Modul | Rechnungslegung für Kreditinstitute nach HGB und IFRS |
Termine | freitags, 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr, He22 / E03 |
Links | moodle Modulbeschreibung |
Rechnungslegung für Kreditinstitute nach HGB und IFRS
Weitere Informationen
Vorlesungstermine
Datum | Zeit | Bemerkung |
Freitag, 09. November 2018 | 12:00 bis 16:00 Uhr | |
Freitag, 16. November 2018 | 12:00 bis 16:00 Uhr | |
Freitag, 23. November 2018 | 12:00 bis 16:00 Uhr | |
Freitag, 30. November 2018 | 12:00 bis 16:00 Uhr | Ersatztermin |
Freitag, 07. Dezember 2018 | 12:00 bis 16:00 Uhr | |
Freitag, 11. Januar 2019 | 12:00 bis 16:00 Uhr | |
Freitag, 18. Januar 2019 | 12:00 bis 16:00 Uhr | |
Freitag, 25. Januar 2019 | 12:00 bis 16:00 Uhr | |
Freitag, 15. Februar 2019 | 12:00 bis 16:00 Uhr | Ersatztermin |
Inhalt
Aufgrund ihrer besonderen Geschäftstätigkeit und einer Sonderstellung in der Volkswirtschaft gelten für Kreditinstitute institutsspezifische Vorschriften für die externe handelsrechtliche Rechnungslegung. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich von den Vorschriften für Unternehmen anderer Branchen. Auch wenn die International Financial Reporting Standards (IFRS) keine institutsspezifischen Rechnungslegungsnormen vorsehen, kommen zahlreiche Regelungen nahezu ausschließlich bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten zur Anwendung.
Die Studierenden kennen nach dem erfolgreichen Besuch der Veranstaltung die Besonderheiten der Rechnungslegung für Kreditinstitute sowohl nach HGB als auch IFRS. Sie sind vertraut mit den Institutionen der Bankwirtschaft, den relevanten Rechtsnormen sowie den branchenspezifischen Termini, die im Rahmen der Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Verwendung finden.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse sind sie in der Lage, die bankspezifischen Rechnungslegungsnormen von denen anderer Branchen zu unterscheiden, anzuwenden und bankspezifische Sachverhalte einzuordnen sowie kritisch zu beurteilen. Die Studierenden verfügen weiterhin über einen Einblick in die angesichts der zunehmenden Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung für Kreditinstitute immer bedeutsamer werdenden IFRS. Sie können mit den für die Bankwirtschaft besonders relevanten Regelungen der International Financial Reporting Standards IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung), IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung), IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) und IFRS 9 (Finanzinstrumente) umgehen und kennen die Unterschiede zu den handelsrechtlichen Normen. Sie können Unterschiede einschätzen und Chancen und Risiken kritisch reflektieren.
Ein Schwerpunkt der Vorlesung liegt auf dem erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen, anzuwendenden internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 9. Die Studierenden haben nach dem erfolgreichen Besuch der Veranstaltung einen Einblick in die Neuregelungen und die Implikationen auf die Praxis. Gleichermaßen sind sie auch mit den für Abschlussprüfungen von Geschäftsjahren vor 2018 noch relevanten Vorschriften der Standards IAS 32 und IAS 39 vertraut. Sie können weiterhin Bezüge zu anderen Themenfeldern der Rechnungslegung und Disziplinen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre erkennen und selbständig herstellen. Integrierte Übungsaufgaben und Fallbeispiele verfestigen die vermittelten Inhalte.
Mündliche Klausur im ersten Prüfungszeitraum
Die Klausur wird im Wintersemester 2018/2019 als geschlossene, mündliche Klausur angeboten.
Termin: | tba; Termine nach Ablaufplan. |
Teilnahmevoraussetzungen: | Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Klausur im ersten Prüfungszeitraum sowie der Klausur im zweiten Prüfungszeitraum entnehmen Sie bitte unseren Klausurhinweisen. Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur Klausur bei Nichteinhaltung bzw. Nichtvorliegen dieser Kriterien nicht möglich ist. |
Wichtige Hinweise: |
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Hörsaaleinteilung
Hörsaal | Studiengänge | Buchstaben |