Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Studierende von Computational Science and Engineering (CSE)
Die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland erfolgt auf Antrag der/des Studierenden durch den Prüfungsausschuss. Der Antrag muss einzeln für jede Prüfungsleistung erfolgen. Formulare hier: allg. Formulare < Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bitte beachten Sie, dass vor Anerkennung der Prüfungsleistung die Gleichwertigkeit durch einen Prüfer der Universität Ulm festgestellt werden muss. Bringen Sie ein im Ausland absolviertes Modul mit, das Sie im Wahlpflichtbereich anrechnen lassen wollen, so muss dieses Modul für den Wahlpflichtbereich genehmigt sein. Die Genehmigung erfolgt durch Herrn Prof. Urban oder durch den Prüfungsausschuss. Dafür benötigen Sie
- Geeignete Informationen zu den Prüfungsleistungen (Modulbeschreibung, Zusammenfassung, Literaturliste, ...),
- Transcript of Records (wird von der Auslandsuniversität zeitnah erstellt und ausgehändigt oder zugesandt) in Kopie - bitte geben Sie das Original niemals aus der Hand.
Der ausgefüllte Antrag mit der bestätigten Gleichwertigkeit und/oder der Wahlpflichtmodule muss vom Prüfungsausschuss unterschrieben werden.
Sie haben weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen zum Thema Anrechnung von Studienleistungen schreiben Sie bitte eine E-Mail an Beate Schaupp bzw. Manuela Boin.