikkommission geprüft wurde (positives Ethikvotum) bzw. eine Tierversuchsgenehmigung vorliegt. Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand reichen Sie daher bitte entweder das positive Ethikvotum, die Tierversuchsgenehmigung oder den „Prüfbogen Antragspflicht Ethikvotum“ ein.
Immatrikulationspflicht
Für Doktorandinnen und Doktoranden besteht eine Immatrikulationspflicht (§ 38 LHG BW) bis zur Abgabe der Dissertation im Promotionssekretariat.
- Studierende reichen zum Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit TV-L-Verträgen (mind. 50%) können auf Antrag (bitte Bestätigung der Personalabteilung beifügen) befreit werden.
- Externe müssen sich über das Studierendensekretariat anmelden und geben auf dem Antrag auf Annahme die Bewerbernummer an.
Einzureichende Dokumente (bitte komplett einreichen)
- Antrag auf Zulassung zur Promotion und Annahme als Doktorandin/Doktorand zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin/Zahnmedizin (im Original mit Originalunterschrift)
- Promotionsvereinbarung (mit Originalunterschriften)
- Stellungnahme der wissenschaftlichen Begleitperson zum Konzept der Dissertation (Formular oder eigene Formulierung)
- Bescheinigung der Qualitätssicherungsmaßnahme
- Ethikvotum oder Tierversuchsgenehmigung bzw. wenn nicht erforderlich den „Prüfbogen Antragspflicht Ethikvotum“
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht (mit Bestätigung der Personalabteilung) oder Bewerbernummer
Bitte beachten Sie, dass bei Abgabe der Dissertation die Zwischen- und Abschlussberichte der halbjährlichen Treffen Ihres Doktorvaters/-mutter und Ihrer wissenschaftlichen Begleitperson mit abzugeben sind.
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir zur Feststellung der Äquivalenz die vollständigen Nachweise Ihres Studienabschlusses – d.h. beglaubigte Kopien der originalen Dokumente, ggf. der Transkription sowie der Übersetzung ins Deutsche oder Englische – in doppelter Kopie. Alternativ legen Sie ggf. die deutsche Approbationsurkunde vor.
Ist Ihre Dissertation – nach Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer – abgabefertig, reichen Sie diese bitte mit folgenden Dokumenten im Promotionssekretariat ein:
BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Checkliste
- Fünf Exemplare Ihrer Dissertation und eine CD mit der Word- und der PDF-Datei
- Unterschriebener und datierter (wissenschaftlicher) Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste
- Amtlich beglaubigte Kopien aller Zeugnisse Ihres Studiums
- Formular mit Zwischen- und Abschlussberichten
- ggf. Belegexemplar eigene Publikationen
- ggf. Nachweis des Eigenanteils bei geteilter Erstautorenschaft
Nach Abgabe der Dissertation erfolgt die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Dissertation durch den Promotionsausschuss. Das Promotionsverfahren wird eröffnet, die Gutachter angeschrieben. Wenn die Gutachten vorliegen, bekommen Sie den nächstmöglichen Kolloquiumstermin zugewiesen. Mit dem Einladungsschreiben informieren wir Sie über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen des Kolloquiums. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgehändigt. Die Promotionsurkunde und das damit verbundene Recht zur Führung des Doktorgrades erhalten Sie, nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde.
Die Dissertation unterliegt einer Veröffentlichungspflicht. Deshalb muss sie nach der mündlichen Prüfung innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies über das Publikationsmanagement des kiz.
Ombudspersonen
In Konfliktsituationen können Sie sich an die Ombudspersonen wenden.
Urheberrecht
Um Urheberrechtsproblematiken von vornhernein zu vermeiden, ist der Besuch eines mindestens 2-stündigen Seminars zum Thema Urheberrecht zu empfehlen.
Fit für die Diss
Das kiz bietet desweiteren mehrmals im Semester einen 4-teiligen Kurs speziell für Studierende der Medizinischen Fakultät an. Wann und wie Sie sich dafür anmelden können erfahren Sie auf der entsprechenden Kursseite Fit für die Diss (MED) des kiz.
Weitere interessante Kurs-Angebote des kiz
Kontakt
Universität Ulm
Medizinische Fakultät
Promotionsbüro
Meyerhofstraße M28/TTU
89081 Ulm - Germany
Katrin Mihr
katrin.mihr(at)uni-ulm.de
☎ +49 731 50-33612
Tabea Friede
tabea.friede@uni-ulm.de
☎+49 731 50-33613
Achtung: Vom 23.12.2024 bis 6.1.2025 ist das Promotionsbüro geschlossen!
Wir wünschen gesegnete Weihnachten und alles Gute für 2025!
Sprechzeiten:
Mo+Mi: 9:00-12:00 Uhr
Di: 13:00-15:00 Uhr
Do: 13:00-15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Doktor der Humanbiologie (Dr. biol. hum.)
Formulare und Dokumente
Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Antrag zur Annahme als Doktorandin und Doktorand folgende Dokumente durch. Hier sind alle wichtigen Informationen und Regularien festgehalten, die Sie einhalten müssen:
- Satzung der Universität Ulm zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
- Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm vom 25.07.2019
- Promotionsordnung der Universität Ulm für die Medizinische Fakultät zur Erlangung des Doktorgrades der Humanbiologie (Dr. biol.hum.) vom 24.11.2016
(english version - rechtlich verbindlich ist die deutschsprachige, vom Senat beschlossene Ordnung - Merkblatt für Doktorandinnen und Doktoranden
Promotionsvereinbarung
Zu Beginn jedes neuen Promotionsvorhabens ist zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Eine Ausfertigung der Promotionsvereinbarung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Promotionssekretariat ein.
Immatrikulationspflicht
Für Doktorandinnen und Doktoranden besteht eine Immatrikulationspflicht (§ 38 LHG BW) bis zur Abgabe der Dissertation im Promotionssekretariat.
- Studierende reichen zum Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit TV-L-Verträgen (mind. 50%) können auf Antrag (bitte Bestätigung der Personalabteilung beifügen) befreit werden.
- Externe müssen sich über das Studierendensekretariat anmelden und geben auf dem Antrag auf Annahme die Bewerbernummer an.
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand
- Promotionsvereinbarung
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht (mit Bestätigung der Personalabteilung) oder Bewerbernummer
- einfache Kopien der Master- oder Diplomurkunde sowie des Abschlusszeugnisses
- ggf. den Bescheid des Promotionsausschusses über den erfolgreichen Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahren
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir zur Feststellung der Äquivalenz die vollständigen Nachweise Ihres Studienabschlusses – d.h. beglaubigte Kopien der originalen Dokumente, ggf. der Transkription sowie der Übersetzung ins Deutsche oder Englische – in doppelter Kopie.
Die Erstellung einer kumulativen Dissertation muss vor ihrer Abgabe beantragt werden. Dabei reichen Sie Kopien aller Publikationen ein, die in die kumulative Dissertation eingebunden werden sollen, und machen zu jeder Publikation Angaben über Ihren Anteil daran. Dieser Eigenanteil muss von allen Koautorinnen und Koautoren bestätigt werden.
- Antrag auf Erstellung einer kumulativen Dissertation
- Anlage zum Antrag auf Erstellung einer kumulativen Dissertation
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu kumulativen Dissertation im Merkblatt für Doktorandinnen und Doktoranden.
Ist Ihre Dissertation – nach Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer – abgabefertig, reichen Sie diese bitte mit folgenden Dokumenten im Promotionssekretariat ein:
BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
- sieben Exemplare Ihrer Dissertation
- Unterschriebener und datierter (wissenschaftlicher) Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste
- Belegexemplare, falls zur Dissertation bereits Publikationen vorliegen
- Nachweis über die Teilnahme an einem 2-stündigen Urheberrechtskurs
Nach Einreichen der Dissertation erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Cloud der Dekanatsverwaltung, wo Sie bitte die Word- und die PDF-Datei Ihrer Dissertation hochladen. Bitte reichen Sie weder CDs noch USB-Sticks ein.
Nach Abgabe der Dissertation erfolgt die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Dissertation durch den Promotionsausschuss. Das Promotionsverfahren wird eröffnet, die Gutachter angeschrieben. Wenn die Gutachten vorliegen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Kolloquiumstermin. Mit dem Einladungsschreiben informieren wir Sie über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen des Kolloquiums. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgehändigt. Die Promotionsurkunde und das damit verbundene Recht zur Führung des Doktorgrades erhalten Sie, nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde.
Die Dissertation unterliegt einer Veröffentlichungspflicht. Deshalb muss sie nach der mündlichen Prüfung innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies über das Publikationsmanagement des kiz.
Ombudspersonen
In Konfliktsituationen können Sie sich an die Ombudspersonen wenden.
Urheberrechtskurs
Der Besuch eines mindestens 2-stündigen Seminars zum Thema Urheberrecht ist gem. Promotionsordnung verpflichtend. Es empfiehlt sich, dies zu Beginn der Promotionszeit zu planen.
Informationen zu Urheberrecht und Zitation
Auf den Seiten des kiz-Publikationsmanagements finden Sie Informationen zum Urheberrecht sowie korrekter Zitation.
Fit für die Diss
Das kiz bietet desweiteren mehrmals im Semester einen 4-teiligen Kurs speziell für Studierende der Medizinischen Fakultät an. Wann und wie Sie sich dafür anmelden können erfahren Sie auf der entsprechenden Kursseite Fit für die Diss (MED) des kiz.
Weitere interessante Kurs-Angebote des kiz
Kontakt
Universität Ulm
Medizinische Fakultät
Promotionssekretariat
Meyerhofstraße M28/TTU
89081 Ulm - Germany
Katrin Mihr
katrin.mihr(at)uni-ulm.de
☎ +49 731 50-33612
Sprechzeiten:
Mo: 9:00-12:00 Uhr
Di: 13:00-15:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr
Do: 13:00-15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung