Vor der Bewerbung...

Die Auslandsstudienberatung unterstützt Sie bei fachlichen Fragen, der Studienplanung und der Kursauswahl.

Für allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt sowie Fragen zur Bewerbung ist das International Office zuständig. Daher empfiehlt es sich, zunächst die Informationsangebote des International Office zu nutzen, um sich für eine passende Form des Auslandsaufenthaltes zu entscheiden und sich über Bewerbungsfristen zu informieren.

Die Kursauswahl wird anschließend mit der Auslandsstudienberatung besprochen, die auch das Learning Agreement gemeinsam mit Ihnen erstellt und bearbeitet.

Vor der Beratung ist es wichtig, sich über das Kursangebot der ausländischen Universität zu informieren. Zudem sollte ein aktuelles Transcript of Records mitgebracht werden. Es wird erwartet, dass bereits erste Ideen vorliegen, welche Vorlesungen besucht werden sollen und wie diese in den eigenen Studienplan passen.

Das fünfte Fachsemester eignet sich ideal für einen Auslandsaufenthalt im Bachelor, da ausreichend Zeit für die Planung bleibt. Für den Master empfehlen wir das dritte Fachsemester, da viele Pflichtveranstaltungen zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sind und Sie im Ausland den Wahlpflichtbereich füllen können.

Aber auch Auslandsaufenthalte in anderen Semestern sind grundsätzlich möglich. Achten Sie jedoch auf die Vorlesungszeiten der ausländischen Universitäten, da diese oft stark von den deutschen Semesterzeiten abweichen, insbesondere wenn Sie ein Sommersemester im Ausland verbringen möchten.

Die Liste mit unseren Partnern finden sich auf den Seiten des International Office. Die Partner der Fakultät sind im obigen Menüpunkt Programme zu finden.

Ja, weitere Informationen sind auf den Seiten des International Office zu finden. 

Generell gilt: Informieren Sie sich so früh wie möglich! Teilweise sind die Bewerbungsfristen schon bis zu einem Jahr vor dem Auslandsaufenthalt. Je nach Programm sind aber auch kurzfristigere Auslandsaufenthalte möglich.

Für die Universitätsprogramme können die Bewerbungsfristen beim International Office erfragt werden. Die Fakultätsprogramme haben eigene Deadlines. Mehr Informationen können bei den Ansprechpersonen für die jeweiligen Programme erfragt werden. 

Ein akademisches Jahr beginnt immer mit dem Wintersemester und dauert ein Jahr. Es ist in der Regel in zwei Semester oder drei Trimester unterteilt und kann je nach Land und Hochschule unterschiedlich strukturiert sein. Beachten Sie, dass sich die Semesterzeiten teilweise stark von denen in Deutschland unterscheiden.

Vereinbaren Sie am besten per Mail einen individuellen Beratungstermin. Einmal im Jahr (Anfang/Mitte) des Sommersemesters bieten wir außerdem eine fachspezifische Informationsveranstaltung zu Auslandsaufenthalten an. Wir informieren rechtzeitig darüber über die gängigen Mailinglisten, wie etwa über den Cauchykurier.

Nach der Nominierung für einen Auslandsstudienplatz durch das International Office...

Ein Learning Agreement stellt sicher, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen nach der Rückkehr anerkannt werden. Es wird vor der Abreise erstellt und sowohl von den Studierenden als auch vom zuständigen Prüfungsausschuss unterzeichnet. Änderungen an der Kursauswahl müssen umgehend der Heimatuniversität gemeldet werden.

Vordrucke und weiterführende Informationen finden Sie im Menüpunkt Beratung und Anerkennung.

Während des Auslandsaufenthaltes...

Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist ein offizielles Transcript of Records nötig, das von der Auslandsuniversität ausgestellt wird.

Für im Ausland belegte Seminare ist gegebenenfalls eine gesonderte Bescheinigung über Art, Umfang und Note notwendig. Halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit der Auslandsstudienberatung.

Ja, wenn die Seminare gewisse Kriterien erfüllen. Beachten Sie, dass für Seminare gegebenenfalls eine besondere Bestätigung des Umfangs benötigt wird. Halten Sie auf alle Fälle rechtzeitig Rücksprache mit der Auslandsstudienberatung.

Nach der Rückkehr...

Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch, sondern auf Antrag des/der Studierenden. Beachten Sie dazu die geltenden Fristen.

 Mehr Informationen finden Sie hier: Mathematik/WirtschaftsmathematikWirtschaftswissenschaften und Computational Science and Engineering (CSE).

Sobald Sie das Transcript of Records der Auslandsuniversität ausgestellt bekommen haben, kann die Anerkennung erfolgen. 

Beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung innerhalb des folgenden Semesters, in dem die Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden, zu stellen ist, § 19 Abs. 6 Rahmenordnung.
Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als einem Semester ist der Antrag auf Anerkennung spätestens sechs Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland zu stellen.

Im ERASMUS+ Programm verpflichten sich der Student/die Studentin die Vorlesungen aus dem Learning Agreement anerkennen zu lassen. Tut er/sie dies nicht, so kann die EU Förderung gegebenenfalls zurückgefordert werden. 

Bei den meisten anderen Programmen ist die Anerkennung freiwillig.