Sondervereinbarungen:
Wenn Sie der ärztlichen Ausbildung zusätzlich dienen wollen und Ihnen aus persönlichen Gründen der Zeitpunkt der Beisetzung nicht wesentlich ist, können Sie Ihren Körper dem Institut für eine längere Zeit zur Verfügung stellen. Der Körper kann dann vor seiner Einäscherung langfristig im Institut verbleiben (d.h. länger als 3 Jahre, s.u. Seite 3 unter „Verwendung des Leichnams“). Dauerspender werden erst dann beerdigt, wenn der Körper nicht mehr für Ausbildungszwecke eingesetzt wird. Je nach Verwendung kann das bedeuten, dass eine Bestattung erst nach einigen Jahren oder zu einem unbestimmten Zeitpunkt erfolgt.
Im Rahmen der jährlichen Gedenkfeier im Ulmer Münster findet in der Regel die feierliche Verlesung der Namen der Körperspenderinnen und Körperspender statt, es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich nicht.
Um am Leichnam Auffälligkeiten und Veränderungen durch Erkrankungen den Studierenden besser erläutern zu können, ist das Wissen um die Krankengeschichte der Körperspenderin oder des Körperspenders eine sehr wertvolle Information. Sie können uns die grundlegenden Informationen (z.B. Vorerkrankungen, Operationen, Röntgen-Bilder) zugänglich machen, indem Sie erklären, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.
Wir möchten Sie bitten, die Beisetzungen und weiteren Aufgaben des Instituts für Anatomie und Zellbiologie mit einer freiwilligen finanziellen Beteiligung zu unterstützen. Diese Spende ist jedoch keine Voraussetzung für die Körperspende. Näheres dazu können Sie im Institut für Anatomie und Zellbiologie erfragen.
Kontakt:
Leiter Prosektur:
Dr. Ulrich Fassnacht
Tel: 50-23211; Fax: 23449
Präparatoren:
Ernst Voigt
Tel: 50-22331 Fax: 24096
N26, 206
Sabrina Dolp
Tel: 50-23204; 50-15171
N26, 206