Lohnt sich der Aufwand?

Steuerrecht ist in den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften als optionale Vertiefung im Wahlpflichtbereich Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung vorgesehen. Das umfangreiche Lehrangebot ist zugleich forschungs- und praxisorientiert. Von den Studierenden fordert die Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht oft erheblichen Arbeitseinsatz. Lohnt sich der Aufwand? 
Wir haben nachfolgend sieben Argumente zusammengetragen, die diese Frage im positiven Sinne beantworten sollen:


  1. Echte Steuerexperten/-innen hatten und haben kaum je Schwierigkeiten, einen der Ausbildung in Aufgabengebiet und Bezahlung adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Vor allem die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften suchen fortwährend händeringend nach Nachwuchs. Steuerrechtliche Kenntnisse sind aber auch in anderen Bereichen eine gern gesehene Zusatzqualifikation.
     
  2. Jede Form des externen Rechnungswesens setzt zwingend Kenntnisse der steuerlichen Gewinnermittlung voraus. Wer die Zahlen einer Bilanz richtig interpretieren will, sollte auch wissen, welche steuerlichen Faktoren bei ihrer Entstehung eine Rolle gespielt haben könnten.
     
  3. Investitionsentscheidungen können ohne Kenntnisse der ertragssteuerlichen Konsequenzen nicht sinnvoll getroffen werden. Das geltende Steuerrecht ist heute von so vielen Förder- und Lenkungsgedanken durchwachsen, dass eine vor Steuern unrentable Investition nach Steuern rentabel werden kann und umgekehrt (sog. Steuerparadoxon).
     
  4. Kenntnisse im Steuerrecht sind heute eine fast unabdingbare Basisqualifikation für viele Aufgabengebiete in Wirtschaft und Verwaltung. Um haftungs- und strafrechtliche Risiken einschätzen zu können, sollte jeder/jede Manager/-in ein solches Basiswissen besitzen. Insbesondere wer daran denkt, sich als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft einsetzen zu lassen, sollte sich hierüber im Klaren sein.
     
  5. Die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Vergütungssystemen setzt Kenntnis der daraus jeweils resultierenden steuerlichen Konsequenzen voraus. Für Arbeitnehmer/-innen ist im Wesentlichen interessant, was netto an sie ausgezahlt wird, für Arbeitgeber/-innen hingegen was sie tatsächlich zahlen müssen. Steuerliche Effekte können u.U. dazu führen, dass weniger Ausgaben des/der Arbeitgebers/-in zu höheren Nettoerträgen des/der Arbeitnehmers/-in führen.

  6. Die Wahl der Unternehmensrechtsform kann ohne Kenntnisse der steuerlichen Folgen nicht rational getroffen werden. Oft wird die Frage der Rechtsform sogar in erster Linie unter steuerlichen Gesichtspunkten entschieden.

  7. Nicht zuletzt können steuerliche Kenntnisse auch bei der Anfertigung der eigenen Steuererklärung durchaus nützlich sein. Private Vermögensbildung und Vermögensumschichtung kann den Laien mit unerwarteten Steuerbelastungen konfrontieren. Das „Verkaufsargument“ Steuervorteil sollten man selbstständig hinterfragen können.