Forschungsvorhaben zu den Auswirkungen der Investmentsteuerreform betreffend Vereinbarkeit mit EU-Recht, Verhinderung von Steuersparmodellen und Steuervereinfachung
In einem Konsortium unter Führung der Universität Ulm mit der Universität Luxemburg und der Hochschule Worms untersuchen Professor Dr. Heribert Anzinger, Professor Dr. Werner Haslehner und Professor Dr. Falko Tappen im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die Vereinbarkeit des geltenden Investmentsteuerrechts mit EU-Recht, die Verhinderung von Steuersparmodellen, Verringerung der Gestaltungsanfälligkeit und Aspekte der Steuervereinfachung. Durch das InvStRefG v. 19.7.2016 ist die Investmentbesteuerung in Deutschland mit Wirkung ab 2018 neugestaltet worden. Anlässe der Reform waren Rechtsunsicherheiten über die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht, eine wahrgenommene Gestaltungsanfälligkeit, Komplexität und Steuervollzugsaufwand. Im Gesetzgebungsverfahren war eine Evaluation vorgesehen. Das 2020 begonnene Forschungsvorhaben mit einem Drittmittelvolumen von 150.000 Euro erstreckt sich über zwei Jahre.
Am 9. März 2021 findet eine erste öffentliche Diskussionsveranstaltung zu Zwischenergebnissen statt: Workshop "Unionsrechtliche Fragen zum Investmentsteuergesetz"